Manche Läden haben per Aushang auf die Wiedereröffnung hingewiesen. Foto: Rüdiger Busch
Neckar-Odenwald-Kreis. (rüb/pm) "Wir sind ab Montag wieder für euch da!", "Ab 8. März haben wir wieder regulär geöffnet", "Endlich: Wir dürfen ab Montag wieder Kunden in unserem Geschäft begrüßen!" Dutzendfach haben Händler aus der Region übers Wochenende online oder per Aushang in den Schaufenstern auf die ab Montag geltenden Lockerungen hingewiesen. Doch ganz so klar war das Ganze gar nicht: Bis Sonntag, 14 Uhr, stand überhaupt nicht fest, ob die Läden im Landkreis in der neuen Woche überhaupt öffnen dürfen. Erst als dem Landratsamt am frühen Nachmittag die Verordnung des Landes Baden-Württemberg und die aktuellen Zahlen aus dem Gesundheitsamt vorlagen, konnte Pressesprecher Jan Egenberger guten Gewissens den Daumen heben.
Denn sieben Neuinfektionen hätten bereits ausgereicht, um den – für die Lockerungen maßgeblichen – Inzidenzwert über 50 zu heben. Stattdessen gab es überhaupt keine neue Infektion zu vermelden, so dass der Landkreis den nächsten Öffnungsschritt gehen kann.
Nicht nur zum Bummeln wie auf unserem Foto vom Sonntag, sondern zum Einkaufen lädt die Buchener Fußgängerzone ab heute wieder ein. Foto: Rüdiger BuschDas Land hat am Sonntag die Corona-Verordnung an die Bund-Länder-Einigung der vergangenen Woche angepasst. Danach sind Öffnungsschritte für Stadt- und Landkreise vorgesehen, die stabil unter bestimmten Inzidenzschwellen liegen. Auf dieser Grundlage hat das Landratsamt unverzüglich die stabile Unterschreitung der Inzidenzschwelle von 50 festgestellt.
Deshalb greifen ab dem 8. März gemäß § 20 Abs. 3 Satz 2 der Corona-Verordnung im Neckar-Odenwald-Kreis weitreichende Lockerungen der Corona-Regeln:
> Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte können unter geltenden Hygieneauflagen für diesen Bereich wieder komplett öffnen: Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske), Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weitere 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.
> Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten können auch ohne vorherige Buchung besucht werden. Die Kontaktdaten der Besucher müssen dokumentiert werden.
> Kontaktarmer Sport in kleinen Gruppen von nicht mehr als zehn Personen ist im Freien und auf Außensportanlagen möglich.
> Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Dies gilt nicht für Ballett- und Tanzschulen.
Die Lockerungen enden mit zeitlichem Vorlauf von zwei Werktagen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage in Folge die Schwelle von 50 überschreitet. Der Neckar-Odenwald-Kreis wird jeweils tagesaktuell auf seiner Webseite informieren, ob die Lockerungen gelten.
Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürger, die bekannten Hygieneregeln bei allen Aktivitäten weiterhin streng zu beachten, um einen Anstieg der Infektionszahlen und damit auch das unweigerliche Zurücknehmen der Lockerungen zu vermeiden.
Info: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/