Ursprünglich sollten sich im Frühjahr 2017 die Windräder auf dem "Welscheberg" in Hainstadt drehen. Doch das Landratsamt muss Einwände wegen möglicher Auswirkungen auf Vogelschutzgebiet und Schwarzstorch prüfen. Foto: F. Weidenfeld
Hainstadt. (Wd) Kein einziger Bürger hat im Zuge der Auslegung der Pläne Einwendungen gegen die Errichtung von vier Windenergieanlagen im Gebiet "Welscheberg" in Hainstadt geäußert. Deshalb wurde der vorgesehene öffentliche Eröterungstermin am 18. Oktober in der Mehrzweckhalle Hainstadt von der unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes gestern im Anzeigenteil der RNZ abgesagt.
Axel Krahl, stellvertretender Fachbereichsleiter Umwelt, Landentwicklung und Ordnungswesen im Landratsamt betonte auf Anfrage, dass man sich zu dem Schritt entschlossen habe, weil es für die betroffenen Bürger nichts zu erörtern gebe. Allerdings gebe es zwei kritische Stellungnahmen zum geplanten Vorhaben von Naturschutzverbänden. Zum Inhalt hätte die Kritik mögliche Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet und speziell auf den Schwarzstorch. Diese Einwände würden nun mit den Verbänden nochmals besprochen. Das Landratsamt als Untere Naturschutzbehörde werde die Einwände "sehr dezidiert prüfen". Krahl hielt den von der Wiesbadener Firma "Abo-Wind" geplanten Baubeginn im vierten Quartal für "kaum machbar". Allerdings soll die Entscheidung über die geplante Anlage noch in diesem Jahr fallen, erklärte Axel Krahl. Sollte die Entscheidung positiv ausfallen, könnte höchstens mit der Rodung der Waldflächen für die vier Windräder begonnen werden. Da 0,6 Hektar pro Anlage gerodet werden sollen, müssten für Standorte und Zufahrten insgesamt 2,4 Hektar gerodet werden. Von "Abo-Wind" Wiesbaden hieß es gestern "Wir haben noch keine Baugenehmigung, insofern sind Angaben zum Baubeginn noch nicht genau zu terminieren". Ursprünglich wurde bei Vorstellung der Pläne im Gemeinderat von einem Baubeginn im vierten Quartal und von der Inbetriebnahme des Windparks im ersten Quartal 2017 ausgegangen.
Im Regionalplan Rhein-Neckar wird im Umweltbericht zum Teilregionalplan Windenergie (Entwurf zur Anhörung Stand Juni 2014) heißt es, es sei "keine erhebliche Beeinträchtigung der artenschutzfachlichen Belange zu erwarten". Allerdings seien "vertiefende Prüfungen Gegenstand der nachgeordneten Planungsebenen, wenn die konkreten Anlagenstandorte feststehen". Und diese Prüfungen werden offenbar nach den Einwendungen der Naturschutzverbände vorgenommen.
Der Gemeinderat stimmte bereits im Juli 2015 bei drei Gegenstimmen und fünf Enthaltungen mehrheitlich dem Antrag der Firma "ABO Wind" zur Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens zur Realisierung der vier Windenergieanlagen im Bereich "Welscheberg" zu . Die Anlagen sollen dort im Privatwald entstehen. Der Standort "Welscheberg" habe eine ausreichende Windhöffigkeit, erläuterten seinerzeit Vertreter von "ABO Wind" den Gemeinderäten. Sowohl der Regionalplan (Region Rhein-Neckar) als auch der Flächennutzungsplan der Stadt Buchen sehen das Plangebiet derzeit im Entwurf als geeignete Fläche zur Windkraftnutzung vor. Die Lage sei außerhalb von Schutzgebieten. Die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zu Schall- und Schattenemissionen sei problemlos, hieß es.
Technische Daten: Die Anlagen vom Typ: Vestas V 126 haben eine Nabenhöhe von 149 Meter und eine Gesamthöhe von 212 m. Das Unternehmen gibt die elektrische Nennleistung pro Anlage mit 3,45 MW an und die Gesamtleistung aller vier Anlagen im Windpark mit 13,8 MW.
Erwartet wird eine Stromerzeugung: von ca. 31 Mio. kWh im Jahr. Das entspricht dem Stromverbrauch von etwa 8 850 Drei-Personen-Haushalten.