Heidelberg. (rie) Der Anwalt von Markus Jones fordert, die Freistellung seines Mandanten am Universitätsklinikum Heidelberg sowie das gegen ihn ausgesprochene Hausverbot umgehend aufzuheben. Der Grund für die Freistellung sei mit dem Vorliegen zweier Kommissionsberichte rund um den Bluttest-Skandal hinfällig, sein Mandant werde von beiden Kommissionen entlastet, ist Rechtsanwalt Michael Eckert überzeugt.
Jones war Ende Mai als Klinikjustiziar, stellvertretender Kaufmännischer Direktor und Geschäftsführer der Technology Transfer Heidelberg (TTH) freigestellt worden. Die Aufsichtsratschefin der Uniklinik, Simone Schwanitz, hatte dies damit begründet, dass Jones "in vielfacher Weise in die aktuelle Aufklärung der Sachverhalte verwoben ist (...) und daher Interessenskonflikte bestehen können".
Diese Begründung habe sich mit Vorlage der Berichte erledigt, so Eckert. Zudem würden beide Kommissionen Jones "umfassend entlasten". Dabei beruft sich Eckert auf die RNZ-Ausgabe vom Mittwoch, in der exklusiv über die Ergebnisse der beiden Kommissionen berichtet wurde. Auf RNZ-Anfrage sagte Schwanitz am Mittwoch, "die Einschätzung der RNZ im Hinblick auf den Bericht der unabhängigen Kommission in Bezug auf Herrn Jones können wir so nicht bestätigen".
Der Klinik-Aufsichtsrat hatte am Dienstag die Ergebnisse der Unabhängigen Kommission vorstellen wollen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte dies kurz vor der Pressekonferenz jedoch untersagt - und damit einem Eilantrag von Frauenklinik-Chef Christof Sohn stattgegeben. Solange das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren gegen Sohn nicht abgeschlossen sei, dürften die Ergebnisse dieser Kommission nicht präsentiert werden. Es bestehe die Gefahr einer Vorverurteilung - wie sie schon bei der Vorstellung des Kommissions-Zwischenberichts im Juli geschehen sei.
Stephen Hashmi von der universitären Senatskommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, die ihre Untersuchung des Bluttest-Skandals ebenfalls abgeschlossen hat, hätte am Dienstag laut Gericht wiederum sehr wohl berichten dürfen. Eine Universitätssprecherin betonte gegenüber der RNZ allerdings, der Bericht sei sowieso vertraulich. Am Dienstag war eine kurze Zusammenfassung des Hashmi-Berichts auf der Uni-Homepage zu lesen, in der Sohn als Hauptschuldiger präsentiert wurde. Am Mittwoch war dieser Text dann nicht mehr online.