Osterburken stellt die Weichen für zwei große Solarparks
Die Glasfaserleitung und Urnengräber aus der Bronzezeit sind keine Hindernisse.

Von Joachim Casel
Osterburken. Osterburken im Neckar-Odenwald-Kreis wird zum "Platz an der Sonne": Die Stadtväter setzen auf Erneuerbare Energien. Für zwei große Freiflächen-Fotovoltaikanlagen wurden jetzt weitere Weichen gestellt – für den Solarpark "Hügelsdorf" in Osterburken mit einer Fläche von 8,5 Hektar und für das Sonnenkraftwerk "Moosich" in Schlierstadt mit einer Fläche von sechs Hektar. Beide Projekte liegen in der Verantwortung der Firma ABO Wind AG aus Wiesbaden.
> Der Solarpark "Moosich" soll auf zwei Flurstücken auf der Gemarkung von Schlierstadt entstehen – direkt am bekannten "Skulpturenradweg". Geplant ist eine 5,5-Megawatt-Anlage, die 1850 Drei-Personen-Haushalte mit Strom versorgen kann. So könnten pro Jahr 4500 Tonnen CO2 eingespart werden. Der Aufstellungsbeschluss für das Projekt wurde jetzt gefasst.
Die Anlage wurde vollständig auf landwirtschaftlicher Fläche gebaut, und zwar auf einem geringwertigen Ackerboden in abgeschiedener Lage, ohne besonders ausgewiesene Schutzgebiete und weitab vom nächsten Wohngebiet. Eine rundum "konfliktfreie Fläche" also. Die ABO Wind AG trägt nach eigenen Angaben alle Kosten des Genehmigungsverfahrens und sichert auch den späteren Rückbau zu. Eine Stromerlösbeteiligung (0,2 Cent pro Kilowattstunde für die Stadt) und eine Bürgerbeteiligung würden angeboten, hieß es. Die Investitionskosten werden mit rund 2,5 Millionen Euro angegeben. In zwei Jahren sollen alle Vorarbeiten erledigt sein.
> Solarpark "Hügelsdorf": Im Vergleich zum künftigen Schlierstadter Solarpark ist man in Osterburken schon weiter. Hier gab es die Offenlage der Pläne für das Projekt bereits. Die Gebietsfläche befindet sich zwischen der Stadt im Norden und der B292 im Süden. Das Areal bringt mehr Restriktionen mit sich als das "Moosich"-Gebiet. So wies die Telekom darauf hin, dass hier eine Glasfaserleitung verläuft. Angesichts der nahen Bundesstraße wurde ein sogenanntes Blendgutachten erforderlich, und auf den Biotop- sowie den Grundwasserschutz wurde in den Stellungnahmen der Offenlage ebenso hingewiesen. Als einzig größere Hürde erwies sich der Einwand des Landesdenkmalamts. Denn auf der vorgesehenen Fläche wurden acht Urnengräber aus der Bronzezeit entdeckt. Diese seien bereits geborgen, es hätten sich aber keine Hinweise auf eine größere Siedlung aus dieser Zeit ergeben. Allerdings müsse hier später noch eine archäologische Rettungsgrabung durchgeführt werden, bevor die Baufreigabe erfolgen könne.