Rathaus Eberbach. Foto: cum
Eberbach. (RNZ) Wegen Ablaufs der Amtszeit von Bürgermeister Peter Reichert wird ein Wahltermin erforderlich. Der Amtsinhaber bewirbt sich um eine zweite Amtszeit, die Bewerbungsfrist für den ersten Durchgang endet am Montag, 21. September. Die Stadtverwaltung hat jetzt Details zum Wahltermin veröffentlicht, der am Sonntag, 18. Oktober, von 8 bis 18 Uhr ist.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet eine Neuwahl statt, bei der dann auch neue Bewerber zugelassen sind. Sollte so eine Neuwahl erforderlich werden, findet sie am Sonntag, 8. November, statt. Bei einer Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los. Die Amtszeit des gewählten Bürgermeisters beträgt acht Jahre.
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in Eberbach haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Sie werden von Amts wegen ins Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen.
Wer sein Wahlrecht durch Wegzug oder Verlegen der Hauptwohnung verlor und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder zuzieht oder Hauptwohnung nimmt, ist mit der Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht ins Melderegister eingetragen sind, werden dort nur auf Antrag aufgenommen. Das geschieht schriftlich und erfordert noch eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen der Kommunalwahlordnung. Vordrucke dafür hält das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eberbach bereit.