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Was auf der Neckarwiese erlaubt und verboten werden soll

Es gab eine Aktualisierung der Neckarvorlandsatzung im Ausschuss. Nur wer sich friedlich verhält, darf bleiben. Nach 23 Uhr darf keine Musik mehr abgespielt werden

01.07.2021 UPDATE: 02.07.2021 06:00 Uhr 2 Minuten, 51 Sekunden
Gruppen ab drei Personen, die die Nachtruhe der Anwohner stören, müssen künftig wohl ab 23 Uhr die Neckarwiese verlassen. Foto: Rothe

Von Anica Edinger

Heidelberg. Die Neckarvorlandsatzung wird aktualisiert. Darin ist geregelt, was auf der größten Naherholungsfläche der Stadt – der Neuenheimer Neckarwiese – erlaubt und was verboten ist. Die bisherige Satzung ist über 40 Jahre alt, letztmals wurde sie im Jahr 2009 überarbeitet. Laut Ernst Baader, Leiter des städtischen Landschafts- und Forstamtes, sei

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