Für die Betriebsführung der Schönbrunner Wasserversorgung, wozu auch das Wasserwerk bei Allemühl gehört, sind künftig die Städtischen Dienste Eberbach zuständig. Foto: Deschner
Von Marcus Deschner
Schönbrunn. Einstimmig und ohne Diskussion beauftragte der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr die Städtischen Dienste Eberbach (SDE), die aus den Stadtwerken Eberbach (SWE) hervorgingen, mit der Betriebsführung der Schönbrunner Wasserversorgung zum 1. Januar 2021. Das Thema war in den gemeinderätlichen Gremien in den vergangenen Monaten ausführlich diskutiert worden. Bereits einen Tag zuvor hatte der Eberbacher Gemeinderat seine Zustimmung zu dem Vertragswerk erteilt. Ausführlich werden in der vom Schönbrunner Rechnungsamt zu diesem Tagesordnungspunkt erstellten Vorlage die Gründe für die Abgabe der Betriebsführung und die Eckpunkte des Vertragsangebots der Städtischen Dienste an die Gemeinde Schönbrunn dargestellt.
So stellten im Trinkwasserbereich die höheren Anforderungen des technischen Regelwerks sowie die Novellierung der Trinkwasserverordnung vor allem kleinere und mittlere Kommunen vor neue Herausforderungen. Die Verwaltung habe daher bei den SWE nachgefragt, ob diese sich die Übernahme der technischen Betriebsführung der Wasserversorgung Schönbrunn vorstellen könnten. Zumal der Eberbacher Stadtteil Pleutersbach schon seit jeher durch Schönbrunn bedient wird. Ziel sei dabei eine erfolgreiche und nachhaltige Wasserversorgung in Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner zu gewährleisten. Nach mehreren Gesprächen zwischen den Vertragsparteien sei dann ein Entwurf der Vereinbarung erstellt worden. Um die Schönbrunner Wasserversorgung kennenzulernen, habe man sich im Vorfeld auf eine Einarbeitungszeit ab August 2020 verständigt.
Betreut werden müssen drei Quellen, ein Wasserwerk, sieben Hochbehälter, 35 bis 40 Kilometer Leitungsnetz und eine jährliche Fördermenge von etwa 200.000 Kubikmetern. Die technische Betriebsführung umfasse etliche Aufgaben. Die werden in der Vorlage detailliert beschrieben. Dazu gehören unter anderem die Stellung des Betriebsleiters, die Bedienung der Wasserversorgungsanlagen, die Unterhaltung der Quellen und des Wasserwerks mit wöchentlichen Kontrollfahrten und -messungen, die Unterhaltung der Hochbehälter mit jährlicher Reinigung, regelmäßige Lecksuche und Leitungsspülung im Rahmen der Unterhaltung der Versorgungsanlagen und zugehörigen Anlagenteile, die Bereitstellung eines 24-stündigen Entstörungs- und Bereitschaftsdienstes an sieben Tagen in der Woche, die Vorbereitung und Begleitung von Wasseranalysen nach der Trinkwasserverordnung, die Beratung bei Instandhaltungs- und Investitionsplanungen zur Aufstellung des Haushaltsplans und für Bauvorhaben, die Material- und Lagerlogistik sowie die Bestandsdokumentation und das Vorhalten der vorhandenen Leitungsdokumentation. Wie im Vertrag festgeschrieben ist, muss die Gemeinde Schönbrunn an die SDE eine Jahrespauschale von netto 67.000 Euro bezahlen. Zudem gibt es zusätzlich zu vergütende Leistungen. Dabei handelt es sich unter anderem um Instandsetzungsarbeiten und Analysetätigkeiten sowie Einsätze des Bereitschaftsdienstes außerhalb der Geschäftszeiten. Der Vertrag endet am 31. Dezember 2025 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Bürgermeister Jan Frey wurde nicht müde zu betonen, dass die Gemeinde Schönbrunn Eigentümer der vertragsgegenständlichen Wasserversorgungsanlagen sowie deren technischen Ausrüstungen ist und bleibt. Nicht Gegenstand des Vertrages seien die Abrechnung der Wasserversorgungsleistung gegenüber dem Kunden des Auftraggebers, die Energiebeschaffung für den Betrieb der Wasserversorgungsanlagen sowie die Pflege, Instandhaltung und Verkehrssicherheit der zur Wasserversorgung gehörenden Grundstücke.
"Wir sind uns der Tragweite dieser Entscheidung bewusst", kommentierte Karin Koch (CDU). Aber man habe die wirtschaftlichen Gesichtspunkte und den Fachkräftemangel in diesem Bereich berücksichtigt.