Heidelberg

Was auf der Neckarwiese erlaubt und verboten werden soll

Es gab eine Aktualisierung der Neckarvorlandsatzung im Ausschuss. Nur wer sich friedlich verhält, darf bleiben. Nach 23 Uhr darf keine Musik mehr abgespielt werden

01.07.2021 UPDATE: 02.07.2021 06:00 Uhr 2 Minuten, 51 Sekunden
Gruppen ab drei Personen, die die Nachtruhe der Anwohner stören, müssen künftig wohl ab 23 Uhr die Neckarwiese verlassen. Foto: Rothe

Von Anica Edinger

Heidelberg. Die Neckarvorlandsatzung wird aktualisiert. Darin ist geregelt, was auf der größten Naherholungsfläche der Stadt – der Neuenheimer Neckarwiese – erlaubt und was verboten ist. Die bisherige Satzung ist über 40 Jahre alt, letztmals wurde sie im Jahr 2009 überarbeitet. Laut Ernst Baader, Leiter des städtischen Landschafts- und Forstamtes, sei schon das Alter der Satzung der Grund, weshalb diese neu gefasst werden muss. "Die Satzung wird nicht überarbeitet wegen der Störungen der letzten Monate", so Baader. Insbesondere am Pfingstwochenende war es zu massiven Ausschreitungen auf der Neckarwiese gekommen, die Stadt reagierte mit einem Aufenthaltsverbot sowie einem Alkoholkonsum- und Verkaufsverbot. Die Polizei veröffentliche jetzt ihre erste Zwischenbilanz der Ermittlungsgruppe "Neckarwiese".

Der Ausschuss für Umweltschutz, Klima und Mobilität befasste sich als erstes politisches Gremium am Mittwochabend mit der Thematik – und die Stadträtinnen und Stadträte folgten in großen Teilen dem Vorschlag der Verwaltung. Nur in zwei Punkten wollte das Gremium Änderungen. Abschließend entscheidet der Gemeinderat am 22. Juli. Das sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

> Nachtruhezeit zwischen 23 und 6 Uhr: Die Stadtverwaltung schlägt in ihrem Vorschlag zur Aktualisierung der Satzung vor, die Nachtruhezeit an die Bestimmungen der Polizeiverordnung anzupassen – sie würde dann von 22 bis 6 Uhr gelten. Doch die Stadträte wollten, dass alles so bleibt, wie es ist – und beschlossen mit überwältigender Mehrheit, dass die Nachtruhezeit zwischen 23 und 6 Uhr gilt. Das erscheine den Stadträten zufolge sinnvoll, da auch die Außengastronomie bis 23 Uhr geöffnet sei. Baader wies darauf hin, dass "Nachtruhe" nicht bedeute, dass sich ab der definierten Uhrzeit niemand mehr auf der Neckarwiese aufhalten dürfe. "Wer sich angemessen verhält, darf selbstverständlich auf der Wiese bleiben", stellte auch Bernd Köster, Leiter des Ordnungsamtes, klar. Durch die Anpassung der Neckarvorlandsatzung allerdings hätten Ordnungskräfte, etwa auch der Kommunale Ordnungsdienst, schlicht eine bessere Handhabe gegen "Störer".

> Abspielen von Musikboxen ab 23 Uhr verboten: Der Betrieb jeglicher Tonwiedergabegeräte soll nach dem Willen der Ausschussmitglieder ab 23 Uhr und bis 6 Uhr verboten werden. Auch hier wollte die Stadtverwaltung eigentlich 22 Uhr durchbringen, was allerdings im Gremium keine Mehrheit fand. Baader erklärte: "Mit diesen Boxen kann man richtig Krawall machen." Umso wichtiger sei es, das Verbot in die Satzung mit aufzunehmen – vor allem auch zum Schutz der Anwohner.

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> Begriff "Gruppe" wird definiert: Als Gruppe sollen künftig drei Personen gelten. In der vorherigen Satzung war keine Anzahl festgelegt. Der Aufenthalt von Gruppen ist laut dem Willen der Stadträte in der Zeit zwischen 23 bis 6 Uhr nur gestattet, soweit die Nachtruhe der Anwohnerschaft dadurch nicht gestört wird. Die exakte Definition des Gruppenbegriffs in der Neckarvorlandsatzung dient laut Baader ebenfalls in erster Linie dazu, Rechtssicherheit zu schaffen, damit die Polizei oder Ordnungskräfte im Fall der Fälle besser durchgreifen können.

Wie die Lage auf der Neckarwiese zudem entspannt werden soll

Nach den Krawallen vom Pfingstwochenende ergriff die Stadt bereits eine Reihe von Maßnahmen. So gilt derzeit auf der Neckarwiese in den Nächten auf Samstag, Sonntag und Montag ein Aufenthaltsverbot ab Mitternacht. Und um Auto-Poser, die Lärm machen, indem sie ihre Motoren aufheulen lassen, von der Kastanienallee an der Uferstraße zu vertreiben, soll es dort ein absolutes Halteverbot geben.

Im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität jedoch wurden per Antrag verschiedener Fraktionen weitere Maßnahmen beschlossen, welche die Stadt umsetzen soll, um die Situation auf Heidelbergs beliebtester Grünfläche insbesondere auch für die Anwohner zu entspannen. So beantragten etwa die "Heidelberger" wie auch die SPD, dass eine "Awareness-Kampagne" aufgesetzt werden soll, die das Bewusstsein für ein gutes Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme auf der Neckarwiese schärft, was mit nur einer Gegenstimme beschlossen wurde. Zudem soll die Präsenz von Ordnungs- und Polizeikräften erhöht und Vergehen – auch Falschparken – konsequent geahndet werden.

Auf Antrag der SPD hin soll außerdem geprüft werden, ob Parkplätze an der Uferstraße in einzeln zu vermietende Stellplätze umgewidmet werden können. Außerdem beschlossen die Stadträte, ebenfalls auf Initiative der SPD, dass die Uferstraße bei Bedarf zwischen 21 und 6 Uhr gesperrt werden könne – was ohnehin etwa bei den Ausschreitungen am Pfingstwochenende so gehandhabt wurde. Auf Antrag der Grünen wurde zudem beschlossen, die präventiven Maßnahmen vor Ort zu verstärken. Dazu zählt eine zivile Fußstreife, bei der auch Jugendsozialarbeiter dabei sein sollen, die regelmäßig auf der Neckarwiese unterwegs ist und potenzielle Störer frühzeitig anspricht und sensibilisiert. Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), der Polizei, dem Jugendgemeinderat, Kulturschaffenden sowie den Nachtbürgermeistern ausgebaut werden. Außerdem wird nach dem Willen der Stadträte geprüft, ob der KOD personell aufgestockt werden muss.

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