Nachtschwärmer in der Unteren Straße in der Heidelberger Altstadt. Archiv-Foto: Philipp Rothe
Heidelberg. (hob) Die Wirte der Altstadtkneipen und die klagenden Anwohner haben in der Coronakrise andere Sorgen als den immerwährenden Streit um die Sperrzeiten. Doch dieser geht nun in seine entscheidende Phase. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim verhandelt am Mittwoch, 29. Juli, ab 14 Uhr zum Thema Kneipenöffnungszeiten in der östlichen Altstadt. Der Gemeinderat hatte im letzten Oktober gegen das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe Berufung eingelegt.
Werktags sollen die Kneipen im Bereich zwischen Kurpfälzischem Museum und Karlsplatz bereits um Mitternacht, in der Nacht auf Samstag und Sonntag um 2.30 Uhr morgens schließen. So hatten es die Karlsruher Richter entschieden, nachdem mehrere Anwohner der Altstadt ihre Nachtruhe eingeklagt hatten. Der Gemeinderat setzte sich jedoch gegen diese juristischen Vorgaben hinweg, legte Berufung ein und beschloss andere Kneipenöffnungszeiten: Derzeit gelten von Montag bis Freitag Sperrzeiten von 1 Uhr, am Wochenende von 4 Uhr.
Wenn sich die streitenden Parteien in zwei Wochen in Mannheim treffen, gibt es kaum neue Erkenntnisse. Noch immer müssen die Ergebnisse des Lärmgutachtens von Genest und Partner aus dem Jahr 2016 als Grundlage für die nächtliche Ruhestörung herangezogen werden. Doch genau diese Untersuchung wird von den Wirten beanstandet.
Nicht nur, weil ein Teil der Messungen während der Fußball-Europameisterschaft getätigt wurden, sondern auch, weil sich die Altstadt und ihre Kneipenszene in den letzten vier Jahren stark verändert hätten. Zudem laufe derzeit erst das Auswahlverfahren für die Stelle des Nachtbürgermeisters. Eine seiner wichtigsten Funktionen wird es sein, zwischen den Bewohnern der Altstadt, den Wirten und Kneipengängern zu vermitteln.
Die Kläger und ihr Rechtsanwalt Werner Finger gaben sich zuletzt siegessicher. Denn die Sperrzeitentscheidung liegt nun wieder bei dem Senat des Verwaltungsgerichtshofes, der schon einmal zu ihren Gunsten entschieden hat. Damals kippten die Richter Kneipenöffnungszeiten von 2 Uhr werktags und vier Uhr in der Nacht auf Freitag sowie am Wochenende. Den Altstädtern müsse mindestens eine Nachtruhe von sechs Stunden ermöglicht werden, andernfalls sei ihre Gesundheit gefährdet.