Das Heidelberger Landgericht. Archiv-Foto: Dorn
Von Jonas Labrenz
Heidelberg. Plötzlich schlug die Stimmung um: Als ein 23-Jähriger nach einer Partynacht im September volltrunken in Wieblingen ankam, traf er auf drei Männer, mit denen er rauchte und trank. Dann forderte einer von ihnen plötzlich Geld, gab ihm zwei Ohrfeigen und bedrohte ihn. Der Täter erbeutete 400 Euro und musste sich nun am Donnerstag wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung vor dem Amtsgericht Heidelberg verantworten. Richterin Walburga Englert-Biedert verurteilte den bereits vorbestraften 22-Jährigen zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis.
Als Pascal S. (Name geändert) damals in der Altstadt von seinen Freunden nach Hause geschickt wird, ist er bereits betrunken. Der Taxifahrer setzt ihn am Bismarckplatz ab, aus Sorge, er würde sich im Auto übergeben. Irgendwann sei er an der Haltestelle "Kirchheim Rathaus" gewesen. Seine nächste Erinnerung ist ein Haltestellenschild "Wieblingen". "Das hat sich eingebrannt", sagt der 23-Jährige vor Gericht. Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits einen seiner Schuhe verloren, "vermutlich in irgendeinem Taxi".
Nahe der Haltestelle trifft Pascal S. auf drei Männer, die ihm "Getränke und Snacks" anbieten, wie er später bei der Polizei aussagte. Er geht mit ihnen zur Fröbel-Schule, wo sich die vier Männer in einen Unterstand setzen, Bier trinken und rauchen. Auch der Angeklagte hat bereits getrunken und sowohl Kokain als auch Ecstasy konsumiert.
Was genau der Angeklagte dann gesagt hat, lässt sich nicht mehr klären. Jedenfalls schüchtert er Pascal S. ein. Er solle zur nahe gelegenen Sparkassen-Filiale gehen und Geld abheben. "Das Konto leerräumen", so erinnert sich der Angeklagte. Pascal S. meint, er habe 1000 Euro abheben sollen. Vorher greift der Täter in die Tasche des 23-Jährigen und holt dessen Geldbeutel heraus. 200 Euro nimmt er heraus. Ein anderer der drei Männer begleitet den 23-Jährigen dann zur Bank und setzt sich wegen der Überwachungskameras einen Motorradhelm des späteren Angeklagten auf, der bei dessen Roller liegt.
Das Konto von Pascal S. weist allerdings nur einen Saldo von etwa 200 Euro aus. Er holt das Geld und geht mit seinem Begleiter zurück zu den anderen. Der spätere Angeklagte nimmt das Geld, sie geben dem 23-Jährigen eine Zigarette und verschwinden. Auch habe man S. Geld für ein Taxi gegeben.
Statt ein Taxi zu rufen, meldet Pascal S. den Vorfall allerdings umgehend der Polizei. Sein hochwertiges Handy hatten die Männer ihm nicht abgenommen. Die Streife findet schließlich einen Schlüssel mit Adresse im Helmfach des Rollers, den Pascal S. dem Täter zuordnen konnte. Die Adresse führt die Beamten erst zur Tante und dann zur Mutter des Angeklagten – der liegt bereits schlafend im Bett. Er wird festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Der Angeklagte hat ein Drogenproblem. Seit drei Jahren nehme er regelmäßig Kokain, sagt er. Vor seiner Haft habe er bis zu 2000 Euro im Monat für die Droge ausgegeben. Finanziert hat er sich das auch immer wieder durch Schulden. In der Tatnacht sei es mit ihm durchgegangen, habe er aus Suchtdruck gehandelt.
Während die Staatsanwältin auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren plädierte, bat der Verteidiger um eine Strafe, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte – also höchstens zwei Jahre. Doch Richterin Englert-Biedert sah das anders. Zwar habe er gestanden und sich bei Pascal S. entschuldigt. Auch sei Geld zur Wiedergutmachung geflossen. Doch er habe "aus einer Nichtigkeit heraus" dem jungen Mann das Geld abgenommen und sei bereits vorbestraft: Erst wenige Wochen vor der Tat war er zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.