Waso Tsomba vom „Queerbeet“ klagt darüber, dass sie seit Montag wegen der Neuregelung der Spielverordnung einen ihrer drei Automaten entfernen musste. Foto: Marcus Deschner
Von Marcus Deschner
Eberbach. Mit der "Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit", kurz: Spiel-VO, regelt das Bundeswirtschaftsministerium , dass jetzt in Kneipen nur noch zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden dürfen. Seit Montag, 11. November, ist dies in Kraft. Das Echo bei Wirten und Aufstellern reicht von "Katastrophe" bis "mal sehen". Wir hörten uns in Eberbach um.
"Unverschämtheit" entfährt es Waso Tsomba. Sie betreibt seit 21 Jahren das "Querbeet" in der Bahnhofstraße. Weil sie ein Gerät entfernen musste, fehle Kundschaft. In Eberbach komme man damit als Wirt nicht klar. Und die Stadt wolle immer mehr Geld an Automatensteuer. "Keiner lässt sich dadurch vom Spielen abhalten. Die Leute gehen dann halt nach Hirschhorn oder Neckarsteinach in die dortigen Spielhallen". Der Gesetzgeber lege den Wirten immer mehr Steine in den Weg, bedauert sie.
"Hier kann man die Spieler doch viel besser unter Kontrolle halten, als wenn diese übers Internet spielen", sagt Tekin Cugali. Er ist seit knapp acht Jahren Inhaber des "Bierbrunnen" in der Bahnhofstraße. Beim Einsatz an den Kneipenautomaten gebe es Höchstgrenzen, und die Geräte müssten immer wieder Pause machen. Fußballwetten seien hingegen erlaubt, vergleicht Cugali:" Und dabei werden oft Tausende Euros gesetzt". Spieler suchten jetzt Alternativen, die eben nicht kontrolliert würden.
"Wie wäre es, wenn Steuern nur für die Zeit, in der die Automaten laufen, erhoben würden?", wirft ein Gast ein. "Stammgäste haben sich beschwert und angekündigt, dass sie nicht mehr kommen", erklärt der Wirt des "Café Bella Italia", Gerado Magliulo. "Die machen mit Gewalt die Wirtschaften kaputt", ärgert er sich. Er plant, an dem nun freien Platz eventuell einen Dart-Automaten aufzustellen.
"Wir verlieren alle, Staat, Stadt und Aufsteller", meint Automatenaufsteller Alexander Kraus. "Durch die neue Verordnung gibt’s keine Gewinner, nur Verlierer". "In drei Monaten wird man sehen, ob sich der Umsatz auf die verbleibenden Geräte verteilen wird", gibt sich Aufstellerin Pong Backfisch gelassener. Bereits Anfang dieses Jahres habe sie sich darauf vorbereitet, so dass man zum Stichtag nicht allzu viele Automaten wegnehmen musste.
Im Vorfeld des Stichtages habe die Stadtverwaltung die betroffenen Gastwirte schriftlich darauf hingewiesen, dass ein Automat aus der Wirtschaft entfernt werden müsse, widrigenfalls drohten Bußgelder, teilte stellvertretende Ordnungsamtsleiterin Bärbel Preißendörfer mit. Zeitnah werde man überprüfen, ob das dann auch umgesetzt wurde. Der Verband der Automatenaufsteller hatte die Gastronomie frühzeitig über die Neuregelung informiert.
Dabei sind die Geräte für Kommunen teils regelrechte Goldgruben. Dieter Koch vom städtischen Steueramt erläutert, dass im Stadtsäckel dieses Jahr rund 238.000 Euro landen werden. Im Haushalt veranschlagt seien 220.000 Euro gewesen.
Der hiesige Steuersatz beträgt laut Koch 20 Prozent der Bruttokasse. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung seien sogar 22 Prozent erlaubt, ohne dass die Juristen von einem – nicht erlaubten - "Erdrosselungscharakter" der Steuer ausgingen. Die Wirte müssten monatsweise Aufzeichnungen machen. Mit der Stadt abgerechnet werde vierteljährlich.