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Wenn Staatsanwälte Flugzeuge und Unterhosen beschlagnahmen

Staatsanwaltschaft muss Beute und Vermögen von Kriminellen einziehen - Doch wohin damit?

28.03.2019 UPDATE: 29.03.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 34 Sekunden

Symbolfoto: dpa

Von Holger Buchwald

Heidelberg. Der Gedanke ist nachvollziehbar: Straftäter sollen nicht von ihren illegalen Geschäften profitieren. Die Staatsanwaltschaft darf daher seit dem 1. Juli 2017 auch dann das Vermögen von Kriminellen abschöpfen, wenn die Herkunft des Geldes nicht klar ist, davor musste die Anklage-Behörde zunächst beweisen, dass es durch Straftaten erworben wurde.

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