Wahlanfechtungsklage von Friedhild Miller scheitert (Update)
Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe stuft die Klage gegen die Gültigkeit der OB-Wahl als unzulässig ein
Von Philipp Weber
Weinheim/Karlsruhe. Sie will nicht aufgeben – trotz ihrer erneuten Niederlage. Bereits am gestrigen Freitag hat Dauerkandidatin "Fridi" Miller (49) angekündigt, Berufung zu beantragen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe den Prozessbeteiligten sein Urteil bekannt gegeben: Die zwölfte Kammer unter Vorsitz von Richterin Julia Dürig weist Millers Klage gegen die
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