Welche Corona-Regeln gelten aktuell?
Im Land gilt seit 3. November die "Warnstufe" der Corona-Verordnung. (Stand: 11. November 2021)
Heidelberg. (RNZ) In Baden-Württemberg gilt seit 3. November die "Warnstufe" der Corona-Verordnung. Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene müssen in geschlossenen Räumen einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Dies betrifft in Heidelberg den Besuch von Zoo, Schloss, Museen, Galerien, Gedenkstätten, Hallenbädern und Restaurants. Besucher von Clubs und Diskotheken müssen geimpft oder
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