Teurer wird’s ab Januar auch für die Betreiber der Spielhalle an der Hainbrunner Straße, wenn die Stadtverordnetenversammlung einer Satzungsänderung zustimmt. Foto: Deschner
Von Marcus Deschner
Hirschhorn. Auch mit der Änderungssatzung zur Spielapparatesteuer beschäftigte sich der Haupt-, Sozial- und Finanzausschuss in seiner jüngsten Sitzung. Denn für Automatenaufsteller wird’s im Neckarstädtchen ab Januar teurer.
Wie aus der Verwaltungsvorlage hervorgeht, liegt der Höchstsatz der Spielapparatesteuer in zahlreichen hessischen Städten und Gemeinden bei 20 Prozent der Bruttokasse. Diese Höhe sei auch durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel als zulässig bestätigt worden. Die Verwaltung argumentierte, dass in Deutschland noch immer eine Zunahme von Spielsucht zu verzeichnen sei. Finanzielle Probleme der Betroffenen und ihrer Familien mündeten oft in finanzielle und psychosoziale Abhängigkeit. Mit der beantragten Erhöhung sei auch eine Lenkungsfunktion beabsichtigt. Denn diese solle dadurch einen "spürbaren Beitrag" zur Eindämmung der Spielsucht leisten. Der Stadt falle im Bereich der Suchtprävention eine besonders wichtige Funktion zu. "Wir können die Spielsucht nicht ausmerzen, aber ein Zeichen setzen", so Bürgermeister Oliver Berthold.
Wenngleich man die Steuereinnahmen gern im städtischen Haushalt verbuche. Die betrugen im vergangenen Jahr gut 32.000 Euro. Zu glauben, dass man mit der Erhöhung den Spielern helfe, halte er für abwegig, sagte Dirk Gugau (SPD). "Wenn schon, dann muss man solche Etablissements verbieten". Ob’s denn keine anderen Möglichkeiten der Eindämmung solcher Spielgelegenheiten gebe, wollte Profil-Fraktionschef Martin Hölz wissen. "Leider nein", antwortete Berthold. Im benachbarten Baden-Württemberg etwa müsse der Abstand zwischen Spielhallen größer sein. Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen sollten künftig mit 15 Prozent der Bruttokasse, höchstens jedoch 160 Euro monatlich besteuert werden, für Gaststätten und andere Aufstellorte wollte man die Hälfte nehmen. Der gleiche Prozentsatz sollte für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit gelten, der Höchstsatz dabei jedoch 60 bzw. 30 Euro betragen. Für "Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben", wollte man 30 Prozent der Bruttokasse und maximal 500 Euro monatlich kassieren.
CDU-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Schilling beantragte, die Höchstgrenzen bei Letzterem sowie bei den Apparaten mit Gewinnmöglichkeit zu streichen, was vom Ausschuss einstimmig angenommen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagen wurde. Die Kreisstadt Heppenheim nehme nämlich bei den gewaltverherrlichenden Automaten gar 35 Prozent, so der Jurist. Allerdings sei die maximale Prozenthöhe juristisch umstritten, da die Steuer keinen "Erdrosselungscharakter" haben dürfe.
"Es sieht gut aus", sagte Kevin Jung von der Kämmerei zur aktuellen Haushaltslage. Der Plan werde "so weit" eingehalten. Bauchweh bereite nur der Wald. Man habe einen großen Einbruch beim Holzverkauf. "Die Preise sind im Keller", klagte Jung. Die angepeilten 170.000 Euro Erlös werde man nicht erreichen. Aber wo Schatten ist, muss irgendwo auch Licht sein: "Die Gewerbesteuer sprudelt, damit können wir die Lücke ausgleichen", freute er sich. 1,7 Millionen Euro habe man bei dieser Steuerart fürs laufende Jahr eingeplant, momentan liege man "bei knapp über zwei Millionen Euro".