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Demo-Verbot auf dem Bismarckplatz ist rechtmäßig

Eine Privatperson hatte eine Demonstration für 17 Uhr angemeldet, was untersagt wurde. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte den Eilantrag gegen die Entscheidung ab.

14.04.2020 UPDATE: 14.04.2020 21:00 Uhr 48 Sekunden

Symbolbild: Uwe Anspach/dpa

Heidelberg. (hob) "Corona: Transparenz, klare Regeln und Augenmaß" – unter diesem Motto hatte eine Heidelberger Privatperson für Dienstag um 17 Uhr bei der Stadt Heidelberg eine politische Versammlung auf dem Bismarckplatz angemeldet. Doch die Behörde untersagte die Demonstration mit Hinweis auf die geltende Corona-Verordnung des Landes und das darin enthaltene Kontaktverbot. Demnach dürfen

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