Räumungsklage gegen Klosterhof ist vorerst ausgesetzt
Das Heidelberger Amtsgericht will die Entscheidung des Bundesgerichtshofs abwarten

Nach einem Ausflug oder nach einer Wanderung ist das Gasthaus zum Klosterhof an der Abtei Neuburg ein beliebtes Ziel zum Einkehren. Archiv-Foto: Alex
Von Timo Teufert
Die Räumungsklage der Benediktinerabtei Neuburg gegen die Pächter der Klosterhof Neuburg GmbH & Co KG ist vorerst ausgesetzt. Das entschied Richter Joachim Oetter am Montag im Verfahren am Amtsgericht Heidelberg. Oetter will so lange mit der Entscheidung warten, bis der Bundesgerichtshof eine Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde getroffen hat. Die Pächter
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