Von Jonas Labrenz
Heidelberg. Ohne Beweise, aber anhand einer Reihe von Indizien sind am Montag ein 19- und ein 24-Jähriger am Amtsgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der Jüngere wurde wegen zwei Einbrüchen in das Veranstaltungshaus Halle 02 und in eine Wohnung zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, der Ältere wegen eines Einbruchs in ein Haus zu dreieinhalb Jahren verurteilt. Dass die beiden Männer die Einbrüche gemeinsam begangen haben – wie ursprünglich angeklagt –, konnte nicht nachgewiesen werden.
"In belastender und quälender Weise" hätten die Angeklagten das Eigentum der Opfer geschädigt, erklärte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Nach dem Einbruch in die Wohnung und dem Diebstahl wurde sie unter Wasser gesetzt. Auch das Kinderzimmer war verwüstet. In dem Haus, in das zwei Personen eingestiegen waren, wurde eine klebrige Flüssigkeit auf elektronischen Geräten und Möbeln verspritzt. Eine "infernalische Schädigungsabsicht" und "sadistische Zerstörungswut" diagnostizierte der Staatsanwalt.
"Es gibt Mutmaßungen, Schlussfolgerungen", dass sein Mandant der Täter sei, sagte der Verteidiger des 24-Jährigen in seinem Plädoyer. "Aber es gibt keinen Beweis und keine sicheren Indizien." Sein Mandant müsse freigesprochen werden, denn: "Restzweifel sind mehr als vorhanden." Sein Kollege schloss sich ihm an und erklärte, es gebe keine objektiven Beweise. "Das ergibt nur einen Schluss: Dass sie es nicht gewesen sind." Auch sein 19-jähriger Mandant sei freizusprechen.
Richterin Nicole Bargatzky sah das allerdings anders: Es sei nicht mal "rein gedanklich theoretisch konstruierbar", dass die beiden Angeklagten nichts mit den Taten zu hätten, wie es zumindest der Staatsanwalt noch für möglich gehalten hatte. "Es liegt außerhalb jeglichen Vorstellungsvermögens", so die Richterin.
Bei den Einbrüchen in die Halle 02 sei auf den Videos die außergewöhnliche Statur des jungen Angeklagten zu erkennen. Und dann habe man auf seinem Handy ein Video gefunden, das – mit Hip-Hop-Musik untermalt – die Beute zeigt. Auf diesem Video trägt der Filmende die gleichen Handschuhe wie auf dem Überwachungsvideo. Und es ist eine Uhr zu erkennen, die bei einem der anderen Einbrüche weggekommen ist und später bei dem 19-Jährigen gefunden wurde.
Zwar hätte ihm das Video zugeschickt worden sein können, es hätte jemand anders mit der außergewöhnlichen Statur sein können und auch die Uhr könnte die gleiche, aber nicht dieselbe wie aus dem Einbruch sein. Doch: "Da hören die Zufälle so langsam auf", so Bargatzky. Aus dem Einbruch in die Wohnung stammten auch eine Uhr und ein Safe, die "eindeutig identifiziert" worden seien. Dazu hatte der 19-Jährige den Mieter zuvor bedroht, weil der sich bei der Hausverwaltung über ihn beschwert hatte. "Es war Rache, ganz klar", so die Richterin.
Auch dem 24-jährigen Angeklagten wurde bei ihm aufgefundenes Diebesgut zum Verhängnis. Unter anderem eine gestohlene Handyhülle mit dem Bild der Freundin eines Hausbewohners. Auch der Angeklagte stand ihr vorher nahe. Außerdem hatte er sich vor und nach der Tat eindeutig verdächtig verhalten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Legen die Angeklagten Berufung ein, überprüft das Landgericht das Urteil.