Der Eingang zum Eberbacher Hallenbad in der Au. Foto: Martina Birkelbach
Eberbach. (fhs) Es ist erst er 12. unter den 18 Tagesordnungspunkten der kommenden öffentlichen Gemeinderatssitzung. Aber eine Entscheidung über das Eberbacher Hallenbad berührt ähnlich viele wenn nicht gar mehr Menschen wie etwa eine funktionierende Kanalisation (Punkte 3,4,5), der Lärmaktionsplan der Stadt (Punkt 8) oder umweltschonende Stromerzeugung von stadteigenen Dächern (Punkt 11).
Bürgermeister Peter Reichert hatte bereits Ende April in der ersten öffentlichen Präsenz-Ratssitzung seit Ausbruch der Corona-Krise bekannt gegeben, die Verwaltung habe den Gemeinderatsbeschluss vom 27. Februar bislang aufgrund der aktuellen Situation nicht umgesetzt. Im Februar hatten die Stadträte die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur Planungsvergabe für einen Hallenbadneubau einzuleiten. Dies geschah nun wegen der mit Corona einhergehenden Ungewissheiten nicht.
In der Verwaltungsvorlage für Punkt 12 der nun am Donnerstag, 28. Mai, ab 17.30 Uhr in der Stadthalle anstehenden nächsten öffentlichen Ratssitzung steht: "In der derzeitigen Situation scheint es eher unwahrscheinlich, dass zeitnah ein Förder- oder Infrastrukturprogramm zum Neubau von Hallenbädern zu erwarten ist." Hinzu komme, dass die durch COVID-19 bedingten Auswirkungen auf den städtischen Haushalt "sehr ungewiss" und "schwer einschätzbar" seien. "Deshalb wird vorgeschlagen, die weiter einzuleitenden Schritte aufgrund des oben genannten Gemeinderatsbeschlusses (vom 27. Februar - die red.) zunächst auf unbefristete Zeit auszusetzen."
Die Stadträte müssen entscheiden, ob sie der vorsichtigen vorausschauenden Verwaltungsposition breite Rückendeckung verschaffen, oder ob sie dem Wunsch des in dieser Zeitung zitierten Vorsitzenden des Bäder-Fördervereins, Jens Thomson, zuneigen. Dieser hatte in einem Pressegespräch mit der RNZ dafür plädiert, alle Planvorleistungen für den Fall fertig vorzubereiten, wenn Fördermittel bereitstehen. Eberbach müsse bereit sein, um dann sofort mit fertigen Plänen Anträge einreichen zu können.