Im kommenden Lockdown wird auf der Fußgängerzone nichts mehr los sein, bei Kultureinrichtungen und Vereinen sieht es noch viel schlimmer aus. Ihnen soll nun mit dem „Danke-Schein“ geholfen werden. Foto: Rothe
Heidelberg. (RNZ) Rund 4700 Heidelbergerinnen und Heidelberger haben bis Freitagnachmittag bereits ihren "Dankeschein" abgegeben. Das teilte die Stadt mit. Dies ermöglicht schon kurz nach Start der Aktion circa 47.000 Euro Unterstützung für Heidelberger Geschäfte, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe, Kunst- und Kultureinrichtungen, Vereine und viele mehr in der Corona-Krise. Denn die Stadt Heidelberg zahlt bei der "Dankeschein"-Aktion allen teilnehmenden Betrieben, Einrichtungen und gemeinnützigen Vereinen pro entgegengenommenen Schein einen Zuschuss in Höhe von 10 Euro.
Oberbürgermeister Eckart Würzner ruft die Heidelbergerinnen und Heidelberger dazu auf, an der Aktion teilzunehmen und die Dankescheine einzusetzen: "Machen Sie mit und unterstützen Sie bitte die Heidelberger Wirtschaft! Jeder abgegebene Schein hilft unseren Betrieben, Einrichtungen, Kulturschaffenden und Vereinen vor Ort durch die Corona-Krise."
Die Wirtschaftsförderung sendet seit Anfang Dezember mehr als 125.000 Heidelbergerinnen und Heidelbergern ab 16 Jahren je einen Schein zu – die letzten werden voraussichtlich an diesem Dienstag in die Briefkästen geworfen. Die Empfänger werden gebeten, diesen bis 31. Januar 2021 beim nächsten Einkauf in ihrem Lieblingsgeschäft, im Restaurant oder Hotel um die Ecke, in der favorisierten Kunst- und Kultureinrichtung, bei ihrem Stammfriseur, Heimatverein oder anderen Teilnehmern der Aktion einzusetzen – und damit ihnen wertvolle Unterstützung zukommen zu lassen.
Eine Übersicht über alle Teilnehmer an der Aktion, bei denen die Scheine abgegeben werden können – gibt es online unter www.vielmehr.heidelberg.de. Dort finden sich bereits die Profile von 435 teilnehmenden Lokalitäten und Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet – von Geschäften und Buchhandlungen über Gastronomie und Hotels bis hin zu Kunstgalerien, Kultureinrichtungen und offenen Werkstätten. Die Liste wird online laufend ergänzt. Die Teilnahme an der Aktion ist für Betriebe, Einrichtungen und Vereine weiterhin online möglich. Teilnehmen kann, wer aufgrund der Corona-Landesverordnung vom 17. März dieses Jahres (mit Ergänzungen vom 20. und 28. März) schließen beziehungsweise sein wirtschaftliches Handeln einstellen musste.