Land muss Aufzug für gehbehinderten Lehrer größtenteils zahlen
Die Kommune habe grundsätzlich Anspruch auf Kostenerstattung, weil das Land die Fürsorgepflicht für den Beamten habe

Bei der Vorstellung des neuen Aufzugs 2016 freuten sich Schulleiter Kögel, Bürgermeister Günther und Stadtoberverwaltungsrat Hotzy über das gelungene Werk. Nun erhält die Stadt weitere 43 000 Euro vom Land für das Projekt. Foto: Janek Mayer
Walldürn. (dpa-lsw) Das Land muss einen nachträglich eingebauten Aufzug für einen gehbehinderten Lehrer in der Werkrealschule in Walldürn größtenteils bezahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe, das damit der Kommune überwiegend Recht gab. Nach Angaben des Gerichts vom Freitag hatte die Schule den Aufzug für den Landesbeamten eingebaut, weil dieser wegen einer Erkrankung nicht
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