Blick über die Altstadt: Wo hier illegale Ferienwohnungen vermietet werden, kann das Baurechtsamt kaum nachprüfen. Foto: Alex
Von Holger Buchwald
Heidelberg. Mit dem Zweckentfremdungsverbot wollte der Gemeinderat der sprunghaften Zunahme von Ferienwohnungen Einhalt gebieten. Die Appartements in Heidelberg sollten angesichts des Wohnungsmangels eher Einheimischen und nicht Touristen zur Verfügung gestellt werden. Nun ist die Satzung fast drei Jahre gültig, die Zwischenbilanz aber ernüchternd.
Norbert Großkinsky stellte im Bezirksbeirat Zahlen für die Heidelberger Altstadt vor. Aus einer Erhebung des Amts für Stadtentwicklung und Statistik geht demnach hervor, dass im Januar 2017 in ganz Heidelberg 490 Appartements oder Zimmer über die Online-Plattform Airbnb angeboten wurden. 91 davon entfielen auf die Altstadt. In 27 Fällen wurde nur ein Privatzimmer vermietet, sodass es sich in diesen Fällen nicht um richtige Ferienwohnungen und daher auch nicht um eine Zweckentfremdung von Wohnraum handelte.
Die Satzung gilt seit Dezember 2016. Seitdem wurden in der Altstadt aber nur 46 Wohnungen mit dem Verdacht auf Zweckentfremdung überprüft. Ein Problem ist laut Großkinsky der Bestandsschutz: Ferienwohnungen, die schon länger bestehen, dürfen auch weiterhin an Touristen vermietet werden. Konkret heißt das: In 45 Fällen lag kein Verstoß gegen das Verbot vor, ein Fall wird noch überprüft. "Als klar war, dass das Zweckentfremdung kommt, haben viele Wohnungsbesitzer noch auf den letzten Drücker eine Nutzungsänderung beantragt", berichtet Großkinsky: "Damit haben wir viele erst auf die Idee gebracht." Und auch sie haben Bestandsschutz.
Aktuell werden etwa 1,3 Prozent der Wohnungen in der Altstadt als Feriendomizil genutzt, so Großkinsky. Eine Mitarbeiterin im Baurechtsamt sei halbtags mit der Zweckentfremdung beschäftigt. "Das reicht vollkommen aus", klärt ihr Kollege auf: "Unsere Recherchemöglichkeiten sind nämlich begrenzt. Um herauszufinden, wo eine über Airbnb gemietete Wohnung genau liegt, müssen wir sie richtig anmieten." Hoffnung setzt Großkinsky daher in eine Gesetzesinitiative des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums, die eine Auskunftspflicht für Betreiber von Online-Plattformen vorsieht.
"Wir können nur an die Bevölkerung appellieren, dass sie uns die Zweckentfremdung von Wohnungen meldet", sagte Großkinsky. Doch Karin Werner-Jensen, Vorsitzende des Vereins Alt-Heidelberg, kritisierte das: "Wir wollen doch nicht spionieren. Da fühle ich mich an die DDR erinnert." Der Mitarbeiter des Baurechtsamts präzisierte daraufhin seine Aussage: "Meist handelt es sich bei den Anzeigen doch um Hilferufe aus einer Hausgemeinschaft, wenn zum Beispiel die Nachbarwohnung als Partylocation missbraucht wird und es ziemlich laut ist oder die Mülltrennung nicht funktioniert." Von allen Bezirksbeiräten wurde Großkinsky daher auch in seiner eigentlichen Stoßrichtung unterstützt. "Der Tourismus flutscht uns aus der Hand", sagte Gerd Guntermann (GAL): "Und Airbnb trägt dazu bei."