EuGH setzt weltweitem "Recht auf Vergessenwerden" Schranken
Wer bei einer Google-Suche nach seinem Namen heikle Informationen findet, kann die Löschung der Links beantragen. Der Anspruch darauf ist aber keineswegs umfassend, wie der Europäische Gerichtshof entschied.
Luxemburg (dpa) - Das europäische "Recht auf Vergessenwerden" im Internet gilt nicht global. Betreiber wie Google müssen Links aus Ergebnislisten bei einem erfolgreichen Antrag der Betroffenen nur in den europäischen Versionen ihrer Suchmaschinen löschen, wie der Europäische Gerichtshof entschied.
Zudem schrieben die EU-Richter eine genaue Abwägung bei der Frage vor, welche
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