Fotovoltaik-Anlage auf Heidelberger Balkon

Eine gute Idee, die aber rechtswidrig war

Ein Wohnungsbesitzer im Emmertsgrund installierte auf seinem Balkon eine Fotovoltaikanlage - und musste sie wieder abbauen

01.09.2017 UPDATE: 02.09.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 32 Sekunden

Die Fotovoltaikanlage am Otto-Hahn-Platz stelle eine "erhebliche optische Beeinträchtigung" dar, fanden die Richter. Foto: privat

Von Steffen Blatt

Heidelberg. Leo Hessel macht sich Gedanken um die Umwelt. Der Klimawandel ist für ihn "die bei weitem ernsthafteste Bedrohung der Menschheit". Der 65-jährige Elektroingenieur fragte sich, welchen Beitrag er zum Klimaschutz leisten könne - und hatte eine Idee: Er brachte an der Balkonbrüstung seiner Eigentumswohnung im Emmertsgrund Solarpaneele an und baute eine Fotovoltaikanlage, die Strom erzeugte. Sein Pech: Die Konstruktion verstößt gegen das Wohnungseigentumsgesetz, er musste sie wieder abbauen.

Dabei hatte 2014 doch alles so gut angefangen: Zunächst kaufte sich Hessel auf dem Flohmarkt ein Solarpaneel und probierte aus, ob seine Konstruktion grundsätzlich funktionierte. Nach erfolgreichen Testläufen montierte er Solarzellen an seinen fünf Meter breiten Balkon. Seine Wohnung liegt am Otto-Hahn-Platz, sie zeigt nach Westen und bekommt jede Menge Sonne. "Das ganze hat etwa 1500 Euro gekostet, bei fünf Jahren Betrieb hätte sich das gerechnet", erzählt Hessel. Ein Jahr sei die Anlage "störungsfrei" gelaufen, er habe damit bis zu 40 Prozent seines Strombedarfs decken können. Speicher habe er nicht gebraucht, der Strom ging direkt in sein Netz.

"Alle Nachbarn, mit denen ich gesprochen habe, fanden die Idee gut", berichtet Hessel. Trotzdem wurde bei der Eigentümerversammlung Ende 2014 beantragt, dass er seine Anlage wieder abbauen soll. Denn laut Wohnungseigentumsgesetz müssen alle betroffenen Eigentümer "baulichen Veränderungen" zustimmen. Vor der Versammlung schrieb Hessel Briefe an seine Nachbarn und erklärte seine Idee. Das Ergebnis: Sie beschlossen, die Anlage ein Jahr zu dulden. Anfang 2016 traf man sich wieder, und dieses Mal hatten die Gegner Erfolg, auch weil sie Vollmachten von Eigentümern eingesammelt hatten, die nicht zur Sitzung kamen: Hessel musste seine Konstruktion abbauen. Er klagte gegen den Beschluss - und verlor, zuletzt vor dem Landgericht Karlsruhe. "Dabei hätten mindestens 15 Nachbarn auch gerne so eine Anlage gehabt. Ich hätte ihnen beim Bau geholfen", sagt der Senior.

"Wir haben argumentiert, dass die Fotovoltaikanlage keine bauliche Veränderung darstellt, sondern eine Modernisierung", erklärt Hessels Anwalt Stefan Illies. Dann hätte sie eventuell bleiben können. "Es gibt vergleichbare Fälle, in denen Gerichte das so gesehen haben", so Illies. Außerdem beeinträchtige die Anlage das Mieteigentum nicht, sondern sei eine gute Sache, die sich zudem mit den Klimazielen der Stadt Heidelberg decke. Und schließlich sei die Hauptgegnerin der Konstruktion gar nicht persönlich betroffen, weil sie in einem ganz anderen Teil des Komplexes wohne.

Doch die Richter entschieden anders. Das Heidelberger Amtsgericht etwa sah in der Anlage eine "erhebliche optische Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der Fassade".

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