Was der Käufer zahlt, zahlt auch der Verkäufer an Makler-Courtage
Verteilung der Courtage ist für Verbraucher jetzt neu geregelt - Immobilienmakler von hier geben Auskunft über die Vorschrift
Von Jutta Biener-Drews
Eberbach. Um private Käufer von Wohnimmobilien von Kaufnebenkosten zu entlasten, hat der Gesetzgeber die Verteilung der Maklercourtage kurz vor Weihnachten neu geregelt. Danach muss, wer zum Privatgebrauch ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung erwerben möchte, jetzt nicht mehr fürchten, dass ihm vom Verkäufer die Maklerprovision allein
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+