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Einzelfeuerstätten in Eberbach

Fast jeder vierte Ofen muss demnächst raus

Besitzer sollen jetzt schon handeln - Allein in Juri Keberleins Bereich müssen rund 350 Einzelfeuerstätten stillgelegt werden

Noch 10 Gratis-Artikel diesen Monat. RNZonline Angebote
19.02.2020, 06:00 Uhr

Pelletsöfen, wie der im Büro von Juri Keberlein, können bleiben. Foto: Peter Bayer

Von Peter Bayer

Eberbach. Ein kalter Winterabend. Im Kamin lodern die Flammen, strahlen behagliche Wärme aus. Viele wissen dieses Gefühl von Wellness im Wohnzimmer zu schätzen. Damit sie es auch im nächsten Jahr unbeschwert genießen können, müssen einige Besitzer so genannter "Einzelfeuerstätten" jetzt aktiv werden. Denn für ältere Öfen erlischt zum 1. Januar die Betriebserlaubnis.

"Es kommt jetzt eine große Welle von Stilllegungen", sagt Juri Keberlein. Knapp 1500 Einzelfeuerstätten gibt es allein im Bereich des Eberbacher Schornsteinfegermeisters. Für rund 350 von ihnen erlischt zum 1. Januar 2021 die Betriebserlaubnis, sie müssen stillgelegt oder mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet werden.

Der Grund ist die "Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes" (1. BImSchV), die am 22. März 2010 novelliert worden war. Sie besagt, dass häusliche Einzelraum-Feuerstätten, deren Typprüfung vor 1995 erfolgte, nur weiter betrieben werden dürfen, wenn sie die darin festgelegten Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub einhalten.

Seit zehn Jahren ist es bekannt, die Besitzer solcher Öfen wissen eigentlich Bescheid, so Keberlein. Bei jeder Feuerstättenschau – sie findet alle vier Jahre statt – wurden sie von ihm darauf hingewiesen, damit sie nicht überrascht werden. Doch viele würden die Unterlagen entweder nicht durchlesen oder sie vergessen – und seien dann doch überrascht.

Man muss zwar jetzt nicht gleich in Panik verfallen und den Ofen unbedingt zum 1. Januar aus den vier Wänden entfernen. Es muss aber auf jeden Fall ersichtlich sein, dass er nicht mehr benutzt wird. Man kann den Schornstein abdecken oder das Rauchrohr entfernen, nennt Keberlein zwei Möglichkeiten.

Hintergrund

Feuerstätten

Im Idealfall entstehen bei der Verbrennung von Holz nur Kohlendioxid, Asche und Wasserdampf. In der Realität sieht es anders aus. Problematisch sind neben gasförmigen Schadstoffen vor allem Feinstaubpartikel, die als Emissionen über den Schornstein in die Luft entweichen. Diese können beim Einatmen tief in das feine Gewebe der Lungen und Bronchien

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Feuerstätten

Im Idealfall entstehen bei der Verbrennung von Holz nur Kohlendioxid, Asche und Wasserdampf. In der Realität sieht es anders aus. Problematisch sind neben gasförmigen Schadstoffen vor allem Feinstaubpartikel, die als Emissionen über den Schornstein in die Luft entweichen. Diese können beim Einatmen tief in das feine Gewebe der Lungen und Bronchien eindringen. Im schlimmsten Fall wird die Entstehung von Krebs begünstigt. Deshalb ist es wichtig, dass nur emissionsarme Feuerungsanlagen betrieben werden. Um dies zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber 2010 die "Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – (1. BImSchV)" novelliert und schärfere Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid festgelegt.

Alte Kaminöfen müssen die seit März 2010 für Altanlagen geltenden Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid einhalten. Sie dürfen nur betrieben werden, wenn sie maximal 0,15 g/m3 Staub und maximal 4 g/m3 Kohlenmonoxid freisetzen. Öfen, die diese Grenzwerte nicht einhalten und nicht nachgerüstet wurden, müssen ausgetauscht werden. Hier gelten Übergangsfristen. Ob der Ofen die Grenzwerte einhält, erfahren die Betroffenen vom Hersteller oder durch eine Einstufungsmessung des Schornsteinfegers.

Fristen: 31. Dezember 2020 für Geräte, die vor 1995 errichtet wurden; 31. Dezember 2024 für Geräte bis einschließlich 21. März 2010.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.


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Von einer teuren Nachrüstung mit einem Feinstaubfilter rät Keberlein ab. "Die ist wirtschaftlich nicht sinnvoll, für das Geld bekomme ich einen neuen Ofen." Denn man darf auch nicht vergessen, die betroffenen Feuerstätten haben mindestens 25 Jahre auf dem Buckel. Neuere seien viel effektiver und anders konstruiert, wodurch eben der Feinstaubausstoß reduziert werde.

Bei der Feuerstättenschau in diesem Jahr hat Juri Keberlein den Betroffenen empfohlen, sich jetzt schon darum zu kümmern.

Wegen der zu befürchtenden großen Welle müssten die Ofenbauer im Akkord arbeiten, um alle zu erwartenden Aufträge zu erfüllen. "Die haben nicht so viele Öfen gelagert, brauchen auch eine gewisse Vorlaufzeit. Ab Sommer dürften die Aufträge vergeben sein", schätzt er.

Gabi Rebscher, Inhaberin von Rebschers Ofenladen in Hetzbach, sieht die Situation nicht so dramatisch. Die Wartezeit betrage bei ihnen derzeit rund sechs Wochen. "Die Leute, die umsichtig sind, warten nicht auf das Gesetz, bereits seit drei Jahren tauschen wir verstärkt alte Öfen aus", sagt sie. Die alten Geräte hätten ja meist auch schon Mängel, sei es ein kaputter Rost oder eine kaputte Verkleidung, was einen Austausch sinnvoll macht.

Dass es bislang nicht zum großen Ansturm gekommen sei, liegt für Gabi Rebscher auch daran, dass einige, die den Ofen nur hin und wieder verwenden, ihn dann eher ganz abmelden würden.

Für einen neuen Zimmerofen müsse man mit rund 2000 Euro rechnen, mit Speicher ab 3000 Euro aufwärts. Wer aber auf den Ofen als einzige Wärmequelle angewiesen ist, für den lohne sich ein Austausch. Lag der Wirkungsgrad alter Öfen bei 40 Prozent, so liegt er bei den neueren bei über 80 Prozent. "Da spart man richtig viel Holz ein", sagt die Geschäftsinhaberin. Von der deutlich geringeren Schadstoffbelastung gar nicht zu reden.

Der Trend gehe eher weg vom Kachelofen und hin zum Zimmerofen, so Rebscher. Die seien modern und innerhalb eines Tages aufgestellt, hätten inzwischen zudem schon eine sehr gute Speicherwirkung. Aber auch Öfen zum Kochen würden immer wieder gekauft.

Doch nicht alle alten Öfen müssen raus oder stillgelegt werden. Um die Übergangsregelung sozial verträglich zu gestalten, gibt es Ausnahmen: historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Öfen. Ebenfalls von der Nachrüstverpflichtung ausgenommen sind Öfen, welche die einzige Heizmöglichkeit einer Wohneinheit sind. Hier sieht Gabi Rebscher "den falschen Hebel im Gesetz". Solche Öfen auszutauschen, die ständig im Einsatz sind, wäre viel effektiver als solche, die nur hin und wieder angemacht werden.

Was passiert nach dem 31. Dezember 2020? Im Januar 2021 bekommt Keberlein Erinnerungsmails vom Landratsamt Heidelberg, dass er in den betroffenen Haushalten kontrollieren muss. Das macht er bei der nächsten fälligen Feuerstättenschau. Ist der alte Ofen, für den die Betriebserlaubnis ja erloschen ist, noch in Betrieb, muss er einen Mängelbericht mit Fristsetzung schreiben, der ans Baurechtsamt im Landratsamt geht. Das kann ein Bußgeld androhen.

"Ich verwalte nur den Vorgang, alles andere bestimmt das Baurechtsamt, stellt der Schornsteinfegermeister klar.

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