Edingen-Neckarhausen

Keine Spezialregeln fürs Mittelgewann

Nach Baumfällung zeigte Nabu Grundstücksbesitzer an - Landratsamt: kein Verstoß gegen naturschutzrechtliche Vorschriften

25.01.2018 UPDATE: 26.01.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 41 Sekunden

Das Mittelgewann in Edingen. Foto: sti

Edingen-Neckarhausen. (nip) Im vergangenen Jahr erbrachte der erste Bürgerentscheid in der Geschichte Edingen-Neckarhausens, dass das "Mittelgewann" in Edinger Außenrandlage nicht bebaut werden darf und eine Neuauflage des Themas für drei Jahre gesperrt bleibt. "Sollte man das Mittelgewann nicht ganz aus dem Flächennutzungsplan rausnehmen?", fragte Enzio Ermarth, Sprecher der eigens gegründeten Bürgerinitiative, nun zu Beginn der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend.

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans beziehungsweise die steckbriefartige Erläuterung, "wo Bauland möglich ist", wie Bürgermeister Simon Michler sagte, spielt am Mittwoch, 7. Februar, eine Rolle, wenn Martin Müller vom Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim um 18 Uhr im Bürgersaal in Edingen über den Plan informiert. Ermarth erkundigte sich nun, wie die Gemeinde Transparenz im Verfahren erzielen könne und was passiere, "wenn der Unfrieden bleibt". Er bezog sich dabei auf Baumfällungen privater Grundstücksbesitzer im Mittelgewann.

Die erste Aktion hat die Nabu-Ortsgruppe bei der Umwelt-Meldestelle angezeigt und die Polizei auf das Grundstück des Lingenfelder Bauingenieurs Friedrich Horch bestellt. Der Vorwurf: Horch habe alten Baumbestand mit zahlreichen Nisthöhlen gefällt und damit gegen das Bundesumweltschutzgesetz verstoßen. Horch hatte das bestritten, das Bau- und Umweltamt war ihm nach einer Besichtigung beigesprungen.

Auch der Naturschutzbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises konnte nun keinen Verstoß gegen naturschutzrechtliche Vorschriften erkennen, wie Silke Hartmann, Pressesprecherin des Landratsamts des Rhein-Neckar-Kreises, der RNZ gestern mitteilte. Wilfried Schweinfurth habe das Schnittgut vor Ort untersucht. Demnach seien drei Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt und Baumschnittarbeiten vorgenommen worden. Generell, so Hartmann, sei das Mittelgewann kein "naturschutzrechtlicher Bereich", es gebe somit keine "spezialgesetzlichen Vorschriften". Gültig sind die allgemeinen Vorschriften für Schnitt- und Fällarbeiten, die "Durchführungsfrist" bis 28. Februar habe Horch eingehalten.

Während der Lingenfelder per Verfügung das Schnittgut zur Begutachtung auf seinem Grundstück liegen lassen musste, war ein Nachbar schneller und räumte alles gleich weg. Bei ihm waren bereits vergangenes Jahr im Streit um das Mittelgewann Streuobstbäume gefallen. Michler versicherte Ermarth im Gemeinderat, die Kommune mache beim Flächennutzungsplan "so viel transparent wie möglich". Deshalb habe man Müller rechtzeitig "reserviert", um mit den Bürgern zu diskutieren. "Der Gemeinderat trifft seine Entscheidung auf dieser Basis", so Michler weiter. Er selbst habe noch keine abschließende Meinung dazu, was das Mittelgewann angehe, er warte die Diskussion ab. Es gebe für alles gute Argumente, doch müsse man auch den Bürgerentscheid im Hinterkopf behalten. Die Aussagen Horchs in der RNZ, "er erwarte, dass das Mittelgewann kommt", wertete Michler als "provokante Ansage". "Wir wollen nicht, dass in der Sache ’gezündelt‘ wird", sagte der Bürgermeister. Horch hatte darüber hinaus den Nabu aufgefordert, mit "Maß und Ziel" zu agieren.

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Info: Bürgerinformationsveranstaltung zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans am Mittwoch, 7. Februar, um 18 Uhr im Bürgersaal in Edingen.

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