Hintergrund - Corona Rechtsverordnung ab 5. April
In Baden-Württemberg trat die geänderte Rechtsverordnung mit dem neuen Corona-Bußgeldkatalog am Sonntag in Kraft:
> Beim Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als zwei Personen droht jedem Beteiligten ein Bußgeld zwischen 100 und 1000 Euro.
> Wer eine eigentlich geschlossene Einrichtung wie einen Friseursalon, einen Club oder eine Kneipe betreibt, zahlt zwischen 2500 und
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