Die Maskenpflicht in der Fußgängerzone ist gelockert
Bei ausreichend Abstand kann in der Fußgängerzone auf den Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden.

Buchen. (rüb) Wer in die Fußgängerzone möchte, muss eine Maske tragen – daran haben sich die Menschen in den letzten Monaten gewöhnt. Seit Ende Oktober, als der Landkreis zum Risikogebiet wurde,



