Das Eberbacher Rathaus. Foto: Hüll
Eberbach-Pleutersbach. (cum) Schlaf- und Kinderzimmer mit Fenstern direkt zur Backstube einer Bäckerei? Diese Baupläne für eine Wohnung in Pleutersbach sah der Bauausschuss des Eberbacher Gemeinderats in seiner jüngsten Sitzung äußerst kritisch und lehnte das Vorhaben mit knapper Mehrheit ab. Gebaut werden kann die Wohnung voraussichtlich aber trotzdem.
> Worum es geht: Neben der Bäckerei Lutzki am Pleutersbacher Ortsausgang Richtung Allemühl soll über einer Reithalle eine Wohnung gebaut werden. Das ist baurechtlich dort möglich: In dem Gebiet im 600-Einwohner-Dorf gibt es keine genauen Festsetzungen. Dort mischen sich Wohnhäuser, Landwirtschaft und Gewerbe wie eben die benachbarte Bäckerei. Das Problem: Die Schlafräume sind zur Backstube der Bäckerei hin geplant und liegen nur wenige Meter Luftlinie davon entfernt. Anwohner haben schon Bedenken geäußert, weil sie befürchten, dass es deshalb über kurz oder lang Ärger geben wird.
> Was der Bauausschuss dazu sagt: "Wenn die Bäckerei arbeitet, nachts um zwei, da klappert es! Sieben Tage die Woche! Da kann ich nicht das Schlafzimmer fünf Meter weit weg haben, wenn es samstags und sonntags mitten in der Nacht losgeht. Da, wo der Transporter kommt, um die Brötchen zu holen, wird geschlafen. Das wird zu 100 Prozent ein Problem geben. Und wir haben da einen gut funktionierenden Gewerbebetrieb, den wollen wir erhalten." (Bürgermeister Peter Reichert enthielt sich der Stimme, weil er aus rechtlichen Gründen nicht dagegen sein darf).
"Wie kann man denn so planen? Man muss sich doch selbst schützen! Sonst kann es kommen, dass die Bäckerei geschlossen werden muss aus Lärmgründen." (Rolf Schieck, SPD, stimmte dagegen)
"Den Fall Sägewerk Banspach kennen alle: Dort wurde eine Nachbarbebauung ermöglicht, die Anwohner sind auf die Barrikaden gegangen, wenn der Betrieb angelaufen ist, der Betrieb musste schließen." (Heiko Stumpf, CDU, sprach sich ebenfalls dagegen aus)
"Fenster genau auf Höhe der Backstube – das funktioniert nicht." (auch Peter Wessely, Freie Wähler, sah die Pläne kritisch)
"Ich bin überzeugt, dass es vielleicht einen Rechtsstreit gibt, den aber der Bauherr gegen die Bäckerei nicht gewinnen kann." (Verwaltungsjurist Lothar Jost, AGL, sah dem Ausgang eines möglichen Verfahrens eher gelassen entgegen)
Die Abstimmung ging äußerst knapp aus: Bei einem Ja für das Bauvorhaben , drei Nein und sieben Enthaltungen versagte die Stadt Eberbach ihr sogenanntes gemeindliches Einvernehmen zu dem Bauprojekt.
> Welche Konsequenzen das hat: Keine. Denn das Einvernehmen ist nur eine Empfehlung. Für die Genehmigung des Baus ist nicht die Stadt zuständig, sondern das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises. Das kann trotz aller Bedenken den Bau auch nicht ohne weiteres ablehnen, wenn dieser rechtlich zulässig ist. Es kann dem Bauherrn allenfalls Steine in den Weg legen, etwa über den Stellplatznachweis, den Stadtrat Wessely, wie er in der Diskussion sagte, gerne noch präziser gefasst hätte. Dann gibt es, wenn der Bauherr bei seinen Plänen bleibt, aber möglicherweise ebenfalls Streit – nur eben nicht zwischen ihm und Nachbarn, sondern zwischen ihm und der Genehmigungsbehörde.