Windpark "Kornberg"

Entscheidung im zweiten Halbjahr 2022?

Die Online-Konsultation zu den geplanten fünf Windkraftanlagen auf dem Kornberg sind gestartet. Ein Ende des Genehmigungsverfahrens ist wohl in Sichtweite.

05.04.2022 UPDATE: 06.04.2022 06:00 Uhr 2 Minuten, 7 Sekunden
Wird der Windpark genehmigt, stehen künftig fünf Windkraftanlagen auf dem Kornberg. Eine Entscheidung scheint in Sichtweite. Unser Bild zeigt Windräder bei Erfeld. Archivfoto: Rüdiger Busch

Hardheim/Höpfingen. (dore/lra) Es ist fast schon so etwas wie eine "Never-Ending"-Story: Seit acht Jahren existieren Pläne, auf dem Kornberg Windenergieanlagen zu errichten. Eine Entscheidung gibt es bekanntlich noch nicht. Am gestrigen Dienstag wurde nun die Online-Konsultation in den Genehmigungsverfahren zu den fünf Windkraftanlagen gestartet. Doch wie läuft das Ganze ab und wie geht es mit dem gesamten Verfahren weiter? Ist eine Entscheidung in Sicht? Die RNZ hat dem Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises dazu einige Fragen gestellt und Antworten bekommen.

> Das Verfahren generell: Da es sich um ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung handelt, wurden die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt. Sobald bekannt gegeben wird, wann, wo und wie lange die Unterlagen eingesehen werden können, sei auch ein Erörterungstermin festzulegen, so das Landratsamt. Zu diesem Zeitpunkt habe die Genehmigungsbehörde jedoch noch keine Kenntnis darüber, ob und wenn ja, wie viele und in welchem Umfang, Einwendungen eingehen. Es sei deshalb übliche Praxis, dass der anberaumte Erörterungstermin auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden müsse. Ist die Einwendungsfrist abgelaufen, trifft die Genehmigungsbehörde zum einen die Entscheidung, ob ein Erörterungstermin stattfindet und wenn ja, wann und wo. Am 8. Juli 2021 hatte das Landratsamt entschieden, dass ein Erörterungstermin stattfindet und dass der ursprünglich angesetzte Termin vom 20. Juli 2021 verschoben werden muss. Dies wurde öffentlich bekanntgemacht.

> Warum keine Präsenzveranstaltung? Der Erörterungstermin habe ausschließlich den Zweck, dass die Genehmigungsbehörde die rechtzeitig eingegangenen Einwendungen erörtern könne. Er solle denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit zur Erläuterung geben. Auch wenn die Corona-Verordnung jetzt Lockerungen vorsehe, sei die Organisation eines Erörterungstermins in Präsenz zu zeitaufwendig, so das Landratsamt. Eine ausreichende Örtlichkeit müsste gefunden werden, der Erörterungstermin müsste mit ausreichend zeitlichem Abstand bekannt gemacht werden, während gleichzeitig die Weiterentwicklung der Corona-Lage unklar sei.

> Die Online-Konsultation: Da das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) zulasse, den Erörterungstermin als Online-Konsultation durchzuführen, sei aufgrund der Corona-Lage diese Entscheidung getroffen worden. Dies sei dem Vorhabenträger im August 2021 mitgeteilt worden. Dieser musste die eingegangenen Einwendungen auflisten und kommentieren. "Dieses Verfahren war für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts sehr zeitaufwendig", erklärt das Landratsamt. Die fertige Tabelle zur Online-Konsultation umfasse knapp 500 Seiten an Einwendungen, denen die Kommentare des Vorhabenträgers gegenüberstehen. Einwendungen seien hauptsächlich zum Immissionsschutz mit Schall, Schattenwurf und Gemengelage sowie Natur- und Artenschutz, hier insbesondere zum Rotmilan, Wespenbussard und Fledermäusen, vorgebracht worden. Über die Einwendungen von Nabu, der Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz, Hardheim (BGN), der Initiative "Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt" und dem Flugsportclub Odenwald hat die RNZ im vergangenen Jahr ausführlich berichtet. Die Einwender können sich bis Donnerstag, 28. April, schriftlich zu den Erwiderungen des Vorhabenträgers äußern.

Die Stellungnahmen der anzuhörenden Behörden (auch der unteren Naturschutzbehörde) seien laut Landratsamt unabhängig von der Online-Konsultation zu sehen. Diese hätten nicht zu einer Verzögerung des Erörterungstermins beigetragen.

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> Weitere Schritte nach der Online-Konsultation: Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist nach Abschluss der Online-Konsultation beendet. Derzeit werden noch Antragsunterlagen vom Antragsteller überarbeitet. Sobald diese und die einzelnen noch ausstehenden Stellungnahmen der Fachbehörden final vorliegen, könne eine Entscheidung über den Antrag ergehen. Die Genehmigungsbehörde entscheidet anschließend anhand aller eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und unter Berücksichtigung und Abarbeitung der Einwendungen, ob die Vorhaben genehmigungsfähig sind. Nach derzeitiger Einschätzung werde das nach Angaben des Landratsamts nicht vor dem zweiten Halbjahr 2022 erfolgen können.

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