Sohn erhält Erbe seiner Mutter, die er getötet hatte
Da der 20-Jährige im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte, ist er rechtmäßiger Erbe, entschied das Amtsgericht.
Heidelberg. (jola) Die Tat erschütterte im November 2019 den Stadtteil Rohrbach: Ein damals 20-Jähriger erstach im Wahn seine Mutter. Die große Jugendkammer des Heidelberger Landgerichts entschied im Juli 2020: Weil der junge Mann unter Schizophrenie leidet, wird er in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Das Heidelberger Amtsgericht musste sich ebenfalls mit dem Fall beschäftigen:
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