Der Angeklagte musste sich vor dem Mosbacher Landgericht verantworten. Foto: Noemi Girlga
Von Tanja Radan
Mudau. "Es handelt sich um eine Art von Tat, die mit Freiheitsstrafe zu ahnden ist – und dabei wurden alle Gesichtspunkte, die für den Angeklagten sprechen, berücksichtigt", brachte es Richterin Dr. Barbara Scheuble prägnant auf den Punkt. Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Mosbach wurde am Montag ein 34-Jähriger wegen sexueller Nötigung zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Somit lag das Strafmaß deutlich über dem von Oberstaatsanwalt Hansjörg Bopp gefordertem einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung.
Der Mann, der als landwirtschaftlicher Helfer arbeitete, besuchte im Juni 2019 das Jubiläumsfest des Motorradclubs 1989 Mudau, das am "Mudauer Galgen" stattfand. Dort traf er in den frühen Morgenstunden des 2. Juni auf eine ihm unbekannte junge Frau, die Richtung Festgelände unterwegs war. Er umklammerte sie, riss sie zu Boden und ließ sich auf sie fallen, um sie zu vergewaltigen. Die 25-Jährige wehrte sich erheblich, konnte dem ihr körperlich enorm überlegenen Täter jedoch nicht entkommen. Wie Oberstaatsanwalt Bopp aus der Anklageschrift verlas, hat der Täter Gewalt angewendet, um den Widerstand der jungen Frau, die Todesangst gehabt habe, zu überwinden. Der Vorfall wurde jedoch von drei Männern beobachtet, die dazwischengingen, den Angreifer von der Frau wegzogen und die Polizei riefen.
Die Frau, die im Landkreis wohnt, sagte vor Gericht als Zeugin aus und war emotional sichtlich erschüttert: "Ich habe damals genau gewusst, was er mit mir vorhat und dass er mich vergewaltigen will", berichtete sie. Der Täter habe sie mit seinem Körpergewicht zu Boden gepresst und zudem verhindert, dass sie ihr Handy erreicht. Plötzlich seien "die Schwere und das Mächtige" weg gewesen – die hinzugekommenen Männer hatten den Aggressor weggezogen.
Zwei der drei couragierten Helfer sagten ebenfalls als Zeugen aus, der Dritte konnte den Termin aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht wahrnehmen.
Einer der beiden Männer, die die Frau vor einer Vergewaltigung bewahrt haben, sagte aus, dass er zum Zeitpunkt der Tat Bardienst gehabt habe. Er sei gerufen worden, weil es in der Nähe des Festgeländes "Stress" gegeben habe, dann habe er die Hilfeschreie der Frau gehört und gesehen, wie der Täter auf ihr gelegen sei. "Es sah aus, als würde er sie vergewaltigen, was dann aber nicht der Fall war", sagte der Zeuge. "Daraufhin haben wir ihn von der Frau weggezogen."
Der Angeklagte sei bereits vor der Tat auffällig gewesen, wie der zweite Mann, der in der Tatnacht geholfen hat, vor Gericht aussagte: Der 34-Jährige habe sich auf dem Festgelände mehrfach im Bereich der Privat-Toiletten aufgehalten, obwohl das untersagt war und auch mit einem Kasten Bier geworfen. Daraufhin sei er des Festes verwiesen worden und habe noch einen Bauzaun umgetreten. "Weil er sich so auffällig verhalten hat, sind wir ihm mit Abstand gefolgt, haben dann panische Hilfeschreie gehört und gesehen, dass er auf der Frau lag", sagte der Zeuge.
Auch einer der Polizeibeamten, die in dieser Nacht nach Mudau gerufen wurden, äußerte sich. Er bestätigte, dass der Täter während der Tat betrunken gewesen sei. Er sei jedoch "zeitlich und örtlich orientiert" gewesen. Rechtsmedizinerin Dr. med. Ann-Katrin Kröll aus Heidelberg teilte mit, dass der 34-Jährige zum Tatzeitpunkt zwischen 1,6 und 2,3 Promille gehabt hätte. Die Diskrepanz ergebe sich dadurch, dass ihm erst am Morgen nach der Tatnacht eine Blutprobe entnommen wurde.
Der Täter, der kein Deutsch spricht und auf eine Übersetzerin angewiesen war, gab vor Gericht an, sich nicht an die Tat erinnern zu können. Er könne sich nur daran erinnern, das Fest des Motorradclubs besucht zu haben. Die Rechtsmedizinerin stufte diese Erinnerungslücke als plausibel ein.
Die Tat als solche gestand der rumänische Staatsbürger nicht. In Absprache mit Rechtsanwalt Uwe Gehrig entschuldigte sich der 34-Jährige jedoch bei der jungen Frau und bot an, ihr Schmerzensgeld zu zahlen. Ob Geld und eine Entschuldigung der Frau ihre psychische Stabilität zurückgeben, ist jedoch mehr als fraglich: Seit der Tat leidet sie unter Angstzuständen, misstraut Passanten und verlässt das Haus am liebsten nur noch mit ihrem Hund ...