Gericht weist Millers Klagen ab
Dauerkandidatin muss Niederlage vor Stuttgarter Verwaltungsgericht hinnehmen
Weinheim. (web) Klar ist: Wie die Wahlanfechtungsklage von Fridi Miller bezüglich der Weinheimer OB-Wahl vom 10. Juni entschieden wird, liegt allein bei den zuständigen Richtern. Klar ist aber auch, dass trotz Terminschwierigkeiten und möglicher weiterer (Widerspruchs-)Fristen mehr und mehr Signale auf Entscheidungen hindeuten, die im Sinne von Wahlsieger Manuel Just (40, parteilos)
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