Gemeinderat ist jetzt rechtlich auf Notbetrieb eingestellt
Bürgervertretung ist auch in Krisenzeiten handlungsfähig - Auch in Videokonferenz beschlussfähig
Eberbach (fhs) Fürs Klären der öffentlichen Angelegenheiten einer Stadt wie Eberbach gibt’s festgelegte Regeln – was aber, wenn besondere Umstände wie eine weltweite Pandemie das herkömmliche Handeln der gewählten Bürgervertreter erschwert, nicht mehr nachvollziehbar oder gar unmöglich machen?
Das Land hat bereits im Mai die Gemeindeordnung deswegen abgeändert. Eberbachs Gemeinderat
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