Eberbach. (fhs) "Sie alle wissen, wie weit wir in Planung und Beschlusslage sind. Wir können keinen Antrag stellen." In der jüngsten Bauausschusssitzung begründete Bürgermeister Peter Reichert mit einer öffentlichen Erklärung, warum es die Stadtverwaltung für aussichtslos hält, sich für das Hallenbad um Mittel aus dem Bundesprogramm "Sanierung Sport- Jugend- und Kultureinrichtungen" zu bewerben.
"Das ist keine Arbeitsverweigerung" ist Bürgermeister Reichert wichtig darzulegen. Hallenbad-Fördervereinsvorsitzender Jürgen Creß war in der vergangenen Gemeinderatssitzung auf den Zuschusstopf zu sprechen gekommen.
Reicherts Ausführungen zufolge fehlten Eberbach jetzt aber die Voraussetzungen, um in Konkurrenz mit 150 bereits eingereichten Anträgen zum Zuge zu kommen. Eine Nachfrage von Christian Vieser aus der Stadtkämmerei hatte ergeben, dass laut Dr. Karin Veith beim Bundesinstitut für Raumforschung - verantwortlich fürs Umsetzen des Programms - Eberbach entscheidende Voraussetzungen fehlen. Vorneweg mangele es an einem städtebaulichen Konzept. Dies ist laut Reichert "erst in monatelanger Arbeit durch einen externen Sanierungsträger zu bekommen". Die Stadt könne lediglich einen Bebauungsplan von 1977 anbieten. Für das Vorhaben müsse zudem eine investive Maßnahme vorliegen, keine kleine Sanierung, sondern mindestens drei Gewerke, also eine Generalsanierung. Auch nicht erfüllt sei die Anforderung, dass der Stadtteil durch das Vorhaben nachhaltig verbessert wird, so Reichert. Das Bestehende werde ja nur durch ein neues Bad ersetzt. Dies müsste dann schon etwas deutlich anderes, etwa ein Erlebnisbad sein. Reichert: "Wir erhielten die Aussage, dass wir bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen, dem Grund nach durchaus förderfähig wären, allerdings höchstens dann Chancen auf Förderung hätten, wenn andere Antragsteller noch weniger vorweisen könnten." Weil auf Baden-Württemberg von den insgesamt 100 Millionen Euro für ganz Deutschland nur 13 Millionen Euro entfallen und weil eher größere Projekte im Umfang von ein bis vier Millionen Euro gefördert werden sollen, könne im Südwesten gerade mal eine einstellige Anzahl von Vorhaben bezuschusst werden. Auf Viesers weiteren Anruf beim Landesfinanzministerium erklärte dort Cornelia Redlinger, dass Eberbach in allen Fördertatbeständen erheblich punkten müsse, um überhaupt in die engere Auswahl genommen zu werden. Reichert erinnerte an die knappen Fristen zwischen Bekanntgabe der Förderprogramms am 5. Oktober und der Abgabefrist bis 13. November (mit der Möglichkeit, einen Gemeinderatsbeschluss bis spätestens 4. Dezember nachzureichen). Dabei müsse der Ratsbeschluss aber garantieren, dass die Maßnahme bei Erhalt der Zuwendung auch umgesetzt wird. Ein Haushaltsbeschluss müsse den erforderlichen kommunalen Geldbeitrag dokumentieren.
Kritikern der städtischen Haltung bleibt unverständlich, warum dessen ungeachtet nicht trotzdem wenigstens ein Versuch unternommen worden ist. Die Antragsunterlagen erforderten lediglich Skizzenangaben; schon lange angemahnt sei ein Konzept. Ebenso stehe der Sanierungsbedarf im Bad seit geraumer Zeit auf der Liste der Dinge, die demnächst im Haushalt finanziert werden müssen.