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Hintergrund - Corona Rechtsverordnung ab 5. April

02.04.2020 UPDATE: 02.04.2020 06:00 Uhr 22 Sekunden

In Baden-Württemberg trat die geänderte Rechtsverordnung mit dem neuen Corona-Bußgeldkatalog am Sonntag in Kraft:

> Beim Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als zwei Personen droht jedem Beteiligten ein Bußgeld zwischen 100 und 1000 Euro.

> Wer eine eigentlich geschlossene Einrichtung wie einen Friseursalon, einen Club oder eine Kneipe betreibt, zahlt zwischen 2500 und

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