Die Stadt und eine Pastabar aus der Neugasse streiten momentan vor Gericht um dieses Werberad in der Hauptstraße. Foto: hö
Heidelberg. (hö) Manche Gastronomen wollten wohl besonders schlau sein: Sie stellen in die Hauptstraße ein Rad auf, das auf ihren Laden in einer Seitenstraße hinweist - wie seit einiger Zeit ein Pasta- und ein Donutladen in der Neugasse. Auch wenn die Räder bei Ladenschluss wieder entfernt werden, ist das alles nicht rechtens. Denn nach Auskunft der Stadt sind solche Werberäder eine sogenannte ortsfeste Werbeanlage, es handelt sich also um eine gewerbliche Sondernutzung. Und dafür braucht man eine Baugenehmigung inklusive Sondernutzungserlaubnis, wie eine Stadtsprecherin auf RNZ-Anfrage erklärt.
Grundlage dafür ist die Werbeanlagensatzung von 1979; sie sollte den damals verbreiteten Werbe-Wildwuchs in der Altstadt bändigen. Das glückte durchaus, von 1800 Werbeanlagen des Jahres 1980 entsprachen 1100 nicht den neuen Vorschriften - darunter etliche Leuchtreklamen, die seither tabu sind -, und alle kamen weg. Nach der Satzung, die mehrfach gerichtlich überprüft wurde (und dabei immer Bestand hatte), darf Werbung für einen Laden oder eine Gaststätte nur dort angebracht werden, wo die Leistung erbracht wird. Das ist bei den Rädern in der Hauptstraße eindeutig nicht der Fall.
Und das führte bereits zu ersten Konsequenzen, denn gerade bei Verstößen gegen die gewerbliche Sondernutzung geht die Stadt normalerweise recht streng vor: "Im Falle des Werbefahrrads der Pasta Bar haben wir die Beseitigung des Fahrrads verlangt. Hierzu läuft aktuell ein Klageverfahren. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu dem laufenden Verfahren keine weiteren Auskünfte geben können", erklärt die Stadtsprecherin.
Nun gibt es ein ganz anderes Werberad, gegen das die Stadt überhaupt nichts hat, das des Wandersportgeschäfts "Globetrotter" aus der Plöck. Es gehört schon seit Jahren zum Stadtbild - und wird, über und über mit Rucksäcken behängt, regelmäßig durch die Hauptstraße geschoben. Das wiederum lässt die Stadt durchgehen: "Das Globetrotter-Fahrrad wird von uns nicht als ortsfeste Werbeanlage gewertet, da es ständig bewegt wird. Eine Baugenehmigung mit Sondernutzungserlaubnis wird daher nicht verlangt."