Fetzner bittet um fairen Umgang mit Fridi Miller
"Sie ist aufgrund ihrer Erkrankung nicht für ihr Handeln verantwortlich zu machen" - Karlsruher Urteil stimmt ihn verhalten optimistisch
Weinheim. (web) Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hat die Wahlanfechtungsklage von Dauerkandidatin Fridi Miller (49) als unzulässig und unbegründet zurückgewiesen. In einer Stellungnahme zu dem Urteil zeigte sich Weinheims Bürgermeister und OB-Stellvertreter Torsten Fetzner (60) erleichtert. Die Stadt Weinheim habe nun auch die richterliche Bestätigung dafür, dass die OB-Wahl am 10. Juni
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