Plus Jubiläen und runde Geburtstage

Wer nicht in die Zeitung will ...

Seit Neuregelung des Bundesmeldegesetzes werden nur bestimmte Daten zur Veröffentlichung weitergeleitet, wenn kein Widerspruch erfolgt.

09.02.2018 UPDATE: 10.02.2018 06:00 Uhr 2 Minuten, 42 Sekunden

Dass die Stadt ihre Bürger erst um ihr Einverständnis bittet, bevor sie bestimmte Geburtstage und Jubiläen zur Veröffentlichung weiterleitet, ist seit 2015 überholt. Foto: Biener-Drews

Von Jutta Biener-Drews

Region Eberbach. Die ältere Dame ist sauer. Eigentlich hätte sie ihren 70. Geburtstag gern in häuslicher Ruhe und trauter Zweisamkeit mit ihrem Mann gefeiert. Aber daraus wurde nichts. Den ganzen Tag klingelte das Telefon, Nachbarn und Bekannte kamen zum Gratulieren vorbei. Sie hatte keine Ahnung, dass alle Welt Bescheid wusste über das private Ereignis: Es stand

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