Bürgerentscheid Ankunftszentrum

Heidelberger Verwaltung und Initiative streiten um Wahltermin

März oder April: Welcher Termin ist sinnvoll? - Beide Daten haben Vor- und Nachteile

06.12.2020 UPDATE: 07.12.2020 06:00 Uhr 2 Minuten, 13 Sekunden
Am Tag der Landtagswahl kommen vermutlich mehr Menschen in die Wahllokale, vier Wochen später wäre es jedoch unkomplizierter, allen Abstimmungsberechtigten ihre Briefwahlunterlagen zuzuschicken. Symbolfoto: dpa

Von Denis Schnur

Heidelberg. Mittlerweile zweifelt kaum noch jemand daran, dass die Heidelbergerinnen und Heidelberger im Frühjahr 2021 über die Zukunft des Ankunftszentrums für Geflüchtete entscheiden. Doch wie und wann – das ist noch nicht geklärt. Vor allem beim Termin für den Bürgerentscheid scheiden sich die Geister – auch weil davon vieles abhängt.

Die Wolfsgärten-Gegner bevorzugen den 14. März 2021 – den Tag der Landtagswahl. Verwaltung und andere Gemeinderatsgruppierungen haben sich dagegen für den 11. April ausgesprochen. Die Entscheidung dürfte am Ende an den Grünen hängen. Zulässig wären beide Daten: Der Entscheid muss lediglich innerhalb von vier Monaten nach Zulassung des Bürgerbegehrens an einem Sonntag, der kein Feiertag ist, durchgeführt werden.

Die Bürgerinitiative hatte die Übergabe der Unterschriften extra so organisiert, dass der Termin der Landtagswahl möglich ist. Sie erhoffen sich von einer Zusammenlegung eine höhere Wahlbeteiligung. So soll das hohe Quorum – das Ergebnis ist nur bindend, wenn mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten für eine der Optionen abstimmen – geknackt werden. An Landtagswahlen nehmen in der Regel um die 70 Prozent der Heidelberger teil. Ihr zweites Argument ist der Aufwand: Ein gemeinsamer Termin für zwei Abstimmungen – das hieße: Die Wahllokale öffnen nur einmal, man braucht weniger Wahlhelfer. Das wäre für die Bürger einfacher und würde den städtischen Haushalt schonen. Auch Oberbürgermeister Eckart Würzner gesteht in einer Stellungnahme: "Dass ein von der Landtagswahl abgetrennter Abstimmungstermin zusätzliche Kosten verursacht, ist unbestritten."

Dennoch spricht sich Würzner für den späteren Termin aus. Einmal, weil dann ganz klar der Bürgerentscheid im Fokus stünde – und die wichtige lokalpolitische Frage nicht in der Landespolitik untergehe. Bei den Parteien gibt es die Befürchtung, dass es umgekehrt laufen könnte und die emotional aufgeladene Debatte den Landtagswahlkampf überschattet. Das könnte vor allem den Grünen schaden, denn unter den Unterstützern des Bürgerbegehrens finden sich auch viele ihrer Wähler.

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Im Hauptausschuss führte Würzner auch ein ganz anderes Argument an: Demnach könne man bei einem späteren Termin den Abstimmungsberechtigten die Briefwahlunterlagen proaktiv zuschicken. Diese müssten sie dann nur noch ausfüllen und einwerfen. Nach diesem Prinzip sei in Konstanz im Herbst der Oberbürgermeister gewählt worden und dort hätten sich 61,4 Prozent der Bürger beteiligt – davon 96 Prozent per Briefwahl. Zwar räumte der OB auf Nachfrage ein, dass das auch möglich sei, wenn der Entscheid mit der Wahl stattfinde – es wäre aber komplizierter. Denn bei der Landtagswahl dürfen die Unterlagen nicht proaktiv zugeschickt werden – das hat die Landes-CDU verhindert.

Also bekämen die Wähler nur Unterlagen für den Entscheid und müssten diese mitbringen, falls sie doch im Wahllokal abstimmen wollen. Bei der Landtagswahl wäre es umgekehrt: Hier müssten sie die Briefwahl anfordern und könnten auch ohne Unterlagen an die Urne. Das würde zu Irritationen führen, fürchtet Würzner: "Die Diskussion in den Wahllokalen und im Nachgang der Abstimmung könnte zu Zweifeln an der Rechtmäßigkeit und ordnungsgemäßen Durchführung führen."

Dass sein Wunschtermin auf das Ende der Osterferien fällt, sieht das Stadtoberhaupt – im Gegensatz zu den Wolfsgärten-Gegnern – nicht als Problem. "Die Kommunalwahlen 2009 fanden am letzten Tag der Pfingstferien statt. Darüber wurde nicht mal diskutiert." Außerdem würden die Briefwahlunterlagen dann bereits Mitte März verschickt. "Die Abstimmungsberechtigten könnten somit unmittelbar ab der Veröffentlichung der Informationen durch Briefwahl abstimmen, unabhängig, ob sie am Abstimmungssonntag in Heidelberg sind oder nicht."

Info: Die Entscheidung, wann der Bürgerentscheid stattfindet, fällt der Gemeinderat am 17. Dezember.

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