Udo Geilsdörfer. Foto: mabi
Von Martina Birkelbach
Eberbach. Am Montag, 14. September, startet das neue Schuljahr. Wir haben mit dem Geschäftsführenden Schulleiter und Rektor der Gemeinschaftsschule Udo Geilsdörfer über die wegen Corona aktuell anstehenden Hygienemaßnahmen gesprochen.
Herr Geilsdörfer, seit wann beschäftigen Sie sich mit dem neuen Schuljahr?
Im Schulleitungsteam beschäftigen wir uns bereits seit März damit.
Welche Rolle spielen dabei die anstehenden Hygieneregeln?
Die Hygieneregeln spielen hier eine sehr große Rolle. Wir setzen diese gemäß den Anordnungen des Kultusministeriums um und überwachen diese natürlich auch.
Wie viele Schüler kommen am Montag in Ihre Gemeinschaftsschule?
Es kommen alle Schüler zum Präsenzunterricht zurück.
Die neuen Fünftklässler kommen erst später?
Das ist bei uns immer so. Die beiden fünften Klassen, mit insgesamt 33 Schülern, starten am Dienstag um 10 Uhr. Es wird eine kurze Einschulungsfeier geben, unter Einhaltung der Corona-Regeln.
Was muss wegen Corona vorerst alles beachtet werden; was ist neu, was war schon vor den Sommerferien?
Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude gilt Maskenpflicht. In den Klassenzimmern nicht. (Regelung des Kultusministeriums)
Wann hat das Kulturministerium die neuen Regeln herausgegeben?
Die neuen Regelungen waren bereits zu Beginn der Sommerferien bekannt.
Kann es sein, dass sich daran bis Montag noch etwas ändert?
In dieser coronabedingten Situation ist alle möglich. Ich hoffe es allerdings nicht.
Sind ab Montag wieder alle Lehrer vor Ort in der Schule anwesend?
Am Montag sind alle Lehrerinnen und Lehrer wieder vor Ort in der Schule. Für den Präsenzbetrieb fehlen allerdings die Kollegen der Risikogruppe. Diese werden für den Online-Unterricht zur Verfügung stehen.
Sie sind Geschäftsführender Schulleiter, gelten die neuen Regeln für alle Schulen Eberbachs?
Die Regelungen des Kultusministeriums gelten für alle Schulen in Baden-Württemberg und sind einheitlich.
Müssen die Schüler, die in einem Risikogebiet waren, einen negativen Test in der Schule vorlegen?
Ein Test muss nicht vorgelegt werden. Alle Schüler müssen zum Schulbeginn eine Erklärung, die von den Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden muss, mitbringen. Diese Erklärung bezieht sich auf Symptome einer Infektion und auf die Reiserückkehr. (Zu finden auch auf den Seiten des Kultusministeriums: km-bw.de)
Wie schätzen Sie insgesamt die Situation ein, haben Schüler Ihrer Schule während der Corona-Pandemie viel versäumt?
Unsere Schüler wurden online über die Plattform Schul.Cloud unterrichtet. Diese Plattform ist in der Handhabung vergleichbar mit WhatsApp, allerdings datenschutzkonform. Die Schul.Cloud ermöglicht es uns, Aufgaben auszuteilen, bei Schwierigkeiten zu unterstützen und mit den Schülern und Eltern zu kommunizieren. Die Kollegen erstellten und benutzten Erklärvideos, um Sachverhalte zu verdeutlichen und Videokonferenzen, um mit ihren Schülern "live" zu kommunizieren. Die Kollegen waren jederzeit für ihre Schüler erreichbar. Schüler ohne Onlinezugang bekamen ihre Aufgaben in Papierform. Die Unterrichtsinhalte konnten weiterhin ganz normal vermittelt werden.
Was passiert, wenn ein Schüler oder ein Lehrer am Covid-19-Virus erkrankt?
In den Schulen dürfen die Jahrgangsgruppen nicht gemischt werden. Im Falle einer Infektion wird mit Schulamt und Gesundheitsamt entschieden, wie eine Quarantäne zu handhaben ist.