Bereits zum elften Mal soll in diesem Jahr der beliebte Weihnachtsmarkt am Stift Neuburg stattfinden. Allerdings gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob der Klosterhof das Gelände noch nutzen darf. Foto: Welker
Von Timo Teufert
Heidelberg. Dürfen sie, oder dürfen sie nicht? Das ist die Frage, die gerade zwischen der Benediktinerabtei Neuburg und der Klosterhof Neuburg GmbH & Co KG für Ärger sorgt. Denn wie in den Vorjahren wollen die Geschäftsführer des Klosterhofs, Hartmut Jäger und Zeljko Dadic, auf dem Gelände wieder einen Weihnachtsmarkt an den vier Adventswochenenden veranstalten. Damit sind die Mönche aber nicht einverstanden. Weil der Markt nun nicht mehr zu verhindern ist, fordern sie, dass die gesamten Erträge des Marktes an gemeinnützige Organisationen gespendet werden sollen.
In einer Pressemitteilung verweist die Abtei darauf, dass der Klage des Stifts auf Beendigung des Pachtvertrages stattgegeben worden sei. "Somit ist ein ordentliches Pachtverhältnis der ehemaligen Vertragsparteien nicht mehr existent." Der Weihnachtsmarkt auf dem Gelände von Stift Neuburg hätte vom Verein der Benediktiner genehmigt werden müssen. Zwar hat das Oberlandesgericht Karlsruhe eine Revision gegen die gültige Kündigung versagt, doch gegen diese Entscheidung haben die Pächter Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die sollte zwar schon bearbeitet sein, doch der Senat habe noch nicht entschieden, hieß es am Mittwoch beim BGH. Solange das BGH-Urteil noch aussteht, wurde auch eine Räumungsklage, die die Mönche vor dem Amtsgericht Heidelberg angestrengt hatten, ausgesetzt - und der Betrieb im Klosterhof läuft ganz normal weiter.
Die Mönche wollen eine Woche vor dem Start des "allseits beliebten Weihnachtsmarktes keine Maßnahmen ergreifen, die ein Stattfinden der Veranstaltung gefährden". Man wolle aber alles tun, um die in den Vermittlungsgesprächen vorgetragenen Vorstellungen der Abtei umzusetzen. Deshalb sollen die Erträge des Weihnachtsmarktes gespendet werden. Denn: "Es wäre grob ungerecht, wenn der Klosterhof die Gewinne aus dem unerlaubt stattfindenden Weihnachtsmarkt für sich vereinnahmen dürfte."
In Gesprächen hatten die Pächter eine Summe für die Feuerwehr Ziegelhausen angeboten. "Die angebotenen 3000 Euro halten wir für zu wenig", sagt Michael Braun vom Stift. Man sei deshalb ohne Ergebnis auseinandergegangen. Nun fordert die Abtei, dass der gesamte Ertrag - also der Gewinn sowie die Kosten der Pächter - zu gleichen Teilen an das Paulusheim und die Feuerwehr gehen. "Entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung des Spendenflusses und der Feststellung der Erträge des Weihnachtsmarktes werden eingeleitet", heißt es in der Stellungnahme.
"Wir haben eine Rechtsauskunft eingeholt, dass dem Ausrichten des Marktes nichts entgegensteht", sagt dagegen Geschäftsführer Dadic. Der Markt finde im üblichen Rahmen statt, also vom 1. bis 3. Dezember, vom 8. bis 10. Dezember, vom 15. bis 17. Dezember und am 22. und 23. Dezember. "Wir haben kein Problem damit, etwas zu spenden, aber wir können dafür nicht die gesamten Einnahmen aufwenden", erklärte Dadic auf Nachfrage. Nach RNZ-Informationen zahlte der Pächter der Gastronomiestände im letzten Jahr aber allein 25.000 Euro Standgebühr an den Klosterhof.
In die Verhandlungen, die nach Brauns Angaben vier Wochen dauerten, hatte sich zwischenzeitlich auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Karl A. Lamers als Mediator eingeschaltet: "Wir haben vertrauensvoll zusammengesessen, aber es war keine Lösung möglich", bestätigt Lamers. Es sei ihm ein Herzensanliegen, dass der Weihnachtsmarkt - ungeachtet der Rechtsstreitigkeiten - für die Menschen in Heidelberg, in Ziegelhausen und in der Region stattfinden könne, gerade auch, weil der Markt am Heidelberger Schloss weggefallen sei, betont Lamers: "Deshalb wollte ich als Mensch und Christ, nicht als Politiker und Rechtsanwalt, in der Sache vermitteln."