Leer stehende Wohnungen - Keine Bußgelder im Land verhängt
In Heidelberg brachte das Gesetzes noch keine Wohnung aus der Zweckentfremdung zurück auf den Mietmarkt.
Stuttgart/Heidelberg. (dpa/rl) Eigentümer, die ohne stichhaltige Gründe eine Wohnung leer stehen lassen, haben in Baden-Württemberg einem Zeitungsbericht zufolge nicht viel zu befürchten. Wie die "Stuttgarter Nachrichten" berichtete, wurde seit Einführung des "Zweckentfremdungsverbots" 2013 in keinem einzigen Fall ein Bußgeld verhängt.
In Heidelberg sei seit Einführung des Gesetzes noch
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