Der Windpark „Altheimer Höhe“: Die Anlage links und die beiden rechten sind seit mehr als 20 Jahren in Betrieb. Nun stellt sich die Frage, ob sie weiterbetrieben werden.
Buchen/Altheim. (rüb) "Als wir damals angefangen haben, wusste niemand mit Sicherheit, ob die Anlagen wirklich 20 Jahre halten", sagt Uwe Steiff von der S&H Windenergie GmbH. Inzwischen herrscht Gewissheit: Die ersten drei Windräder haben die geplante Laufzeit von 20 Jahren vor Kurzem erreicht. Doch wie geht es jetzt weiter? Theoretisch stehen drei Handlungsoptionen zur Wahl: Abbau, Weiterbetrieb, oder Repowering. Aufgrund der speziellen Situation vor Ort kommen aber nur die beiden erstgenannten Möglichkeiten in Betracht.
Vor der Entscheidung, wie es mit dem Windpark weitergeht, werden in den nächsten Jahren einige Unternehmen und Bürgerwindgesellschaften stehen, denn die Anlagen kommen allmählich in die Jahre. Und nach 20 Jahren läuft die EEG-Vergütung (Erneuerbare-Energien-Gesetz) aus, die den wirtschaftlichen Betrieb eines Windparks ermöglicht. Der Windpark "Altheimer Höhe I" war der erste im Neckar-Odenwald-Kreis, und so stehen die Betreiber nun auch als erste vor der Frage, wie es weitergehen soll.
Die drei insgesamt 97 Meter hohen Anlagen haben in den gut 20 Jahren ihres Betriebs 61.735.000 Kilowattstunden Strom erzeugt und damit in etwa so viel wie knapp 800 Haushalte in dieser Zeit verbraucht haben. Der Strombedarf der rund 450 Altheimer Haushalte war rechnerisch also komplett abgedeckt.
Die Anlagen stehen, sie laufen, also wäre es die beste Lösung, sie einfach weiterzubetreiben: "Ein Abbau wäre in der Tat nicht im Sinne der Energiewende", bestätigt Bernd Brunner. Und aus wirtschaftlicher Sicht wäre ein Repowering, als eine Erneuerung der Anlage nach neuestem Stand der Technik, sinnvoll. "Ein klassisches Repowering ist aber nicht möglich", verdeutlicht Marek Steiff, denn die Anlagenabstände – auch zum Windpark "Altheim II" – seien zu gering. Für die Genehmigung wäre ein komplett neues Verfahren notwendig, was bei einem so kleinen Standort keine Lösung sei.
Für den Weiterbetrieb ist ein zweigeteiltes Gutachten namens "Bewertung und Prüfung des Weiterbetriebs von Windkraftanlagen" (kurz BPW) notwendig. Je nach Wartungsintensität könnten die Anlagen vier bis sieben Jahre weiterbetrieben werden. "Aber wirtschaftlich ist es nicht ganz einfach", schränkt Marek Steiff ein. Die subventionierte Vergütung lag bislang bei 9,1 Cent pro Kilowattstunde. Stattdessen sei auf dem Strommarkt derzeit nur ein "Spottpreis" von rund 3 Cent zu erzielen. Die Coronakrise hat den Börsenstrompreis in den Keller getrieben. Mit diesem Preis ergebe sich angesichts der Kosten für Verwaltung und Wartung "nahezu ein Nullsummenspiel", so Marek Steiff. Betroffen hiervon sei nicht nur der Altheimer Windpark, sondern unzählige Anlagen deutschlandweit, die in nächster Zeit aus der EEG-Vergütung fallen.
Weiterbetreiben, ohne Geld damit zu verdienen, ist natürlich möglich. "Problematisch wird es dann, wenn größere Komponenten ausfallen und teure Reparaturen anstehen", verdeutlicht Brunner. Es sei keinem Kommanditisten zu vermitteln, dass er mit seiner Beteiligung Geld verliere. Die Entscheidung, ob die Windräder weiterlaufen, werden die Kommanditisten demnächst treffen müssen. Sollten sie gegen einen Weiterbetrieb votieren, werden die drei Anlagen abgebaut. Das Geld dafür wurden in den zurückliegenden 20 Jahren angespart und zurückgelegt.