Corona-Ticker Heidelberg

Erweiterte Notbetreuung in Kitas - Alla-Hopp-Anlage geöffnet (Update)

Die aktuellen Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf Heidelberg im Überblick.

17.03.2020 UPDATE: 19.05.2020 17:30 Uhr 44 Minuten, 36 Sekunden
Die Alla-Hopp-Anlage in Heidelberg-Kirchheim. Archiv-Foto: Priebe

Heidelberg. (RNZ/rl) Statt eines Regelbetriebs in den Kindertageseinrichtungen wird auch in Heidelberg die bisherige Notbetreuung erweitert. Das teilte die Stadt Heidelberg mit. "Das Land hat in den letzten Wochen durch seine Ankündigung eines reduzierten Regelbetriebs bei den Eltern die Erwartung geweckt, dass die Kitas zum 18. Mai wieder öffnen. Das ist aber nicht der Fall. Die Landesverordnung in der aktuellen Fassung regelt eindeutig, dass der Betrieb von Kitas bis zum Ablauf des 15. Juni untersagt ist. Was in den Kitas derzeit stattfindet, ist weiterhin eine reine Notbetreuung, die jetzt jedoch nach bestimmten Maßgaben erweitert wird", sagt Myriam Lasso, Leiterin des Kinder- und Jugendamtes der Stadt Heidelberg.

Um diese Erweiterung stadtweit in den rund 130 Kitas möglichst rasch einheitlich zu regeln, hat das Kinder- und Jugendamt sich mit den Vertretern der Träger am gestrigen Montag abgestimmt.

Grundsätzlich gilt laut Landesverordnung: Es dürfen nur maximal 50 Prozent der im Normalbetrieb zur Verfügung stehenden Plätze in den Gruppen vergeben werden. Alle Kinder, die bisher die Notbetreuung in einer Kinderbetreuungseinrichtung besucht haben, werden dort ohne weitere Antragsstellung weiterhin betreut.

Die Vergabe weiterer Plätze erfolgt nach einem gestuften Verfahren. Bei der Neuaufnahme Priorität haben

a) Kinder, bei denen das Kinder- und Jugendamt feststellt, dass die Betreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist;

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b) Kinder von Eltern, die beide oder als Alleinerziehende in der kritischen Infrastruktur arbeiten;

c) Kinder, deren Eltern beide oder als Alleinerziehende eine präsenzpflichtige Tätigkeit außerhalb der Wohnung haben oder aus schwerwiegenden Gründen an der Betreuung gehindert sind;

d) Kinder mit besonderem Förderbedarf.

Falls dann noch freie Kapazitäten vorhanden sind, können weitere Kinder ohne besondere Voraussetzungen aufgenommen werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Einrichtungsleitung. Stadt und Träger haben sich am gestrigen Montag darauf verständigt, dass hierbei beispielsweise Berufstätige im Homeoffice mit festen Online-Zeiten oder Eltern in Prüfungsvorbereitungen besonders berücksichtigt werden sollen.

Eltern, die einen Betreuungsbedarf in der erweiterten Notbetreuung anmelden möchten, können sich bei den Kita-Leitungen melden und erhalten auf Anfrage per E-Mail die Anmeldeformulare. Info: www.heidelberg.de/kitas

"Alla Hopp!"-Anlage wieder begrenzt geöffnet

Die "Alla Hopp!"-Anlage am Harbigweg in Kirchheim ist unter Auflagen wieder geöffnet: Maximal 130 Personen dürfen sich gleichzeitig auf dem Areal aufhalten, damit die Nutzern ausreichend Sicherheitsabstand halten können. Die Besucher sollen vor Betreten der Anlage selbst abschätzen, ob die Höchstzahl erreicht ist. Die Stadt wird dies nur stichprobenartig zählen, um einen Überblick über Nutzung und Besucherverhalten zu bekommen.

Weitere Vorgaben sind:

1. Kinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener auf die "alla hopp!"-Anlage

2. Nutzer der Anlage müssen mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander halten. Familien sind davon ausgenommen.

3. Körperkontakt ist zu vermeiden.

4. Kein gemeinsames Essen oder Trinken

5. Das Basketballspielen ist bis auf Weiteres nicht gestattet. Die Körbe auf dem Basketballplatz wurden entfernt, da dort die Abstandsregeln nicht einzuhalten sind.

Die Anlage ist täglich von 8 bis 21.30 Uhr geöffnet.

Update: Dienstag, 19. Mai 2020, 17.30 Uhr


Heidelberg. (ani) Die Besuchsverbote in Krankenhäusern und Pflegeheimen werden ab heute landesweit schrittweise gelockert. Es gelten allerdings eine Reihe von Regelungen, um die besonders verletzlichen Menschen im Krankenhaus und das Personal zu schützen. Überall gilt Mundschutzpflicht, außerdem werden die Kontaktdaten der Besucher erhoben und die Besuchszeiten protokolliert. Uniklinik und Bethanien beispielsweise messen auch die Temperatur der Besucher.

Am Universitätsklinikum gelten nun feste Besuchszeiten: Täglich von 14 bis 16 Uhr und von 18 bis 20 Uhr können stationäre Patienten pro Tag einen Besucher empfangen. Dabei gelten weiterhin die bereits bestehenden Hygienebestimmungen.

Im Krankenhaus Elisabeth ist für die Dauer des Klinikaufenthalts ein gleichbleibender Besucher oder eine gleichbleibende Kontaktperson gestattet. Auf der Mutter-Kind-Station ist der Besuch zwischen 9 bis 19 Uhr ohne zeitliche Begrenzung erlaubt. Der werdende Vater oder die Begleitperson können zu jeder Zeit bei Geburtsbeginn in die Klinik gerufen werden. Am Tag der Geburt dürfen der Vater beziehungsweise die Begleitperson bis 21 Uhr bleiben. Auf der operativen Station ist die Besuchszeit – aufgrund der Kürze des stationären Aufenthaltes – auf 30 Minuten begrenzt. Dieser Besuch sollte zwischen 15 bis 18 Uhr stattfinden. Begleitpersonen für den gesamten Aufenthalt (beispielsweise bei minderjährigen Patienten) sind natürlich auch hier gestattet.

Im Krankenhaus Bethanien sind die täglichen Besuchszeiten von 14 bis 19 Uhr. Pro Patient sind zwei Besuche für je maximal eine Stunde pro Woche erlaubt. Das darf nur eine Person (gegebenenfalls mit Begleitperson) sein. Pro Doppelzimmer darf nur ein Besucher eintreten. Ausnahmen: Angehörige, die einen Patienten besuchen, der im Sterben liegt oder Angehörige von Patienten der Palliativstation (eine Person pro Tag), Begleitpersonen eines älteren, gebrechlichen oder dementen Besuchers oder aus dringenden medizinischen Gründen, nach telefonischer Abklärung des Angehörigen/Besuchers mit dem Stationsteam. Besuche sind nur mit Anmeldung und Registrierung im Eingangsbereich möglich.

Update: Sonntag, 17. Mai 2020, 20.20 Uhr


Diese Regeln und Auflagen gelten ab Montag in Gaststätten

Heidelberg. (RNZ/mare) Speisegaststätten dürfen ab Montag, 18. Mai, in Heidelberg und im ganzen Bundesland wieder drinnen und draußen bewirten. In den vergangenen Wochen hatten die Gaststätten aufgrund der Coronavirus-Pandemie Speisen nur noch zum Mitnehmen anbieten dürfen. Das teilt die Stadtverwaltung mit.

Außenbewirtschaftungen sind auf den von der Stadt bereits genehmigten Flächen ab Montag, 18. Mai, zulässig, wenn die genannten Abstandsregelungen zwischen den Gästen und Tischen eingehalten werden. Es gelten die gleichen Abstands- und Hygienevorgaben wie in den Gaststätten.

Die Stadt hat angekündigt, den Gastronomen hierfür so viel Platz wie möglich vermitteln zu wollen. Die Gaststätten können eine Erweiterung ihrer Außenbewirtschaftung direkt mit der Stadt besprechen. Dazu können sie beim Bürger- und Ordnungsamt einen Plan der Außenbestuhlung vorlegen.

Soweit nichts dagegen spricht, ist auch eine Außenbewirtschaftung vor den Nachbargrundstücken möglich. Die Verwaltung prüft die Anträge aus verkehrs- und ordnungsrechtlicher Sicht. Auf Plätzen sind größere Flächen für die Außenbewirtschaftung leichter zu realisieren. Die Sonderregelungen zur Außenbewirtschaftung gelten einmalig nur für das Jahr 2020.

Erste Vorschläge für die Sonderregelung zur Außenbewirtschaftung liegen bereits vor. Sie werden unbürokratisch, vereinfacht und großzügig geprüft. Gebühren für die Außenbewirtschaftung werden – vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates – für 2020 nicht erhoben. Die vergrößerten Außenbewirtschaftungsflächen sind für das Jahr 2020 vorgesehen – ebenfalls vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates. 

Das Land Baden-Württemberg hat zur Öffnung der Gaststätten folgende Regeln erlassen:

> Kein Zutritt für Menschen mit Kontakt zu Infizierten oder Krankheitssymptomen: Für Beschäftigte und Gäste, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, gilt: Sie dürfen die Gaststätte nicht betreten, wenn seit dem letzten Kontakt noch keine 14 Tage vergangen sind oder wenn sie Krankheitssymptome aufweisen.

Hygiene- und Sicherheitsabstand: Alle Anwesenden müssen mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Dies gilt nicht für Menschen, die in einem Haushalt zusammenleben. Nach der Corona-Verordnung dürfen außerdem beispielsweise zwei Familien ohne Einhaltung des Mindestabstands an einem Tisch sitzen. Die Tische müssen im Abstand von mindestens 1,5 Metern angeordnet sein. Es sind ausreichende Schutzabstände bei der Nutzung von Verkehrswegen, insbesondere an Treppen, Türen, und Sanitärräumen, sicherzustellen. Soweit räumlich möglich, sollen die Beschäftigten Servierwagen nutzen. Die Inhaberinnen und Inhaber sind verpflichtet, diese Regeln zu beachten und einen internen Plan vorzuhalten, wie sie die Regeln einhalten wollen.

> Handhygiene ist Pflicht: Jeder Gast muss vor dem Betreten der Speisewirtschaft seine Hände waschen oder desinfizieren. Die Desinfektions- oder Handwaschgelegenheiten mit Seife und fließendem Wasser muss der Betreiber bereitstellen.

> Abfrage von Kontaktdaten der Gäste: Zu Zwecken der Nachverfolgung erheben die Betreiber die Kontaktdaten der Gäste. Die Daten sind vom Betreiber vier Wochen nach Erhebung zu löschen.

> Mund-Nasen-Bedeckung: Die Beschäftigten müssen in allen Räumen der Gaststätte mit Gästekontakt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Gäste müssen keinen Mundschutz tragen, auch nicht auf dem Weg zum Tisch.

> Bargeldlose Bezahlung: Die Bezahlung soll nach Möglichkeit ohne Bargeld erfolgen.

> Aushang der Regeln außerhalb des Lokals: Die Abstands- und Hygienevorgaben müssen durch Aushang außerhalb der Gaststätte gut sichtbar bekannt gemacht werden. Dazu zählt insbesondere der Hinweis auf die Händereinigung vor dem Betreten der Speisewirtschaft. Falls die Betreiberin oder der Betreiber eine Reservierung vorgesehen hat, muss dies auch per Aushang ersichtlich sein.

Ausführliche Informationen zu den aktuellen Regelungen für die Betreiberinnen und Betreiber von Speisegaststätten hat das Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft auf seiner Homepage unter www.wirtschaftsfoerderung.heidelberg.de > "Informationen zum Coronavirus" zusammengestellt. Dort ist auch ein Link zu Antworten auf häufigen Fragen (FAQ) der DEHOGA eingestellt.

"Wenn ab Montag die Gaststätten wieder öffnen dürfen, wenn wieder an Tischen im Freien bewirtet werden darf, dann wird uns das ein Stück unseres gewohnten Lebensgefühls zurückgeben", sagt Bürgermeister Wolfgang Erichson. Dennoch seien wir alle weiterhin zu großer Vorsicht aufgefordert. "Genießen Sie Ihre Einkehr, aber halten Sie sich bitte an die Vorgaben."   

Kaum noch neue Fälle

Von der Obergrenze für Neuinfektionen mit dem Coronavirus ist Heidelberg aktuell weit entfernt: In den vergangenen acht Tagen meldete das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises insgesamt vier Ansteckungen im Stadtgebiet. Der Schwellenwert, ab dem Lockerungen wieder rückgängig gemacht werden müssten, liegt bei 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche – in Heidelberg also etwa bei 80.

Und während die Zahl der Ansteckungen seit ungefähr einem Monat auf einem niedrigen Niveau stabil bleibt, werden immer mehr Erkrankte wieder gesund: Laut Gesundheitsamt sind 286 der insgesamt 304 infizierten Heidelberger wieder genesen – sie waren also zwei Wochen nach der Ansteckung mindestens 48 Stunden lang ohne Symptome. Da bislang sieben Menschen im Stadtgebiet nach einer Covid-19-Diagnose verstarben, bleiben aktuell elf aktive Fälle. Anfang April, am bisherigen Höhepunkt der Pandemie in der Region, lag der Wert dagegen noch bei 149. Entsprechend sind auch immer weniger Heidelberger in Quarantäne. Mussten Anfang April noch rund 400 Infizierte und direkte Kontaktpersonen in ihren eigenen vier Wänden bleiben, sind es derzeit nur noch 128.

Damit scheinen die Lockerungen der Pandemie-Maßnahmen nach Ostern in Heidelberg nicht zu mehr Neu-Infektionen geführt zu haben. Über die jüngsten Änderungen sagen die Zahlen allerdings noch nichts aus, da zwischen einer Infektion und dem Testergebnis in der Regel ein bis zwei Wochen liegen.

Update: Freitag, 15. Mai 2020, 16.09 Uhr


Heidelberg. (RNZ/mare) Die Kindertagesstätten in Heidelberg werden auch ab Montag, 18. Mai, nicht in den Normalbetrieb übergehen. Das teilt die Stadtverwaltung mit.

Weiterhin wird eine Notbetreuung angeboten für Kinder von Eltern oder Alleinerziehenden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten oder nachweislich präsenzpflichtig außerhalb der Wohnung tätig sind. "Wir warten derzeit dringend auf eine verbindliche Verordnung des Landes, die festlegt, wie der Zugang zur Kinderbetreuung künftig geregelt werden soll", sagt Myriam Lasso, Leiterin des Kinder- und Jugendamtes der Stadt Heidelberg. Die derzeitige Betreuung soll nach Ankündigung des Landes schrittweise auf eine Regelbetreuung für bis zu 50 Prozent der Kinder einer Einrichtung ausgeweitet werden.

"Obwohl der Städtetag das Land um eine Woche Vorlauf für die Neuregelungen zur Kinderbetreuung gebeten hatte, liegt bis heute keine verbindliche Rechtsgrundlage vor, um die von der Kultusministerin angekündigte Ausweitung der Kinderbetreuung umzusetzen", so Lasso. Erst dann aber könne man den Eltern verlässliche Informationen geben. Neuregelungen seien bei über 130 Kitas, 45 Trägern und jeweils unterschiedlichen Kapazitäten und Konzeoten nicht von einem auf den anderen Tag koordiniert umzusetzen.

Eisenmann dämpft Erwartungen der Eltern an Kita-Betreuung

Wenn die Kitas ab Montag die Betreuung von Kindern ausweiten dürfen, werden nicht alle interessierten Eltern sofort einen Zuschlag erhalten. Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) sagte am Donnerstag in Stuttgart, dass die Kita-Träger Vorlauf für ihre Planung und Organisation bräuchten. Wie schnell eine Kita für weitere Kinder geöffnet werden könne, hänge auch von der jeweiligen räumlichen und personellen Situation ab. Damit dämpfte Eisenmann Erwartungen, die bei manchen Eltern entstanden waren, nachdem die weitere schrittweise Öffnung der Kitas angekündigt worden war.

Viertklässler starten am 18. Mai mit Unterricht an den Grundschulen

Am kommenden Montag startet hingegen an 18 öffentlichen und neun privaten Grundschulen in Heidelberg der Präsenzunterricht für rund 1180 Viertklässler. Der Unterricht soll sich nach Angaben des Kultusministeriums Baden-Württemberg dabei auf die Kernfächer konzentrieren. Die Klassengröße soll halbiert werden, um dem Abstandsgebot Rechnung tragen zu können.

An den Grundschulen gilt – wie an allen anderen Schulen in Heidelberg – die dringende Empfehlung, eine Schutzmaske zu tragen. Im Unterricht können die Masken abgenommen werden, wenn es aus pädagogischen Gründen notwendig und unter hygienischen Gesichtspunkten vertretbar ist. Die Stadt Heidelberg hat alle Schulen mit einer Erstausstattung an Masken versorgt.

Parallel zur Aufnahme des Präsenzunterrichts an den Grundschulen findet dort auch weiterhin die erweiterte Notbetreuung für Schüler anderer Klassenstufen statt. Sie kann für Kinder von Eltern oder Alleinerziehenden in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten oder nachweislich präsenzpflichtig außerhalb der Wohnung tätig sind.

Update: Donnerstag, 14. Mai 2020, 15.32 Uhr


Heidelberg. (RNZ/rl) Die Stadt Heidelberg unterstützt die Unternehmen vor Ort mit kostenlosen Schutzmasken: Heidelberger Gewerbebetriebe mit Publikumsverkehr, die von der Maskenpflicht betroffen sind, können bei der städtischen Wirtschaftsförderung ein Paket mit 50 Masken ("Mund-Nase-Schutz") erhalten. Die Bestellung ist ab sofort bis einschließlich Mittwoch, 20. Mai, über ein digitales Formular auf der Internetseite der Wirtschaftsförderung möglich. Die Lieferung der Masken an die Betriebe startet am Freitag, 22. Mai. Die Ausgabe erfolgt, solange der Vorrat reicht.

Für alle Unternehmen: Schutzmasken und Handdesinfektionsmittel zum Selbstkostenpreis

Daneben bietet die Wirtschaftsförderung der Stadt weiterhin allen weiteren Heidelberger Betrieben Schutzmasken und Handdesinfektionsmittel zum Selbstkostenpreis an. In Heidelberg niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können übergangsweise KN 95-Masken kaufen. Die Bestellung ist jeweils ebenfalls auf der Internetseite der Wirtschaftsförderung möglich. Dort finden Unternehmen auch Informationen und Ansprechpartner rund um die Corona-Pandemie. Einzelhändler und Gastronomen können zudem kostenfrei Plakate herunterladen, die auf die Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die Maskenpflicht hinweisen. Für Nachfragen steht die Wirtschaftsförderung unter der E-Mail-Adresse wirtschaftsfoerderung@heidelberg.de und der Telefonnummer 06221/58-30000 zur Verfügung.

Die Wirtschaftsförderung hat zuvor bereits rund 500 Geschäfte und 100 Friseursalons in Heidelberg kostenfrei mit insgesamt 30.000 Schutzmasken beliefert. Insgesamt hat die Stadt Heidelberg in den vergangenen Wochen etwa 315.000 Schutzmasken unter anderem an Gesundheitseinrichtungen, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Schulen und Einzelhändler verteilt.

Update: Mittwoch, 13. Mai 2020, 16.30 Uhr


Mehr Freiheiten für Betriebe - OB kündigt Erleichterungen an

Heidelberg. (hob) Als Dank dafür, dass sich die Heidelbergerinnen und Heidelberger bis jetzt so vorbildlich an die Corona-Regeln gehalten haben, möchte Oberbürgermeister Eckart Würzner ihnen jetzt etwas zurückgeben. "Viele Betriebe sind wirtschaftlich massiv bedroht", so Würzner. Daher wolle die Stadt ihnen nun mehr Freiheiten geben. Der Staat müsse sich gerade jetzt mit weiteren Vorschriften zurückhalten. "Wir müssen alles tun, damit unsere Bürger und Betriebe ihre Ideen jetzt möglichst schnell und einfach umsetzen können", so Würzner.

Konkret geht es dem Oberbürgermeister darum, Entscheidungsprozesse in der Verwaltung und Genehmigungsverfahren zu verkürzen. Erste Ideen liegen bereits für die Gastronomie und Baugenehmigungen vor. Die Stadt, so Würzner könnte den Wirten – wo möglich – mehr Platz für die Außenbestuhlung einräumen, damit der Mindestabstand zwischen den Gästen eingehalten werden kann. "Unser Ziel ist, dass die Gastronomen so nahe wie möglich an die Zahl ihrer bisherigen Tische herankommen", so Würzner. Gastronomen könnten eine Skizze anfertigen und sich direkt mit dem Ordnungsamt abstimmen. Zudem sollten Bauanträge für den Dachausbau oder Solaranlagen vereinfacht werden. Eine Möglichkeit sei, für häufige Vorhaben eine Art Standard-Genehmigung zu entwickeln, so Würzner.

Die Verwaltung will diese Ansätze noch weiter ausarbeiten. Etliche Änderungen bedürften der Genehmigung durch den Gemeinderat, so Würzner. Der Oberbürgermeister kündigte daher an, eine Gesamtliste der Erleichterungen für Bürger und Betriebe zu erstellen und diese dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Update: Montag, 11. Mai 2020, 19.45 Uhr


Familien werden bei Kita-Beiträgen entlastet – Bergbahn fährt bald wieder

Heidelberg. (RNZ/rl) Familien mit Kindern sollen in der Coronakrise weiter entlastet werden. Der Gemeinderat hat am gestrigen Donenrstag einstimmig beschlossen, den freien und privat-gewerblichen Kita-Trägern weiterhin die Betriebskostenzuschüsse zu zahlen, auch wenn kein regulärer Kita-Betrieb stattfindet. So soll die Liquidität der Kita-Träger sichergestellt werden.

Zusätzlich will die Stadt Heidelberg für die coronabedingte Schließungszeit einen Anteil der Elternentgelte bis zur Höhe der Entgeltstufe 4 der städtischen Entgelt-Tabelle bei diesen Trägern übernehmen. Konkret bedeutet das etwa für einen zehnstündigen Kindergartenplatz bis zu 302 Euro monatlich, für einen zehnstündigen Krippenplatz bis zu 404 Euro monatlich.

Dort, wo Träger das städtische Entgeltsystem anwenden, will die Stadt die Elternbeiträge in voller Höhe übernehmen. Im Gegenzug erwartet die Stadt von den Trägern schadensmindernde Maßnahmen, also die Reduzierung von Ausgaben.

Rund 1,5 Millionen Euro monatlich wird das Entlastungspaket die Stadt kosten. Anteilig finanziert werden soll es über das Soforthilfepaket des Landes, das in ganz Baden-Württemberg 100 Millionen Euro für Familien und kommunale Einrichtungen bereitstellt.

Untere Bergbahn fährt ab dem 12. Mai, Obere Bergbahn ab 22. Mai auf

Die Heidelberger Bergbahn auf der Fahrt zur Molkenkur. Foto: Alex

Ab kommenden Dienstag, 12. Mai, nimmt die untere Heidelberger Bergbahn wieder den Fahrbetrieb auf. Die obere Bergbahn fährt wegen Reparaturarbeiten voraussichtlich erst ab Freitag, 22. Mai, wieder. Der Betrieb beider Bergbahnen wurde am 17. März unterbrochen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Die untere Bergbahn, die zwischen dem Kornmarkt, dem Heidelberger Schloss und der Station Molkenkur unterwegs ist, fährt zu den gewohnten Zeiten des Sommerfahrplans alle 10 Minuten zwischen 9 und 20 Uhr. Die Bahn nimmt den Fahrbetrieb parallel zur Öffnung des Heidelberger Schlosses am 12. Mai auf. Alle Fahrgäste werden gebeten, sich an die gängigen Hygiene- und Abstandsregeln zu halten, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen und die Zutrittsregelungen an den Stationen zu beachten. Um die Abstandsregeln zu ermöglichen, wird die Anzahl der Gäste, die sich gleichzeitig in den Wartebereichen und Bergbahnwagen aufhalten können, reduziert.

Die obere Bergbahn, die zwischen der Molkenkur und dem Königstuhl fährt, nimmt ihren Betrieb voraussichtlich am Freitag, 22. Mai, wieder auf. Grund für den späteren Fahrbeginn sind Reparaturarbeiten an der Station Königstuhl. Hier wurde Ende Februar bei einer routinemäßigen Bauwerksprüfung Reparaturbedarf an den sogenannten Auflager-Konsolen aus Sandstein festgestellt. Diese halten die Sandstein-Podeste an den Treppen rechts und links des Gleises in der Station Königstuhl. "Die Reparatur hätte spätestens im nächsten Jahr durchgeführt werden müssen", sagt Patrick Jelinek, Abteilungsleiter der Heidelberger Bergbahnen. "Um einen längeren Ausfall der oberen Bergbahn im laufenden Betrieb zu vermeiden, haben wir uns kurzfristig dazu entschieden, die Zeit des coronabedingten Stillstands für den Austausch der Sandstein-Konsolen zu nutzen. Leider sind die Steinmetz-Arbeiten voraussichtlich erst zum 22. Mai abgeschlossen."

Update: Freitag, 8. Mai 2020, 15.15 Uhr


Trauerfeiern in Friedhofskapellen ab sofort unter Auflagen möglich

Heidelberg. (RNZ/rl) Ab sofort können in den Friedhofskapellen der Stadt wieder Trauerfeiern unter Auflagen stattfinden. Das teilte die Stadt Heidelberg am Donnerstag mit. An Trauerfeiern in Trauerhallen dürfen dabei nur so viele Personen die Hallen betreten, wie dort Stühle vorhanden sind. Die aufgestellten Stühle dürfen dabei nicht umgestellt werden. Dabei sind zudem die geltenden Abstandsregeln einzuhalten und alle müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Jeder Trauergast muss das am Eingang aufgestellte Desinfektionsmittel verwenden. 

Die mögliche maximale Anzahl der Plätze in den einzelnen Trauerhallen sieht dabei wie folgt aus:

Bergfriedhof: 30 Plätze

Handschuhsheim: 40 Plätze

Kirchheim: 24 Plätze

Köpfel: 40 Plätze plus drei Plätze auf der Empore

Peterstal: keine

Pfaffengrund: 30 Plätze

Rohrbach: 25 Plätze plus 9 Plätze auf der Empore

Schlierbach: 19 Plätze

Wieblingen alt: 24 Plätze

Wieblingen neu: 35 Plätze

Ziegelhausen alt: 23 Plätze

Bei Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete unter freiem Himmel sehen die Vorschriften so aus: Hier sind höchstens 50 Teilnehmende zulässig. Geistliche und Trauerredner sind dabei mitzuzählen, Bestatter und weitere Mitarbeiter nicht - sofern diese den Mindestabstand gewährleisten. Alle Trauergäste müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Es ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern von Person zu Person einzuhalten – ausgenommen sind Personen, die in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben.

Zudem werden auch alle öffentlichen Toilettenanlagen, die die Firma Ströer in Heidelberg betreibt, seit dem 1. Mai wieder nach und nach geöffnet. Im Laufe der Woche sollen also auch die rollstuhlgerechten Toiletten wieder geöffnet werden. Auch die sanitären Einrichtungen auf den Heidelberger Friedhöfen sind seit 1. Mai wieder geöffnet.

Update: Donnerstag, 7. Mai 2020, 16.30 Uhr


Schilder wie dieses klären vor den Heidelberger Spielplätzen über die Vorgaben auf, unter denen die Plätze benutzt werden dürfen. Foto: Stadt Heidelberg

Heidelberg. (RNZ/rl) Seit dem heutigen Mittwoch sind die Spielplätze wieder offen, allerdings sind dabei einige Einschränkungen zu beachten: Das Land Baden-Württemberg hat den Kommunen empfohlen, jeweils nur ein Kind pro zehn Quadratmetern Spielfläche zuzulassen. Je nach Größe und Beliebtheit der Spielplätze dürfen dort entweder 25, 10 oder 5 Kinder gleichzeitig dort spielen. Das teilte die Stadt Heidelberg mit. Das Landschafts- und Forstamt weist mit Schildern an jedem Spielplatz-Eingang auf diese und folgende weitere Regelungen hin:

> Kinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener auf die Spielplätze.

> Je nach Spielplatz darf nur eine bestimmte Zahl von Kindern gleichzeitig dort spielen.

> Kinder und Erwachsene müssen mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander halten. Familien sind davon ausgenommen.

> Körperkontakt ist zu vermeiden, kein gemeinsames Essen oder Trinken

"Ich bin froh, dass wir den Kindern die Spielplätze wieder zurückgeben können. Das ist ein wichtiges Stückchen Lebensfreude für die kleinen Heidelbergerinnen und Heidelberger. Wir bitten aber auch die Erwachsenen, uns bei der Einhaltung der Regeln zu unterstützen. Bei rund 140 öffentlichen Spielplätzen haben wir nicht die Kapazitäten, die Einhaltung der Coronavirus-Auflagen überall zu kontrollieren", sagte Bürgermeister Wolfgang Erichson. "Ich appelliere zudem an die Eltern: Seien Sie solidarisch, denn viele Kinder sehnen sich seit Wochen nach einem Spielplatz – lassen Sie angesichts der Auflagen auch anderen Kindern und Familien die Möglichkeit, und verbringen Sie gegebenenfalls weniger Zeit als üblich auf dem Spielplatz."

Update: Mittwoch, 6. Mai 2020, 17 Uhr


Heidelberg. (RNZ/rl) Das Theater und Orchester Heidelberg sagt für die laufende Spielzeit 2019/20 alle vorgesehenen Vorstellungen ab. Die Stadt Heidelberg meldete die Einstellung des Spielbetriebs am heutigen Dienstagnachmittag. Dazu gehören auch Führungen, Begleitprogramme sowie Veranstaltungen an anderen Spielorten. Das Theater will weiter mit virtuellen Angeboten auf den Social-Media-Plattformen sowie auf der Website da sein und Projekte im Stadtraum umsetzen.

Das Theater und Orchester Heidelberg will bereits erworbene Eintrittskarten für ausfallende Vorstellungen automatisch und kostenfrei stornieren, in einen Gutschein umwandeln und per Post zuschicken. Abonnenten sollen ihre virtuellen Gutscheine automatisch gutgeschrieben bekommen. Wer sein Ticket ohne Angabe persönlicher Daten gekauft hat, sollte sich telefonisch unter der 06221/5820-000 oder per E-Mail an tickets@theater.heidelberg.de melden.

Die Musik und Singschule Heidelberg hingegen bereitet sich auf die Wiedereröffnung am kommenden Montag, 11. Mai, vor. Ab diesem Tag soll es wieder Präsenzunterricht geben. In einem ersten Schritt soll der Unterricht in Musiktheorie und Komposition zur Berufs- und Studienvorbereitung sowie Einzelunterricht an Streich-, Zupf- und Tasten- sowie Schlaginstrumenten starten. Weiterhin ausgeschlossen ist noch der Unterricht an Blasinstrumenten oder Gesang, da hier aufgrund der erhöhten Abgabe verbrauchter Atemluft von einer erhöhten Infektionsgefahr durch Tröpfcheninfektion und Aerosole auszugehen sei. 

"Schüler und Eltern müssen sich auf Verlegungen der Unterrichtszeit und des Unterrichtsortes einstellen", sagt Musikschulleiter Kersten Müller. "Auch die Einbeziehung des Samstags als Instrumental-Unterrichtstag wird in Erwägung gezogen, damit die Musik- und Singschule alle erlaubten Unterrichtsformen anbieten kann."

Die Musikschule will alle Eltern bis zum Wochenende über die neuen Unterrichtszeiten und -orte sowie über die Hygienemaßnahmen informieren. Aktuelle Informationen gibt es auch auf www.heidelberg.de/musikschule. Das Sekretariat ist von Montag bis Mittwoch, 10 bis 16.30 Uhr, und Donnerstag von 10 bis 18 Uhr unter der 06221/58-43520 erreichbar. Besucher müssen sich vorab telefonisch anmelden.

Update: Dienstag, 5. Mai 2020, 16.15 Uhr


Heidelberg. (RNZ/mare) Ab Mittwoch, 6. Mai, hat der Zoo Heidelberg wieder geöffnet, allerdings mit Einschränkungen. Das teilt der Tierpark mit.

Der Zutritt ist nur mit Online-Reservierung möglich – auch für Inhaber von Dauerkarten oder Patenpässen. Eine sofortige Rückkehr zum Regelbetrieb ist aufgrund der Auflagen zum Infektionsschutz noch nicht möglich. Alle Infos dazu gibt es hier.

Für den Zoobesuch gelten zudem besondere Hygiene- und Verhaltensregeln:

Gesundheit: Sollten Sie Anzeichen einer Erkältung haben, verzichten Sie bitte auf einen Besuch. Besucher mit Erkältungsanzeichen werden an der Kasse zurückgewiesen.

Zutrittsregelung: Der Zutritt ist nur einer begrenzten Personenanzahl gleichzeitig gestattet. Der Zutritt ist nur mit Onlinereservierung möglich. Auch Inhaber von Dauerkarten oder Patenpässen müssen ihr Ticket online reservieren. Es ist für jede Person, auch für Kinder und Babys ein Ticket zu reservieren. 

Abstand: Bitte halten Sie zu unseren Mitarbeitern sowie zu anderen Besuchern einen Mindestabstand von 1,5 Metern. Bewegen Sie sich nur alleine, zusammen mit einer weiteren Person bzw. mit Personen aus Ihrem eigenen Haushalt durch den Zoo

Mund-Nasenschutz: Die Verwendung einer Alltagsmaske ist für die gesamte Dauer Ihres Besuchs verpflichtend. Dies gilt für alle unsere Besucher ab einem Alter von 6 Jahren.

Hygieneregeln: Niesen und Husten Sie bitte nur in ein Taschentuch oder die Armbeuge. Waschen Sie sich regelmäßig die Hände. Nutzen Sie die aufgestellten Desinfektionsmittelspender.

Berührungen vermeiden: Vermeiden Sie das Anfassen von gemeinsam genutzten Objekten, wie Scheiben, Schautafeln und Ausstellungsstücken.

Kein Kontakt zu Tierpflegern: Bitte sprechen Sie unsere Tierpfleger nicht an. Eine Infektion mit COVID 19 bei Tierpflegern wäre für die Tierversorgung sehr kritisch.

 

Folgenden Einschränkungen bestehen weiterhin:

Tierhäuser, die Explo-Ausstellung und der Streichelzoo bleiben bis auf weiteres geschlossen.

Die Öffnung der Spielplätze ist geplant, ein genauer Zeitpunkt kann aber noch nicht genannt werden. Das Land hat hierzu noch entsprechende Auflagen und Richtlinien angekündigt.

Es finden keine öffentlichen Tierfütterungen oder Tierpräsentationen statt.

Die Futterautomaten sind bis auf weiteres außer Betrieb. Verzichten Sie unbedingt darauf, unsere Tiere mit "fremden Futtermitteln" zu füttern.

Es findet kein Bollerwagen-Verleih statt.

Der Ausgang erfolgt ausschließlich über Tor A7 nahe des großen Spielschiffs.

Die Fody’s Gastronomie im Zoo Heidelberg ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben geöffnet. An einzelnen Standorten werden Speisen und Getränke "to go" angeboten.

Der Zoo-Shop bleibt im ersten Schritt noch geschlossen, eine Öffnung ist in Planung.

Auf dem gesamten Gelände sind Mitarbeiter des Zoo Heidelberg unterwegs, um das Einhalten der Verhaltensregeln sicherzustellen. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhalten hält sich der Zoo-Heidelberg vor, Parkverweise auszusprechen.

Zahlreiche Vorkehrungen für das Wahren des Mindestabstands sowie der Hygieneregeln wurden in den letzten Wochen getroffen. Neben der Begrenzung der Besucheranzahl, erinnern Hinweistafeln und Markierungen an den Mindestabstand.

Um Menschenansammlungen an einzelnen Bereichen zu vermeiden bleiben Tierhäuser und Spielplätze geschlossen, Durchgangsvolieren sind nur in eine Richtung begehbar, kommentierte Fütterungen finden nicht statt. Sanitäre Anlagen werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.

Update: Dienstag, 5. Mai 2020, 14.53 Uhr


Heidelberg. (RNZ/mare) Im Laufe des vergangenen Wochenendes wurden die Tests aller Bewohner des Ankunftszentrums in Heidelberg auf Corona abgeschlossen. Von den fast 800 Bewohnern wurden nach aktuellem Stand lediglich drei weitere Personen positiv auf Sars-Cov-2 getestet, sodass bisher insgesamt vier bestätigte Krankheitsfälle bekannt sind. Das teilt das Regierungspräsidium Karlsruhe mit.

Foto: PR-Video

Alle vier bestätigten Krankheitsfälle wurden dem Ankunftszentrum Heidelberg aus einem anderen Bundesland zugeführt. Die infizierten Personen und deren rund 90 Kontaktpersonen wurden – in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg als zuständige Ortspolizeibehörde – innerhalb des Ankunftszentrums in separaten Gebäuden untergebracht und werden dort mindestens 14 Tage unter häusliche Quarantäne gestellt. Die durch Zäune abgetrennten Bereiche werden durch den eingesetzten Sicherheitsdienst entsprechend überwacht.

Im Bedarfsfall unterstützt die Polizei bei Durchsetzung der Quarantäne und der verfügten Ausgangssperre. Eine parallel durchgeführte Testung der insgesamt 26 ermittelten Kontaktpersonen unter den vor Ort eingesetzten Mitarbeitern ergab bislang eine positiv auf Sars-Cov-2 getestete Person.

Neben der Isolierung in Quarantänegebäuden werden auch die Einhaltung der restlichen Infektionsschutzvorgaben, etwa der notwendige Mindestabstand und die dringende Empfehlung an die Bewohnerschaft auch innerhalb des Ankunftszentrums durchgängig eine Mund-Nase-Maske zu tragen, fortwährend kommuniziert und kontrolliert. Diese stetige Kommunikation sowie Erläuterung der ergriffenen Maßnahmen an die Bewohnerschaft trägt zu einer weitestgehenden Akzeptanz der aktuellen Situation bei, sodass sich die Lage auf dem Areal des Ankunftszentrums derzeit ruhig gestaltet.

Die am 27. April verfügte Ausgangssperre für die Bewohner des Ankunftszentrums Heidelberg gilt zunächst befristet bis Freitag, 8. Mai. Hinsichtlich der aktuellen Lage und möglicherweise notwendigen Anpassungen der bisherigen Maßnahmen (zum Beispiel der Dauer der Ausgangssperre) steht das Regierungspräsidium Karlsruhe weiterhin in einem engen Austausch mit den beteiligten Behörden – insbesondere dem Gesundheitsamt Rhein-Neckar-Kreis und dem Ordnungsamt der Stadt Heidelberg.

Update: Montag, 4. Mai 2020, 18.41 Uhr


Heidelberg. (RNZ/mün) Für das Ankunftszentrum für Geflüchtete im Heidelberger Patrick-Henry-Village wurde eine Ausgangssperre verhängt. Derzeit 792 Menschen dürfen das Areal nicht mehr verlassen, teilt das Regierungspräsidium mit. Der Grund: Am Montag wurde ein Bewohner des Ankunftszentrums positiv auf SARS-Cov-2 getestet.  Der Bewohner und seine bislang 20 ermittelten Kontaktpersonen wurden in PHV isoliert und unter häusliche Quarantäne gestellt.

Die Stadt Heidelberg hat auf Empfehlung des Gesundheitsamtes noch am Montag die Ausgangssperre für die gesamte Einrichtung verhängt, die bis 8. Mai gelten soll. In dieser Zeit sollen auch keine weiteren Geflüchteten in Patrick-Henry-Village untergebracht werden, heißt es in der Mitteilung.

Die 792 Menschen, die jetzt das Gelände nicht mehr verlassen dürfen, sollen in den kommenden Tagen auf SARS-Cov-2 getestet werden. Parallel wird nach Mitarbeitern gesucht, die Kontakt zu dem Infizierten gehabt haben könnten, um sie gegebenenfalls ebenfalls zu testen.

Update: 28. April 2020, 16.45 Uhr


Ankunftszentrum bleibt weitgehend verschont

Während es in der Landeserstaufnahmestelle für Geflüchtete in Ellwangen zu einem massiven Corona-Ausbruch gekommen ist, bleibt das Ankunftszentrum in Heidelberg bisher weitgehend verschont. Bis Mittwoch wurde laut Landesinnenministerium das Virus bei lediglich sieben Bewohnern festgestellt. Getestet wurden seit Anfang März alle 460 Menschen, die neu in Patrick-Henry-Village angekommen sind. Von den sieben Erkrankten wird einer weiter stationär in einer Klinik behandelt, die anderen sechs gelten als genesen und sind nicht mehr isoliert. Im schwäbischen Ellwangen war Mitte April dagegen fast die Hälfte der 580 Bewohner infiziert.

Dass hier in Heidelberg dagegen kaum Fälle aufgetreten sind, ist vermutlich auch Glücksache. Schließlich lebten hier noch rund 1200 Menschen eng zusammen, als die ersten Corona-Infektionen in der Region bekannt wurden. Es lag aber wohl auch an den Vorkehrungen, die Innenministerium und Gesundheitsamt früh getroffen haben. So wurde die Zahl der Bewohner seit Anfang März immer weiter reduziert, aktuell leben noch 909 Menschen dort. Das wurde aber auch dadurch erleichtert, dass wegen der geschlossenen Grenzen kaum noch Geflüchtete in Deutschland ankommen: Wurden im Februar 30 bis 50 Menschen täglich in PHV registriert, sind es jetzt im Durchschnitt weniger als zehn pro Tag.

Die vermutlich wichtigste Maßnahme ist jedoch, dass diese Neuankömmlinge seit Anfang März ausnahmslos auf Corona getestet werden. Und auch die Personen, bei denen der Test negativ ausfällt, werden zunächst für 14 Tage isoliert untergebracht und beobachtet. "So wollen wir ein Einschleppen des Virus verhindern", betont ein Sprecher des Innenministeriums.

Wäre nämlich erst einmal eine gewisse Zahl der Bewohner infiziert, könnte sich das Virus schnell ausbreiten. Um das zu verhindern, wird auch im Ankunftszentrum versucht, Menschenansammlungen und enge Kontakte zu vermeiden. Statt Schlange stehen bei den medizinischen Untersuchungen, gibt es Einzeltermine, das Essen wird in Schichten – oder in Lunchpaketen – abgegeben. Auch das ist wegen der aktuell niedrigen Belegungs- und Zugangszahlen deutlich leichter möglich.

Für die wenigen Bewohner ist die Zeit im Ankunftszentrum dafür deutlich unangenehmer als gewöhnlich: Um die Ansteckungsgefahr gering zu halten, wurden nämlich auch sämtliche Betreuungs- und Sportangebote abgesagt und auch die Busse in die Innenstadt fahren seltener.

Zahl der Infizierten sinkt weiter

Aktuell gelten beim Gesundheitsamt nur noch 56 Heidelberger als aktiv mit dem Coronavirus infiziert. Das geht aus den neuesten Zahlen der Behörde hervor. Demnach wurden bis Donnerstag zwar zwei neue Fälle registriert (insgesamt haben sich bisher 283 Heidelberger angesteckt), gleichzeitig wurden aber sechs Erkrankte als genesen aus der Quarantäne entlassen. Insgesamt sind noch 180 Heidelberger in Isolation, weil sie selbst infiziert sind oder engen Kontakt zu Infizierten hatten.

Einzelhandel: Große Geschäfte dürfen bei Begrenzung der Verkaufsfläche wieder öffnen

Große Geschäfte in Heidelberg und ganz Baden-Württemberg dürfen in begrenztem Umfang wieder öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. Das Land Baden-Württemberg hat nach einer Gerichtsentscheidung die Richtlinie zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels geändert. Die Regelung gilt ab dem heutigen Donnerstag, 23. April 2020. Das teilt die Stadt mit.

Geschäfte, die bisher wegen Überschreitung der Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern geschlossen bleiben mussten, dürfen somit einzelne Bereiche bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern abtrennen und diese abgetrennte Fläche für den Verkauf öffnen. Die abgesperrten Verkaufsflächen dürfen für den Kundenverkehr nicht zugänglich sein. Die sonstigen Hygiene- und Abstandsregeln für den Einzelhandel sind zu beachten.

Die gemeinsame Richtlinie von Wirtschafts- und Sozialministerium zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels ist im Internet unter www.baden-wuerttemberg.de zu finden. Weitere Informationen auch online unter www.wirtschaftsfoerderung.heidelberg.de 

Notbetreuung wird vom 27. April an erweitert

Ab Montag, 27. April, soll die Notbetreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen in ganz Baden-Württemberg ausgeweitet werden. Das hat die baden-württembergische Landesregierung am 23. April  durch die Notverkündung der Corona-Verordnung bekanntgegeben. Voraussetzung für die Ausweitung ist die Einhaltung des Gesundheitsschutzes.

Neu ist, dass künftig auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung miteinbezogen werden. Außerdem ist neu, dass Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten, die Notbetreuung anfragen können. Vorrang haben jedoch nach wie vor Eltern, die in der sogenannten systemrelevanten Infrastruktur arbeiten. Eltern müssen einen entsprechenden Nachweis des Arbeitgebers vorlegen.

Voraussetzung für die Teilnahme ist ferner, dass Eltern eine Erklärung abgeben, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung des Kindes nicht möglich ist. In Heidelberg bereiten sich die Kindertageseinrichtungen und Schulen aktuell darauf vor, wie die Vorgaben des Landes vor Ort umgesetzt werden können. Die Abstimmungen mit den Einrichtungen und freien Trägern über das weitere Vorgehen laufen.

Trotz der Erweiterung der Notbetreuung bleibt der Schutz vor weiteren Infektionen vorrangig. Aus infektiologischer Sicht sind möglichst kleine Betreuungsgruppen wichtig. Zudem sollten die Erzieherinnen und Erzieher immer in derselben Gruppe tätig sein. Gruppenübergreifende Angebote müssen vermieden werden. Auch wenn es derzeit keine Maskenpflicht für die Kitas gibt, gelten hier während der Corona-Pandemie höhere Hygienestandards. In der Bring- und Abholsituation sollten Erzieherinnen und Erzieher sowie Eltern Masken tragen. Die Mitarbeitenden sollten auch Masken tragen, wenn sie den Betreuungsraum verlassen.

Belegungskriterien für Notbetreuungs-Plätze

Das Land hat bereits festgelegt, dass die Notbetreuung wie bislang in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch deren Personal in möglichst kleinen Gruppen stattfindet. Die in der erweiterten Notbetreuung zulässige Gruppengröße beträgt bei Kindertageseinrichtungen höchstens die Hälfte der genehmigten Gruppengröße. Bei den Schulen ist es höchstens die Hälfte des für die jeweilige Schulart geltenden Klassenteilers.

Außerdem hat das Land bereits definiert, wie die Belegung der Plätze bei der Notbetreuung erfolgen soll:

Es haben Kinder Vorrang

> bei denen mindestens ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet und unabkömmlich ist;

> deren Betreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist und

> die im Haushalt einer beziehungsweise eines Alleinerziehenden leben und eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung wahrnehmen und dabei unabkömmlich sind.

Danach können Kinder aufgenommen werden,

> deren Eltern eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung wahrnehmen und dabei unabkömmlich sind.

Anmeldeformulare zur Notbetreuung gibt es in den jeweiligen Einrichtungen.

Update: Donnerstag, 23. April 2020, 19.50 Uhr


Heidelberg. (dns) Das Coronavirus verliert in Heidelberg scheinbar an Fahrt: Sowohl am Dienstag als auch am Mittwoch meldete das Gesundheitsamt keine neuen Infektionen. Damit bleibt es bei insgesamt 281 Ansteckungen. Gleichzeitig steigt die Zahl der wieder Genesenen, sodass aktuell nur noch 60 Heidelberger als erkrankt gelten. Den bisherigen Höhepunkt erreichte die Pandemie in der Stadt vor drei Wochen, als 149 Menschen gleichzeitig infiziert waren. Da die Tests jedoch nur einen Teil der Ansteckungen feststellen – und das mit Verzögerung –, sind eventuelle Infektionen nach den Lockerungen zum Anfang dieser Woche noch nicht in den Zahlen enthalten.

Update: Mittwoch, 22. April 2020, 19.17 Uhr


Von Philipp Neumayr

Heidelberg. Die Maskenpflicht kommt: Ab Montag müssen auch die Heidelbergerinnen und Heidelberger Mund und Nase beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr bedecken. Was genau gilt es zu beachten, wo kommt man jetzt an Masken und wie sind die Geschäfte dafür gerüstet? Die RNZ beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wo müssen Heidelbergerinnen und Heidelberger aktuell Masken tragen? Bis kommenden Montag gilt in Heidelberg zwar noch keine Maskenpflicht, allerdings hat die Stadt entsprechend der Empfehlung von Bund und Land alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich einen Mund-Nasen-Schutz zu besorgen oder selbst zu nähen – und diesen im öffentlichen Raum, vor allem in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln, zu tragen. Einzig in städtischen Verwaltungsgebäuden wie Rathaus und Bürgerämtern herrscht bislang Maskenpflicht. Hier werden vor Betreten des Gebäudes auch Masken verteilt. Wer eine solche bekommen möchte, der müsse aber nachweisen, einen Termin beim Bürgeramt zu haben oder ein Amtsgeschäft tätigen zu wollen, erklärt ein Sprecher der Stadt. "Bei uns gibt es keine Masken, die man sich einfach so abholen kann."

Vergibt die Stadt Masken an Bürgerinnen und Bürger? Nein. Um die ganze Stadt zu versorgen, gebe es nicht genügend Masken, teilte ein Stadtsprecher am Dienstag auf RNZ-Anfrage mit. Bei den Masken, die die Stadt in den letzten Tagen und Wochen über verschiedene Kanäle bezogen hat und auch weiterhin bezieht, handele es sich um hochwertige FFP-Masken und einfache OP-Masken. Diese seien jedoch dem Gesundheits- und Pflegesektor vorbehalten, so der Sprecher. Dies gelte auch für vorhandene Reserven, denn: "Die allgemeine Versorgungssituation mit Masken kann sich schnell wieder ändern."

Die Stadt weist darauf hin, dass Schutzmasken mittlerweile auch wieder in Apotheken und im Handel, auch online, erhältlich seien und appelliert in erster Linie zur Selbsthilfe. Das heißt: Mund und Nase entweder mit einem einfachen Tuch oder Schal bedecken oder sich selbst eine Maske nähen.

Unter dem Motto "Maske auf, HD!" rufen Stadt, Uniklinikum und Kreativschaffende schon jetzt zum Tragen von Masken auf. Die Kampagne wurde von einem Team aus Kreativen des Dezernat 16 rund um die Künstlerin Vera Modrow ins Leben gerufen. Auf Plakatwänden in der ganzen Stadt und über soziale Medien werben Heidelberger Ärzte, Pfarrer, Künstler und auch Oberbürgermeister Eckart Würzner mit ihrem Konterfei für das Tragen einer Maske. "Umso schneller die Menschen anfangen, Maske zu tragen, desto besser ist es", sagt Modrow. Auf der Website www.maskeauf-hd.de stellt die Gruppe unter anderem ein Tutorial zum Nähen einer Gesichtsmaske zur Verfügung.

An wen gehen die selbst genähten Masken des städtischen Theaters? Seit vier Wochen näht die Kostümabteilung des städtischen Theaters fleißig Stoffmasken. Diese gehen jedoch an das Verteilzentrum der Feuerwehr und kommen etwa der ambulanten Pflege zugute, werden also nicht verkauft.

Wie ist der Einzelhandel gerüstet? Über die Homepage der Stadt können Einzelhändler, die ihre Geschäfte seit Montag wieder öffnen dürfen, bei der Wirtschaftsförderung ein Paket mit 50 einfachen Schutzmasken für den eigenen Bedarf bestellen. Laut Stadt wurden bereits mehr als 250 Pakete mit 12 500 Masken an die Geschäfte verteilt. Dabei handele es sich um ein freiwilliges Angebot der Stadt, erklärte ein Sprecher. "Wir bemühen uns, diese Pakete schnellstmöglich auszuliefern."

Sandra Müller vom Antiquariat Hatry in der Hauptstraße hat von diesem Angebot bereits Gebrauch gemacht. Die Masken wolle sie bei Bedarf an Kunden verteilen, sagt sie. Sie und ihre Kollegin tragen selbst genähte Masken. "Fürs Erste sind wir gut versorgt." Auch Michael Schweyher, Inhaber des Bekleidungsgeschäfts "Freudenhaus" in der Plöck, hat sich 50 Masken von der Stadt liefern lassen. Darüber hinaus arbeitet er mit einer Schneiderin in der Plöck zusammen, die ihm vorerst 30 Baumwollmasken mit eigenem Logo genäht hat. Diese verwendeten er und seine Mitarbeiter, sie würden aber auch verkauft. Über seine Lieferanten habe er weitere Masken bestellt. "Viele Modefirmen stellen sich jetzt darauf ein", sagt Schweyher.

Hermann Sock, Inhaber des Herrenausstatters Heisel, hat sich frühzeitig selbst um Masken für sich und seine Mitarbeiter gekümmert. Die zweilagigen Baumwollmasken kämen von einem Stammlieferanten aus Deutschland, erklärt Sock. Seit Montag bietet er sie einzeln oder im Dreierpack auch zum Verkauf an. Einen Engpass angesichts der angekündigten landesweiten Maskenpflicht befürchtet Sock nicht. "Wir haben einige in Reserve. Ich habe erst heute wieder 200 Stück bestellt.

Info: Alles zur Handhabung von Stoffmasken und eine Näh-Anleitung gibt es online auf: www.heidelberg.de/hd/coronavirus_+alltagsmaske.html


Heidelberg. (RNZ/mare) In Baden-Württemberg müssen Bürger ab Montag, 27. April, beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen Mund und Nase abdecken. Diese Maskenpflicht hat die baden-württembergische Landesregierung am heutigen Dienstag beschlossen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte, dass auch ein Tuch oder ein Schal, den man sich vor Mund und Nase bindet, ausreiche.

Dazu sagt Heidelbergs Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner in einer Mitteilung der Stadt: "Die Maskenpflicht ist ein richtiger Schritt, um die Verbreitung der Infektion zu begrenzen. Wir haben sie deshalb in den städtischen Verwaltungsgebäuden auch schon seit dem 20. April. Dort, wo sich Menschen auf teilweise engem Raum begegnen und in Kontakt treten – wie im Bus oder im Supermarkt –, ist sie umso mehr unverzichtbar. Ich sehe auch kein Beschaffungsproblem – denn es ist ja schon ausreichend, wenn man sich ein Tuch vor Mund und Nase bindet. Das hat bestimmt jeder zu Hause."

Richtige Handhabung von Stoffmasken

> Die Masken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.

> Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI, www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA sind weiterhin einzuhalten.

> Auch mit Maske sollte immer der empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 Meter zu anderen Menschen eingehalten werden.

> Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.

> Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.

> Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.

> Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.

> Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife).

> Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.

> Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden.

Sehr viele Initiativen nähten zudem Stoffmasken, die ebenfalls sehr gut funktionieren. Zudem sei die Versorgungslage in Apotheken, Drogerien und im Online-Versandhandel wieder besser geworden. Daher habe jeder Bürger die Möglichkeit, sich selbst mit dem notwendigen Material auszustatten. "Ich trage seit Wochen Stoffmasken. Der medizinisch-professionelle Schutz sollte aus meiner Sicht weiterhin in erster Linie für den Gesundheits- und Pflegesektor zur Verfügung stehen", so Würzner.

Zum Teil sind Schutzmasken wieder in Apotheken und im Handel erhältlich, auch online. Die Stadt geht davon aus, dass sich die Versorgungslage in den kommenden Wochen wieder verbessern wird. Die Stadt bittet aber Bürgerinnen und Bürger auch darum, sich selbst Masken zu nähen oder darauf zurückgreifen. Anleitungen zum Selbstnähen von Masken gibt es zahlreich im Internet – einige Links finden sich auf www.heidelberg.de/coronavirus 

Bereits seit Montag, 20. April, gilt auch eine Maskenpflicht in städtischen Verwaltungsgebäuden wie dem Rathaus oder den Bürgerämtern. Die Bürgerämter sind wieder geöffnet – allerdings nur nach vorheriger Terminabsprache. Einzige Ausnahme ist das Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, wo die Dienstleistungen des Bürgeramts ohne vorherigen Termin in Anspruch genommen werden können. Für alle anderen Abteilungen des Bürger- und Ordnungsamtes sowie für die anderen Ämter im Gebäude Bergheimer Straße 69 ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung notwendig.

Wer keine Maske für seine Vorsprache dabei hat, erhält am Eingang aller Verwaltungsgebäude durch die Stadt einen Mund-Nasen-Schutz überreicht. Dies gilt allerdings nur für Bürgerinnen und Bürger, die tatsächlich etwas im Gebäude zu erledigen haben. Andernfalls wird keine Schutzmaske ausgegeben. 

Update: Dienstag, 21. April 2020, 16.45


Heidelberg. (RNZ/rl) Die Stadt Heidelberg will offenbar eine Maskenpflicht für den Besuch städtischer Einrichtungen einführen. Das teilte das Rathaus am heutigen Donnerstag auf einer Pressekonferenz mit. Die Pflicht, Masken zu tragen, soll für die Musik- und Singschule, aber auch Stadtbücherei, Kurpfälzisches Museum sowie den Zoo gelten. Der Einzelunterricht in der Musikschule soll am 4. Mai wieder starten. Für die Stadtbücherei, das Kurpfälzische Museum oder den Zoo wurde kein Öffnungsdatum genannt. Klar sei aber nur: Der Zugang soll "kontrolliert und nur mit Masken" möglich sein.

Die Grün- und Sportflächen im Heidelberger Stadtgebiet hingegen sollen bereits am kommenden Montag, 20. April, wieder der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Eine Ausnahme stellt hier die Neuenheimer Neckarwiese dar, für die weiterhin ein "unbeschränktes Aufenthaltsverbot" gelten soll. Betreten, Verweilen und Lagern bleibt auf der Wiese weiterhin untersagt, die Einhaltung soll weiterhin stark kontrolliert werden.

Ebenfalls geschlossen bleiben Spielplätze, Freizeitanlagen und die Alla-Hopp-Anlage in Heidelberg-Kirchheim. Die Stadt will die Freiluftanlagen für den Individualsport später unter strikten Auflagen wieder öffnen, hieß es.

Update: Donnerstag, 16. April 2020, 15.45 Uhr


Heidelberg. (hob) Überraschend gute Zahlen meldete am Mittwoch das Gesundheitsamt Rhein-Neckar, das auch für das Heidelberger Stadtgebiet zuständig ist. Erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie und der Zeit, in der die Behörde ihr tägliches Faktenblatt an die Medienvertreter verschickt, waren von Dienstag auf Mittwoch (Stand: 13 Uhr) keine neuen Infektionen mit dem SARS-CoV2-Virus in Heidelberg zu verzeichnen. Damit wurden bislang 273 Personen in der Stadt positiv auf Covid-19 getestet. Sechs Infizierte sind gestorben.

187 Menschen befinden sich in Quarantäne. Einen Tag zuvor waren es noch 210. Dafür stieg die Anzahl der nachweislich gesundeten Corona-Patienten von 163 auf 173. Auch im Rhein-Neckar-Kreis ist die Kurve der Neuinfektionen deutlich flacher geworden. Im Vergleich zum Vortag gab es hier am Mittwoch 13 neue Corona-Fälle.

Update: Mittwoch, 15. April 2020, 20.51 Uhr


Heidelberg. (ani) Oberbürgermeister Eckart Würzner hat ein Corona-Schutzpaket geschnürt: Das wird am morgigen Karfreitag, 10. April, am Feuerwehrhaus, Wilhelmsstraße 1, direkt gegenüber dem Wilhelmsplatz in der Weststadt an alle niedergelassenen Heidelberger Arztpraxen verteilt. Schon am Gründonnerstag begann die Verteilung von mehr als 300.000 Masken bei der Berufsfeuerwehr Heidelberg für Altenheime und andere Bereiche im Gesundheitssektor.

In den Paketen befinden sich jeweils 50 FFP2-Masken und 300 OP-Masken. Außerdem wird Desinfektionsmittel ausgegeben. Wer ein Paket bekommen möchte, muss seinen Arztausweis oder ein Rezeptpapier der Praxis dabei haben. Eine kleine Menge an Masken kann zusätzlich vor Ort gekauft werden.

Die Ausgabe der Schutzpakete ist zeitlich geregelt. Das ist der Plan:

13.30 Uhr: Hausärzte Name beginnend mit A-G

14.00 Uhr: Hausärzte Name beginnend mit H-N

14.30 Uhr: Hausärzte Name beginnend mit N-Z

15.00 Uhr: HNO-Ärzte /Pulmonologen /Dialyse-Praxen

15.30 Uhr: Internisten

16.00 Uhr: Fachärzte Name beginnend mit A- L

16.30 Uhr: Fachärzte Name beginnend mit M-Z

17.00 Uhr: Zahnärzte

Ärzte, die nicht am Ausgabetermin teilnehmen können, können sich im Nachgang gerne direkt an die Berufsfeuerwehr der Stadt wenden, die Schutzmaterial über das neu eingerichtete Verteilzentrum in der Feuerwache in der Bahnstadt ausgibt. Kontaktadresse: corona-feuerwehr@heidelberg.de.

Update: Donnerstag, 9. April 2020, 14.45 Uhr


Zwei neue Todesfälle in der Stadt

Heidelberg. (dns) Sechs Menschen sind in Heidelberg mittlerweile im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben. Das gab das zuständige Gesundheitsamt am Mittwoch bekannt – ohne weitere Details zu den beiden neuen Todesfällen zu nennen. Auch im benachbarten Rhein-Neckar-Kreis ist eine weitere Person verstorben, dort zählt die Behörde mittlerweile 16 Todesfälle.

Ein Blick auf die Zahl der Infektionen und Genesungen gibt jedoch Grund zur Hoffnung: Denn seit rund einer Woche nimmt sowohl in der Stadt als auch im Kreis die Zahl der Erkrankten kontinuierlich ab. Zieht man nämlich von der Gesamtzahl der Infizierten (254 in Heidelberg) die Genesenen (125) und Verstorbenen (6) ab, kommt man auf aktuell noch 123 Erkrankte. Am 2. April wurde der Höchstwert von 149 erreicht. Im Kreis ist die Entwicklung noch deutlicher: Dort galten am 1. April noch 428 Menschen als infiziert, aktuell sind es nur noch 314.

Daran zeigt sich, dass die Kontaktsperren offenbar Wirkung zeigen. Ein Grund zur Entwarnung ist das jedoch noch nicht: Dies sind nur die offiziellen Zahlen, die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen – und auch das Infektionsrisiko ist noch immer hoch.

Update: Mittwoch, 8. April 2020, 19.46 Uhr


Heidelberg. (RNZ/mare) In der Stadt Heidelberg gibt es zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Wie das Gesundheitsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, das auch für den Stadtkreis Heidelberg zuständig ist, mitteilte, ist am Sonntagabend ein über 80 Jahre alter Mann aus Heidelberg in einer Heidelberger Klinik verstorben. Am Montagmorgen hat ebenso eine über 90 Jahre alte Frau aus Heidelberg in einer Heidelberger Klinik den Tod gefunden. 

Damit gibt es insgesamt vier Todesfälle mit Coronavirus in der Stadt Heidelberg.

Update: Montag, 6. April 2020, 15.26 Uhr


Heidelberg. (hob) Es sind Zahlen, die positiv stimmen und vermuten lassen, dass sich die Menschen in der Region an das Kontaktverbot und die Coronaverordnung des Landes halten. Laut den aktuellen Zahlen des Gesundheitsamtes Rhein-Neckar, das auch für Heidelberg zuständig ist, ging die Anzahl der neu mit dem Coronavirus Infizierten deutlich zurück. Während die Behörde bis Samstag, 14 Uhr, im Vergleich zum Vortag noch sechs Neuinfektionen meldete, waren es Sonntag nur noch zwei. Den acht neuen Corona-Fällen über das gesamte Wochenende stehen 21 Personen gegenüber, die in diesen zwei Tagen die Covid-19-Erkrankung nun offiziell überstanden haben. Die Anzahl der Genesenen in Heidelberg stieg damit insgesamt auf 100.

Zwei mit dem Coronavirus Infizierte, eine über 80-jährige Frau und ein Mann über 60, sind seit Beginn der Pandemie in Heidelberg gestorben. Ihre Herkunft und die Todesursache sind unklar, da das Gesundheitsamt darüber mit Rücksicht auf die Angehörigen und den Datenschutz nicht informiert. Zusammen mit den Kontaktpersonen der Covid-19-Erkrankten befinden sich in Heidelberg derzeit 1500 Menschen in Quarantäne, das sind immerhin 34 Frauen und Männer weniger als noch am Vortag.

Update: Sonntag, 5. April 2020, 18.30 Uhr


Frische Luft schnappen wird für Heidelberger noch schwieriger

Heidelberg. (mün) Kurz vor dem Anstieg der Temperaturen am Wochenende und dem richtigen Frühlingsstart reagiert man im Heidelberger Rathaus. Am Freitagnachmittag wurde mitgeteilt, dass der Aufenthalt in städtischen Parks und Grünanlagen entweder gar nicht oder nur noch sehr eingeschränkt erlaubt ist. So soll das geltende Kontaktverbot durchgesetzt werden, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung. Die verschärften Regeln gelten ab Samstag, 4. April. Die Polizei kündigt außerdem verstärkte Kontrollen an.

Auf der einen Seite setzt man auf noch mehr Verbote. Auf der anderen Seite lässt der Ordnungsbürgermeister Wolfgang Erichson (Grüne) mitteilen, die große Mehrheit der Menschen in der Stadt verhalte sich "diszipliniert und einsichtig". Trotz des sonnigen Wetters der vergangenen Tage und der vielen Menschen im Freien am Nachmittag habe es nur sehr wenige Verstöße gegen das Kontaktverbot gegeben. Erichson geht davon aus, dass das sich das auch bei steigenden Temperaturen nicht ändern werde, lässt er sich zitieren. 

Trotzdem setzt man im Rathaus auf folgende verschärften Regelungen:

> Komplettes Verbot für die Neckarwiese: Niemand darf mehr die Neckarwiese bei Neuenheim betreten, noch nicht mal drüberlaufen zum Neckarufer oder dort Joggen. Die Stadtverwaltung hat hier ein unbeschränktes Aufenthaltsverbot erlassen. Ein einsames Sonnenbad mit zwei Metern Abstand zu anderen Menschen ist genauso verboten wie ein Picknick mit den Kindern oder dem Lebenspartner. 

> Beschränktes Aufenthaltsverbot: In vielen anderen Grünanlagen (siehe Liste unten) darf man nur noch Joggen, einen Spaziergang machen oder den Hund ausführen. Immerhin: Auf eine Bank darf man sich noch setzen, aber mit dem eigenen Nachwuchs eine Runde Federball oder Fußball spielen, ist ab Samstag ebenfalls verboten.

Durch diese Parks und Grünanlagen darf man noch gehen:

− das Neckarvorland in Wieblingen
− der Grahampark
− die Anlage Werderplatz
− die Schwanenteichanlage
− der Stadtgarten
− die Anlagen Danteplatz, Zähringerstraße sowie Sickingenstraße
− die Käthchen-Förster-Anlage
− die Anlage am Oberdorfplatz
− die alla hopp!-Anlage
− der Heimgarten
− die Josef-Ammann-Anlage
− die Hostig
− die Bühlersche Wiese
− der Platz der Begegnung
− der Ebert-Platz
− das Kuchenblech
− der Fürstendamm
− der Schlautersteig
− die Aussichtsplattform am Königstuhl
− die Wolzel- und die Emmertsgrundsenke
− der Zollhofgarten
− die Promenade in der Bahnstadt

Wie bisher bleiben auch alle Schulhöfe, Spielplätze und Freizeitanlagen gesperrt. Hier sind jegliche Nutzung und der Aufenthalt untersagt.

Update: 3. April 2020, 17.45 Uhr


Die Klinik im Neuenheimer Feld, in dem sich auch die Corona-Ambulanz befindet. Foto: PR-Video

Heidelberg. (RNZ/mare) Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat gemeinsam mit den weiteren Krankenhäusern in Heidelberg sowie den kreiseigenen GRN-Kliniken unter Leitung des Universitätsklinikums Heidelberg eine Covid-19-Koordinierungsstelle eingerichtet. Als Partner und Schnittstelle zum Rettungsdienst arbeitet zudem die Integrierte Leitstelle Rhein-Neckar/Heidelberg (ILS) eng mit ihr zusammen. Das teilt das Landratsamt mit.

Die Covid-19-Koordinierungsstelle dient als zentrale Anlaufstelle für einen bedarfsentsprechenden Umgang mit stationär aufgenommenen Covid-19-Patienten. In Echtzeit haben die Ärzte mittels einer Software den Überblick, wo im Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg welche Kapazitäten vorhanden sind. "Es ist gut und richtig, dass in dieser schwierigen Phase die Kliniken in Heidelberg und im Landkreis zusammenrücken und gemeinsam an einem Strang ziehen. So kann besonders die intensivmedizinische Versorgung in einer Krisensituation noch effektiver koordiniert werden", sagt Landrat Stefan Dallinger.

"Wir haben in Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis eine sehr gute Gesundheitsversorgung. Es freut mich, dass bei der Bewältigung der Corona-Pandemie alle Kliniken und Krankenhäuser gemeinsam agieren",  lobt auch Heidelbergs Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner die neue Koordinierungsstelle. So könnten Kapazitäten für Intensivpatienten bestmöglich ausgenutzt und bei Bedarf auch schneller ausgebaut werden.

"Es ist wichtig, die Verteilung der Patienten und die Belegung der Betten in Heidelberg und der Region zentral zu koordinieren", sagt Prof. Dr. Popp, Sektionsleiter Notfallmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg, der gemeinsam mit Dr. Michael Preusch von der Klinik für Kardiologie, Angiologie und Pneumologie die Covid-19-Koordinierungsstelle leitet. "So können bestehende Strukturen, die im Krisenfall an die Belastungsgrenze kommen, effizient entlastet werden."

Grundlage der Covid-19-Koordinierungsstelle ist eine mit Unterstützung des Softwarekonzerns SAP aufgesetzte gemeinsame Datenplattform, auf der die Krankenhäuser möglichst aktuell ihre verfügbaren Kapazitäten melden. Schon seit Wochen bereiten sich die Kliniken in der Region auf eine steigende Zahl von Patienten vor und haben ihre Kapazitäten ausgeweitet.

Momentan werden für Covid-19-Patienten aller Behandlungsstadien (Isolier-Normalstation, Intensivstation und Intensivbetten mit Beatmungsgeräten) insgesamt rund 370 Betten koordiniert. Aktuell sind davon etwa 140 mit Covid-19-Patienten belegt.

Die Zahl der durch die Covid-19-Koordinierungsstelle verwalteten Betten kann übrigens – an die jeweilige Lage angepasst – durch die Krankenhäuser der Region kurzfristig erweitert werden. Dazu wurde mittlerweile ein sogenannter interklinischer Stab eingerichtet, in dem neben dem Bettenthema auch die Frage der Logistik zur Versorgung mit Schutzausrüstung und ein gemeinsames Behandlungsschema für Covid-19-Patienten erörtert werden.

Allerdings ist grundsätzlich für kurzfristige Erweiterungen der Bettenkapazitäten neben dem Faktor persönliche Schutzausrüstung insbesondere das verfügbare Personal entscheidend. Dies trifft insbesondere auch auf die rund 80 Alten- und Pflegheime im Rhein-Neckar-Kreis sowie die 14 in Heidelberg zu. Auch dort beschäftigt sich die Stadt mit möglichen Ausweichimmobilien. Es soll aber zunächst versucht werden, die Betreuung der Bewohner so lange es geht im bestehenden Heim aufrechtzuerhalten und vorhandene sächliche und personelle Ressourcen dort zu investieren.

Update: Freitag, 3. April 2020, 13.13 Uhr


Heidelberg. (RNZ/mare) Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat am Donnerstag, 2. April 2020, den ersten Todesfall im Stadtgebiet Heidelberg bestätigt. Es handelt sich um eine über 80 Jahre alte Frau, die in einer Heidelberger Klinik verstarb.

"Es war leider nur eine Frage der Zeit, nun ist die erste Bürgerin aus Heidelberg an den Folgen einer Corona-Infektion gestorben. Mein Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden. Der Fall macht uns allen noch einmal klar: Das Virus ist gefährlich, es fordert Menschenleben. Wir alle müssen unseren Teil dazu beitragen, dass sich das Virus nicht schnell verbreitet. Nur dann wird unser Gesundheitssystem nicht überlastet. Nur dann bekommt jeder Erkrankte in unseren Kliniken die Behandlung, die er braucht", sagt Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner.

Im Stadtgebiet Heidelberg liegt die Gesamtzahl aller bislang positiv getesteter Personen am Donnerstag bei 213. Insgesamt befinden sich laut Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, aktuell 393 Personen in Quarantäne. Von den seit Beginn der Corona-Pandemie 213 gemeldeten Infizierten aus Heidelberg sind zwischenzeitlich schon 63 Personen wieder vollständig gesundgeworden.

Gemeinderat kann erstmals Beschlüsse im elektronischen Verfahren fassen

Der Heidelberger Gemeinderat entscheidet bis Dienstag, 7. April, erstmals in seiner Geschichte in einem elektronischen Verfahren über insgesamt 22 Tagesordnungspunkte. Dabei handelt es sich aber nicht um eine digitale Gremiensitzung. Die Stadträtinnen und Stadträte haben mehrere Tage Zeit, sich Vorlagen zu Tagesordnungspunkten anzuschauen. Wenn sie mit einem Beschlussvorschlag nicht einverstanden sind, können sie schriftlich widersprechen.

Wenn sie einverstanden sind, müssen sie gar nichts tun. Ein Tagesordnungspunkt gilt nur dann als beschlossen, wenn es keinen einzigen Widerspruch gibt. Zu den Projekten in diesem Durchlauf zählen beispielsweise die Beteiligungsverfahren zum Einzelhandels- und zum Stadtentwicklungskonzept, die Geschwisterermäßigung in Kindertageseinrichtungen freier Träger oder die Fortschreibung des Straßenzustandskatasters.

"Es ist wichtig, dass wir auch in Krisenzeiten handlungsfähig bleiben und politische Beschlüsse zu stadtrelevanten Projekten herbeiführen", sagt Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner. Das elektronische Verfahren sei nicht für alle Projekte möglich. Aber es gehe gut bei Themen, bei denen keine kontroversen politischen Debatten und Abwägungsprozesse zu erwarten seien. Für andere Themen brauche man nach wie vor Sitzungen des Gremiums.

Die Besonderheit am elektronischen Verfahren: Die Räte müssen einem Beschlussvorschlag nicht aktiv zustimmen, ein Nicht-Melden gilt als Einverständnis. Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die einem Beschlussvorschlag nicht zustimmen möchten, haben bis Dienstag, 7. April, 23.59 Uhr Gelegenheit zum Widerspruch. Alle Vorlagen beziehungsweise Anträge, zu denen bis zum Ablauf dieser Frist keine Widersprüche eingegangen sind, gelten als beschlossen beziehungsweise im Beratungslauf abgeschlossen. Im elektronischen Verfahren gibt es keine Beschlüsse mit Mehrheit. Wenn auch nur eine oder einer der 48 Stadträtinnen und Stadträte widerspricht, gilt eine Vorlage oder ein Antrag als nicht beschlossen und muss auf die Tagesordnung einer regulären Gemeinderatssitzung geschoben werden. 

Die 22 Beschlussvorlagen für die Gemeinderäte sind wie bisher auch auf der Homepage der Stadt Heidelberg im Bürgerinformationssystem einsehbar: https://ww1.heidelberg.de/buergerinfo/infobi.asp 

Tipps und Unterstützung für Familien mit Kindern

Kita geschlossen, Schulunterricht zu Hause, gereizte Stimmung oder Langeweile in den eigenen vier Wänden: Familien mit Kindern stehen in der Corona-Krise vor besonderen Herausforderungen. Angebote und Ansprechpartner, die den Familienalltag unterstützen, sind hier eine große Hilfe.

> Entlastung 

Keine Kitakosten: Für die Dauer der Schließung werden in den städtischen Kitas in Heidelberg keine Betreuungs- und Verpflegungsentgelte erhoben. Auch in der Kindertagespflege erhebt die Stadt Heidelberg für diese Zeit keine Kostenbeiträge. Diese Regelung gilt nicht für Kinder, die eine Notbetreuung in den Einrichtungen erhalten.

Einkaufshelfer/-innen: Nicht nur Senioren brauchen derzeit Unterstützung beim täglichen Einkauf. Auch Familien, die in häuslicher Quarantäne sind, können Hilfe gut gebrauchen. Die Stadt Heidelberg gibt eine Übersicht über die Angebote auf www.heidelberg.de/coronavirus > Hilfsangebote in Heidelberg >Hilfe in der Nachbarschaft.

Staatliche Hilfen: Vom Notfall-Kinderzuschlag bis zur Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung: Das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet täglich aktualisierte Informationen über staatliche Hilfen und Serviceangebote für Familien.

> Betreuung

Notbetreuung in Schulen und Kitas: Zunächst bis 19. April bleiben wegen der Corona-Pandemie in ganz Deutschland Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen. Allerdings ist eine Notbetreuung für Kita-Kinder, Kinder in der Tagespflege und Schulkinder bis einschließlich Klassenstufe 6 eingerichtet. Sie ist auch in den Osterferien vom 6. bis 17. April 2020 gewährleistet. Voraussetzung der Notbetreuung ist, dass die Erziehungsberechtigten der Kinder im Bereich der "kritischen Infrastruktur" tätig sind und an ihren Arbeitsplätzen benötigt werden.

> Lernen

Daheim lernen mit der Stadtbücherei: Die Schulen sind geschlossen, die Abschlussprüfungen verschoben – und trotzdem müssen Schülerinnen und Schüler weiter lernen. Die Stadtbücherei Heidelberg unterstützt mit verschiedenen Angeboten vom Brockhaus Schülertraining bis zur fachspezifischen Linksammlung für Abiturienten.

Stay@home: Lernvideos für Kinder und Jugendliche und vieles mehr hat der Stadtjugendring unter dem Angebot stay@home auf seiner Homepage www.sjr-heidelberg.de im Angebot.

> Beratung

Von der Erziehungsberatung über Beratungsangebote zu den Themen häusliche Gewalt, Kinderschutz, Schwangerschaft, Sucht, Behinderung, Pflege und vieles mehr gibt es für Familien auf der Homepage der Stadt hier.

> Freizeit

Mehr über die Tiere im Heidelberger Zoo erfahren, virtuell die Sammlung des Kurpfälzischen Museums erkunden, Bücher, Hörbücher und Zeitschriften von der metropolbib.de der Stadtbücherei herunterladen, Konzerte des "Heidelberger Frühling" gemeinsam erleben – das und noch viel mehr können Familien entdecken auf der Homepage der Stadt hier.

Update: Donnerstag, 2. April 2020, 15.35 Uhr


Aufgrund der Coronavirus-Pandemie hat die Stadtverwaltung Heidelberg alle städtischen Verwaltungsgebäude geschlossen. Ab sofort sind die Bürgerämter in den Stadtteilen sowie die Zulassungs- und Führerscheinstelle nur telefonisch erreichbar. Das teilt die Stadt mit.

Zu folgenden Zeiten nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort Anrufe entgegen: am Montag von 8 bis 12 Uhr, von Dienstag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Der Kontakt ist außerdem jederzeit per E-Mail oder schriftlich möglich.

Die Bürgerämter sind telefonisch zu erreichen unter der zentralen Telefonnummer 06221/58-47980 und per E-Mail an buergeramt@heidelberg.de, die Kfz-Zulassungsstelle unter der Telefonnummer 06221/58-43700 oder per E-Mail an kfz-zulassungen@heidelberg.de und die Führerscheinstelle unter der Telefonnummer 06221/58-13444 und per E-Mail an fuehrerscheinstelle@heidelberg.de.

Persönliche Terminvereinbarung gibt es nur in dringenden und unaufschiebbaren Fällen.

 Kann ein Anliegen nicht telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bearbeitet werden, besteht in dringenden und unaufschiebbaren Fällen die Möglichkeit, einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung in den Bürgerämtern Handschuhsheim, Kirchheim und Ziegelhausen sowie in der Kfz-Zulassungsstelle und der Führerscheinstelle möglich. Persönliche Termine sind dort auch für Bürgerinnen und Bürger aus allen anderen Stadtteilen möglich.   

Viele Anliegen können auch rund um die Uhr über das digitale Angebot erledigt werden. Die Online-Services sind zu finden unter www.heidelberg.de/formulare 

Öffentliche Spiel- und Bolzplätze gesperrt, Grünanlagen offen

In Zeiten der Coronakrise ist der Aufenthalt auf öffentlichen Grün- und Spielflächen klar geregelt. Das oberste Gebot lautet: Abstand halten. Gesperrt sind deshalb öffentliche Spiel- und Bolzplätze. Dazu zählen auch Boulebahnen und sonstige öffentliche und private Freizeit- und Sportanlagen.

Die Heidelberger Grün- und Parkanlagen sind zugänglich, allerdings gelten hier die Regeln der Corona-Verordnung der Landesregierung: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Das Neckarvorland ist aktuell allerdings gesperrt. Hintergrund sind die Erfahrungen der Tage vor der weitgehenden Ausgangssperre. Es hatten sich sehr viele Menschen auf der Wiese aufgehalten – trotz aller Appelle zur sozialen Distanzierung. Aktuell nutzt die Stadt die Sperrung zudem für die im Frühjahr üblichen Pflege- und Reinigungsarbeiten. Seit Montag, 30. März 2020, ist dort eine Reinigungsmaschine des städtischen Landschafts- und Forstamts im Einsatz. Sie beseitigt unter anderem die Hinterlassenschaften der Gänse aus der Wintersaison. Die trockene Witterung ist hierfür günstig, denn auf nassem Rasen kann die Maschine nicht eingesetzt werden. Zudem finden Rasenpflege- und weitere Reinigungsarbeiten sowie Reparaturen statt.

Update: Mittwoch, 1. April 2020, 16.08 Uhr


Heidelberg. (dns) Die Zahl der Corona-Infizierten in Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis steigt weiter: Mittlerweile hat das Gesundheitsamt 186 Fälle im Stadtgebiet und 591 im Kreis registriert – 15, beziehungsweise 37 mehr als am Vortag. Tatsächlich sind die Zahlen wohl höher, da die Infektion bei den meisten Menschen milde oder ohne Symptome verläuft – und oft nicht bemerkt wird. Von den registrierten Fällen ist in Heidelberg aber über ein Viertel (50 Personen) wieder genesen, im Rhein-Neckar-Kreis 179. Diese Menschen dürfen die häusliche Quarantäne wieder verlassen. In dieser befinden sich aktuell 1311 Menschen im Kreis- und 398 im Stadtgebiet.

Covid-19 erreicht Heidelberger Pflegeheim

Wie die Leitung am Dienstag mitteilte, wurde die Infektion bei vier Bewohnern des Agaplesion Bethanien Lindenhof in Rohrbach nachgewiesen. Sie befinden sich in ihren Zimmern und sind dort isoliert: "Ihnen geht es den Umständen entsprechend gut. Sie zeigen bisher leichte Krankheitsverläufe", so die Heimleitung.

Die vier Erkrankten sind zwischen 70 und 80 Jahre alt und leben im Wohnbereich "Bergstraße" mit 32 anderen Senioren. Diese wurden am Dienstag vorsorglich getestet. Insgesamt wohnen in der Pflegeeinrichtung 102 Menschen. Jedoch sind derzeit alle Mitarbeiter nur in je einem Wohnbereich tätig, zudem gilt seit dem 16. März ein Besucherstopp. Wie sich die Bewohner angesteckt haben, ist unklar: "Da die Inkubationszeit bis zu 14 Tage dauern kann, können wir derzeit den Personenkreis noch nicht eingrenzen, da die Infizierung auch vor dem Besucherstopp hätte passieren können", erklärte eine Heimsprecherin.

Nach Bekanntwerden der Fälle wurde für die Einrichtung ein Aufnahmestopp verhängt. Zudem hat die Stadt am Dienstag alle Pflegeeinrichtungen in Heidelberg mit FFP2-Schutzmasken beliefert. "Das Agaplesion wurde aufgrund der Infektionsfälle mit zusätzlichen Masken, Schutzbrillen und -handschuhen versorgt", berichtet ein Stadtsprecher. Weitere Materialien sollen folgen. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt würden weitere Maßnahmen mit der Heimleitung vereinbart. "Das Ziel ist jetzt, eine weitere Ausbreitung des Virus in der Einrichtung möglichst zu verhindern", sagt der zuständige Bürgermeister Wolfgang Erichson. In anderen Pflegeheimen in Deutschland verbreitete sich die Krankheit zum Teil sehr schnell. "Wir setzen alles daran, die anderen Bewohner zu schützen und befolgen alle Anweisungen des örtlichen Gesundheitsamtes", betont Michael Thomas, Geschäftsführer des Agaplesion.

Info: Informationen erhalten Angehörige bei den bekannten Ansprechpartnern oder unter Telefon 06221 / 3390-0.

Update: Dienstag, 31. März 2020, 19.45 Uhr


Heidelberg, (RNZ/mare) Die meisten Parkhäuser in Heidelberg bleiben auch während der Corona-Pandemie regulär für die Nutzerinnen und Nutzer geöffnet. Das teilt die Stadtverwaltung mit.

Einzig die Parkhäuser P3 Crowne Plaza und P7 Kaufhof haben derzeit aufgrund der aktuellen Lage geschlossen. Alle anderen Parkhäuser sind wie gewohnt erreichbar.

Zwei Ausnahmen gibt es bei den Parkhäusern P1 Poststraße und P2 Bauhaus: Im Parkhaus P1 stehen derzeit aufgrund von Umbauarbeiten etwas weniger Parkplätze zur Verfügung. Das Parkhaus P2 ist seit Ende 2019 geschlossen.

Update: Montag, 30. März 2020, 16.40 Uhr


Heidelberg. (RNZ/hob/rl) Die Stadt Heidelberg hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem morgigen Freitag, 20. März, gilt. Die bisherige Allgemeinverfügung vom 16. März ist damit aufgehoben. Die neue Verfügung geht in einigen Bereichen über die Corona-Verordnung der Landesregierung vom 17. März hinaus.

Der Burgerladen „Hans im Glück“ bot gestern bereits einen Take-Away-Betrieb an. Foto: Philip Rothe

"Die Erfahrungen des vergangenen Wochenendes und der letzten Tage haben uns gezeigt, dass wir ein neues Instrumentarium benötigen", sagte ein Stadtsprecher auf Anfrage der RNZ. Bei dem schönen Wetter hatten sich auf der Neckarwiese und an anderen Orten immer wieder größere Gruppen zusammengefunden. Natürlich werde die Allgemeinverfügung mit Augenmaß durchgesetzt: "Wir werden mit Sicherheit keine Familie mit vier Kindern oder auch Paare auseinanderreißen." Wenn sich aber Gruppen von Freunden oder Bekannten nicht an die Vorgaben halten, müssten sie auch mit Zwang rechnen.

Die neuen Vorgaben im einzelnen:

> Ansammlungen und örtliche Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind untersagt. Dazu gehören zum Beispiel Zusammenküfte in Schulhöfen oder öffentlichen Grünflächen, die aus mehr als fünf Personen bestehen. Bei Personen-Ansammlungen von unter fünf Personen ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.

> Der Betrieb von Gastronomie-Einrichtungen wird untersagt. Es dürfen nur solche Einrichtungen (Gaststätten, Gastronomieeinrichtungen, Personalrestaurants, Kantinen) für den externen Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn ausschließlich ein Mitnahme-Service für Speisen oder Getränke eingerichtet wird. Der Verzehr im Lokal oder die Außenbewirtschaftung ist untersagt.

Für Rückfragen von Gastronomen ist das Bürger- und Ordnungsamt unter der E-Mail-Adresse buergeramt@heidelberg.de oder den Telefonnummern 06221/58-17702 und 06221/58-13540 erreichbar.

Die Betreiber der Gastronomieeinrichtungen müssen dafür sorgen, dass

> die erforderlichen Hygienestandards eingehalten werden

> der Zutritt gesteuert wird 

Warteschlangen vermieden werden.

In Sachen Warteschlangen erwartet die Stadt von den Betreibern, dass genügend Personal dafür bereitsteht, zu jedem Zeitpunkt den geforderten Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Wartenden einzuhalten. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben droht die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 2000 Euro.

Über die durch die Landesverordnung genannten Einrichtungen hinaus dürfen in Heidelberg explizit auch diese Einrichtungen nicht mehr für den Publikumsverkehr geöffnet werden:

> Seniorentreffpunkte

> Nagelstudios, Sonnenstudios, Kosmetikstudios und ähnliche Einrichtungen (nicht Frisöre)

> Infostände

> Camping- und Mobilhome-Anlagen

Update: Donnerstag, 19. März 2020, 16.30 Uhr


Von Denis Schnur, Holger Buchwald und Sebastian Riemer

Heidelberg. Cafés zu? Restaurants geben nur noch Essen zum Mitnehmen aus? Und die Läden? In Heidelberg herrschte am Dienstag noch große Verwirrung, welche Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus denn schon greifen und welche nicht. Deshalb hat die Stadt ihre Allgemeinverfügung am Nachmittag noch einmal konkretisiert.

Der Gastronomie-Betrieb ist verboten – "das gilt auch für die Außenbewirtschaftung", so ein Stadtsprecher. Einzige Ausnahme: Speiselokale – also Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes sowie Kantinen – dürfen Essen zum Mitnehmen anbieten. Doch niemand darf vor Ort bewirtet werden, auch nicht im Freien. Restaurants, die eine festinstallierte Außenbestuhlung haben, müssen Schilder aufstellen, mit denen sie die darauf hinweisen, dass dort keiner sitzen darf. "Bei unseren Kontrollen wäre sonst nicht zu unterscheiden, ob es sich um Gäste oder Passanten handelt, die sich hier niedergelassen haben", so der Sprecher.

Dass diese erneute Information dringend nötig war, zeigte ein Rundgang durch Heidelberg am Nachmittag: In manchen Restaurants saßen ganz normal Gäste, andere wurden draußen bedient – und wieder andere setzten die Verordnung korrekt um, gaben nur Essen zum Mitnehmen aus. Ein Café in Bergheim hatte drinnen aufgestuhlt, aber die Tische außen waren fast voll belegt. "Das ist ja weiter erlaubt", sagte der Geschäftsführer – und war damit im Irrtum.

Viele Unsicherheiten bleiben auch nach der Konkretisierung durch die Stadt weiter bestehen: Unklar ist etwa, ob Eisdielen geöffnet bleiben dürfen. So geben sie zwar "Essbares" aus – gehören aber nicht zur Grundversorgung. "Da erwarten wir die angekündigte Verordnung des Landes und entscheiden es morgen" so der Stadtsprecher. Auch viele Cafés, die etwa Baguettes anbieten, bewegen sich in einer Grauzone – weshalb die Stadt nun eine Hotline für Gastronomen eingerichtet hat. Viele machten am Dienstag aber ohnehin einfach zu. "Haben fertig!", meinte etwa ein Café-Betreiber in der Märzgasse – in Anlehnung an den Fußballtrainer Giovanni Trapattoni.

Bei den Geschäften war es ähnlich: Die meisten – vor allem die großen Ketten – waren ganz normal offen, auch wenn wenigen Heidelbergern nach Shoppen zumute war. Andere reduzierten ihre Öffnungszeiten. Manche schlossen bereits ganz – obwohl sie es eigentlich noch gar nicht mussten. "Ich habe heute drei Nachrichtensendungen gesehen und überall hieß es: Die Geschäfte müssen schließen", erklärte Julia Gless vom "Room Mate" in der Plöck. Dass diese von Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen erst noch konkret als Anordnung umgesetzt werden müssen, war ihr – und vielen anderen Ladeninhabern – nicht klar. Also hatte Gless am Dienstag schon in sozialen Netzwerken erklärt, dass sie jetzt schließe. Manche Läden verwiesen mit Aushängen darauf, dass sie mit der sofortigen Schließung helfen wollten, die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Auch das Verbot, Spielplätze zu benutzen, wurde heute noch von manchen Familien ignoriert. "Wir wollen jetzt jede Form von Menschenansammlungen vermeiden", sagte der Stadtsprecher. Bei den Kontrollen durch Kommunalen Ordnungsdienst, Gemeindevollzugsdienst und Polizei gehe es in den nächsten Tagen aber in erster Linie um Information – nicht Sanktion. "Wir können nicht davon ausgesehen, dass schon jeder alle Einzelheiten der Verfügung mitgekriegt hat", so der Stadtsprecher. Mögliche Bußgelder würden erst im nächsten Stadium verhängt – ihre Höhe ist noch unklar.

Hart trifft die Einschränkung des Tourismus die Hotels. Das "Heidelberg Suites" am Neuenheimer Neckarufer machte am Dienstag zu – vorerst bis 20. April. "Wir hatten nur noch eine australische Familie zu Gast", so Inhaber Peter Hütter. Das große Marriott Hotel in Bergheim schließt am Freitag. Dort sind 110 Mitarbeiter beschäftigt.

Info: Rückfragen von Gastronomen an: corona.ordnungsamt@heidelberg.de, Tel. 06221 / 58-17702 und 06221 / 58-13540.

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