Auf den Großbildschirmen, die „Ströer“ unter anderem am nördlichen Ende der Ernst-Walz-Brücke errichtet hat, werden neben Werbung auch Nachrichten und Wetterberichte gezeigt. Foto: Rothe
Von Denis Schnur
Heidelberg. Riesige blinkende Werbung, wie man sie in vielen Großstädten sieht, sind in Heidelberg bislang die Ausnahme. Doch das ändert sich: Der Werbekonzern Ströer, der das exklusive Recht hat, im öffentlichen Raum in Heidelberg Reklame anzubringen, rüstet auf. Zwei "digitale Stadtinformationsanlagen", wie eine Unternehmenssprecherin sie nennt, hat der Konzern gerade neu errichtet: an der Ernst-Walz-Brücke und in der Eppelheimer Straße an der Kreuzung zum Diebsweg. In der Speyerer Straße und in der Ringstraße stehen schon zwei solcher Großbildschirme. Außerdem sind weitere in der Karlsruher sowie der Bergheimer Straße geplant. Damit erreicht die Digitalisierung die Werbung im Heidelberger Straßenbild.
Laut Ströer handelt sich es dabei nämlich nicht "um Werbeanlagen im klassischen Sinne, sondern um digitale Stadtinformationsanlagen". Neben Reklame würden dort auch Nachrichten und Wetterberichte erscheinen. Außerdem könnten sie für Warnmeldungen bei Katastrophen genutzt werden.
In der Bevölkerung stoßen die Großbildschirme jedoch nicht nur auf Gegenliebe. Schon die analoge Werbetafel in der Römerstraße sorgte im Frühjahr 2017 für Ärger bei den Südstädtern. Und auch wegen der digitalen "Riesen" haben sich bereits RNZ-Leser beschwert. Sie sprechen von "Ströer-Faktoren" im Stadtbild.
Doch es dürften weitere Anlagen folgen. Dem Werbekonzern wurde schon 2011 vertraglich zugesichert, dass er insgesamt elf "Stadtinformationsanlagen" aufstellen darf. Jedoch gestaltete sich die Standortsuche schwierig, sodass sich die Umsetzung hinzog. Wann und wo nun weitere Info-Tafeln geplant werden, beantwortete Ströer auf RNZ-Nachfrage nicht.
Dass der Konzern aber ungemütlich werden kann, wenn er nicht bekommt, was ihm zusteht, konnte man im Februar an der Neckarwiese beobachten. Da stellte Ströer vorübergehend den Betrieb der Toilettenanlagen ein, mit der Begründung, dass die Stadt sich nicht an den Vertrag halte. Denn als Gegenleistung für das Werberecht zahlt das Unternehmen nicht nur eine Konzessionsabgabe, sondern erbringt eine Reihe von Dienstleistungen. Und das ist neben der Bereitstellung der Plakatträger und der Kultursäulen in der Innenstadt eben auch der Betrieb einiger öffentlicher Toilettenanlagen.