Land muss Aufzug für gehbehinderten Lehrer größtenteils zahlen
Die Kommune habe grundsätzlich Anspruch auf Kostenerstattung, weil das Land die Fürsorgepflicht für den Beamten habe
Walldürn. (dpa-lsw) Das Land muss einen nachträglich eingebauten Aufzug für einen gehbehinderten Lehrer in der Werkrealschule in Walldürn größtenteils bezahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe, das damit der Kommune überwiegend Recht gab. Nach Angaben des Gerichts vom Freitag hatte die Schule den Aufzug für den Landesbeamten eingebaut, weil dieser wegen einer Erkrankung nicht
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