Plus Eberbach

Was der Käufer zahlt, zahlt auch der Verkäufer an Makler-Courtage

Verteilung der Courtage ist für Verbraucher jetzt neu geregelt - Immobilienmakler von hier geben Auskunft über die Vorschrift

18.01.2021 UPDATE: 19.01.2021 06:00 Uhr 3 Minuten, 1 Sekunde
Wer als Privatmann ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung erwerben möchte und dazu einen Makler in Anspruch nimmt, bleibt nicht mehr allein auf der Courtage sitzen. Foto: pa

Von Jutta Biener-Drews

Eberbach. Um private Käufer von Wohnimmobilien von Kaufnebenkosten zu entlasten, hat der Gesetzgeber die Verteilung der Maklercourtage kurz vor Weihnachten neu geregelt. Danach muss, wer zum Privatgebrauch ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung erwerben möchte, jetzt nicht mehr fürchten, dass ihm vom Verkäufer die Maklerprovision allein

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