Von A. Rechner und H. Schattauer
Buchen/Mosbach. Wir können Ihnen nicht sagen, wen Sie wählen sollen. Das wollen wir natürlich auch gar nicht. Was wir aber sehr wohl und mit aller Bestimmtheit sagen können: Gehen Sie wählen! Mit einem Gang und mit ein paar Minuten Zeitaufwand kann jeder Wahlberechtigte am kommenden Sonntag, 26. Mai, gleich dreifach (!) mit entscheiden. Neu zusammengestellt werden Gemeinderat, Kreistag und Europarlament – da lohnt sich Weg ins Wahlbüro um die Ecke ganz besonders. Viel mehr Demokratie geht (an einem Tag) wirklich nicht.
Bleibt zu hoffen, dass auch möglichst viele Menschen in der Region von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Nicht nur, um ihren Part der Mitbestimmung zu erfüllen. Sondern auch, um all denen eine gewisse Wertschätzung entgegen zu bringen, die über die Wahl hinaus einen weiterführenden Part der Demokratie übernehmen wollen. Für uns. Wem er diesen Auftrag erteilen will, muss freilich jeder Wähler für sich entscheiden.
Unabhängig von der Frage, für wen man seine Stimmen abgibt, stellen sich vor der Wahl auch noch ein paar ganz allgemeine Fragen. Die RNZ hat ein paar davon aufgegriffen, sich um Aufklärung bemüht.
FRAGE
Wer darf überhaupt an den Wahlen am Sonntag teilnehmen?
ANTWORT
Nicht alle Einwohner einer Gemeinde sind wahlberechtigt. Der Grund: Die Gemeindeordnung unterscheidet zwischen Einwohnern und Bürgern. Bürger ist jeder Deutsche oder wer "die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürgerschaft)", sofern er mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnt, ihm nicht auf Grund eines Gesetzes oder eines richterlichen Spruches die bürgerlichen Rechte aberkannt wurden und er das 16. Lebensjahr vollendet hat. Erstmals können auch Menschen, die wegen einer Behinderung eine gerichtlich bestellte Betreuung haben, bei der Kommunalwahl ihre Stimme abgeben.
FRAGE
Wann ist ein Wahlzettel gültig?
ANTWORT
Bei so vielen Stimmen wie in Mosbach (32 mögliche Stimmen) kann man schnell den Überblick verlieren, wem und vor allem wie viele Stimmen man schon verteilt hat. Deshalb sollte man genau darauf achten, dass man auf dem Stimmzettel nicht zu viele Stimmen vergeben hat – sonst ist er ungültig. So kann der Wähler zum Beispiel seinen eindeutigen Willen dadurch zum Ausdruck bringen, dass er einen vorgedruckten Namen durch die Ziffer "1" oder mit einem Kreuz versieht oder durch die Ziffer "2" oder "3" hinter dem Namen deutlich macht, dass er auf diesen Bewerber Stimmen kumulieren will.
FRAGE
Wie kumuliert und panaschiert der Wähler richtig?
ANTWORT
Kumulieren (Häufeln) bezeichnet die Abgabe mehrerer Stimmen (höchstens drei Stimmen) für einen Kandidaten. Dagegen bedeutet die Möglichkeit des Panaschierens (Mischen) nichts anderes, als dass sich der Wahlberechtigte aus allen Wahlvorschlägen die Kandidaten heraussuchen kann, die er kennt oder die er für geeignet hält. Dadurch ist es beispielsweise möglich, dass Bewerber der Partei A auf die Liste der Partei B übernommen werden können und umgekehrt. Will sich der Wähler der Mühe des Panaschierens auf einen Wahlvorschlag nicht unterziehen, so kann er mehrere gekennzeichnete Wahlvorschläge als Stimmzettel abgeben.
FRAGE
Was ist die Unechte Teilortswahl?
ANTWORT
Die Unechte Teilortswahl ist wohl der komplizierteste und gleichzeitig umstrittenste Teil des kommunalen Wahlrechts in Baden-Württemberg. Sie wurde als ein Wahlverfahren eingeführt, um die Vertretung der Interessen der Bürger in Vororten von Städten oder Gemeindeteilen auch in personeller Hinsicht zu berücksichtigen. In Buchen gilt die Unechte Teilortswahl, in Mosbach dagegen wurde sie 2017 aufgehoben, gleichzeitig eine Übergangsregelung in Kraft gesetzt, nach der die Zahl der Stadträte bis 2029 auf 32 festgesetzt wird.
FRAGE
Wer wird am Sonntag überhaupt gewählt?
ANTWORT
Bei der Kommunalwahl werden die Gemeinde- oder Ortschaftsräte und der Kreistag gewählt. Der Gemeinderat als politische Vertretung der Bürger ist kein Parlament, sondern ein Verwaltungsorgan. Die Anzahl seiner Mitglieder richtet sich nach der Größe der Gemeinde. Der Kreistag ist das wichtigste Organ des Landkreises. Überdies wird das Europäische Parlament gewählt.
FRAGE
Warum können die Wähler bei der Kreistagswahl nur Stimmen an Kandidaten aus einem Wahlkreis (und nicht aus dem ganzen Kreis) vergeben?
ANTWORT
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass der Landkreis für die Wahl des Kreistags in Wahlkreise eingeteilt wird. Die Kreisräte haben die Wahlkreiseinteilung in einer Sitzung im vergangenen Jahr beschlossen. Bei der Bildung sollen neben der geografischen Lage und der Struktur der Gemeinden auch die örtlichen Verwaltungsräume berücksichtigt werden. Im Neckar-Odenwald-Kreis sind 42 Kreisräte zu wählen.
> Noch Fragen offen? Dann mailen Sie uns an: red-mosbach@rnz.de, Stichwort: Wahlfragen.