Karlsruhe. (dpa-lsw) Wegen eines sexuellen Übergriffs und einer sexuellen Belästigung ist ein Mitarbeiter des Badischen Staatstheaters Karlsruhe am Dienstag zu einem Jahr und sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dies teilte das Amtsgericht Karlsruhe mit (Az.: 1 Ls 330 Js 7575/19).
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte nach der Premiere der Oper "Elektra" am 26. Januar 2019 einen Statisten sexuell belästigte und bei einem zweiten Statisten sexuell übergriffig wurde. Hinsichtlich der angeklagten Vergewaltigung habe sich das Gericht nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit vom Tatvorwurf überzeugen können, teilte eine Gerichtssprecherin mit.
Das Gericht folgte hinsichtlich des Strafmaßes dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Angeklagten hatte Freispruch beantragt. Als Bewährungsauflage wurde dem Angeklagten eine Wiedergutmachung in Höhe von 3000 Euro zugunsten des Opfers des sexuellen Übergriffs auferlegt.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 56-Jährigen vorgeworfen, auf einer Feier nach einer Opernpremiere einen Statisten vergewaltigt und einen weiteren unsittlich berührt zu haben. Der Mann, der als Sänger im Opernchor des Hauses arbeitet, hatte die Taten bestritten und sich zudem auf große Erinnerungslücken berufen. "Ich habe nichts zu berichten, weder als Zeuge noch als Täter", hatte er vor Gericht ausgesagt. Auch einer der beiden Statisten hatte von einem fast kompletten Filmriss gesprochen. Für den Prozess waren mehr als ein Dutzend Zeugen sowie eine Sachverständige gehört worden.
Der nun verhandelte Fall ist einer von mehreren Vorgängen im Zusammenhang mit dem Theater, die die Justiz beschäftigen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist weiterhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Verbreitung pornografischer Schriften anhängig sowie eine Strafanzeige wegen Untreue. Zudem war Noch-Intendant Peter Spuhler über Monate in den Schlagzeilen wegen seines angeblich autoritären Führungsstils. Er verlässt das Haus im Sommer.
Update: Dienstag, 23. Februar 2021, 19.47 Uhr
Angeklagter bestreitet Vorwürfe zu sexueller Gewalt
Karlsruhe. (dpa-lsw) Viel Drama, Gefühle und Tränen - im Prozess um sexuelle Gewalt am Badischen Staatstheater Karlsruhe hat der beschuldigte Mitarbeiter des Hauses die Vorwürfe vehement zurückgewiesen. Wortreich und lebhaft sagte der 56-jährige am Dienstag vor dem Amtsgericht Karlsruhe aus und berief sich dabei auch auf massive Erinnerungslücken. "Ich habe keine Ahnung. Ich habe nichts zu berichten, weder als Zeuge noch als Täter", sagte er zum Teil unter Tränen zum Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Karlsruhe. Ihm wird Vergewaltigung eines Kollegen und sexuelle Belästigung eines weiteren vorgeworfen.
Auch das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer sprach von einem beinahe vollständigen Blackout. Es sei viel Alkohol im Spiel gewesen, so der 23-Jährige mit brüchiger Stimme. Er sei fast besinnungslos gewesen.
Die Taten sollen im Anschluss an eine Opernpremiere Ende Januar 2019 geschehen sein. Zu der Vergewaltigung soll es in einer Umkleidekabine gekommen sein. Einen weiteren Kollegen, einen 21 Jahre alten Statisten, soll er zuvor in der Theaterkantine geküsst und angefasst haben. Dieser sprach von unangemessenen und unangenehmen Annäherungsversuchen.
Mehrfach sprang der Angeklagte während seiner eigenen Aussage auf. Nie würde er jemandem gegen dessen Willen zu nahe treten. "Ich kenne mich. Sowas hätte ich nie gemacht." Getrunken habe er seines Wissens zunächst eher wenig. Für die Zeit danach habe er einen Filmriss. Laut mehrerer Zeugen war er stark betrunken. In einer Prozesspause trösteten seine Frau und Kinder den aufgelösten 56-Jährigen.
Den Antrag der Nebenklage auf Ausschluss der Öffentlichkeit hatte das Gericht zuvor abgelehnt. Angesichts der Berichterstattung der vergangenen Monate zum Staatstheater überwiege das öffentliche Interesse, sagte der Richter.
Der Fall ist nur einer von mehreren Vorgängen im Zusammenhang mit dem Theater, die die Justiz bis heute beschäftigen. So ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft weiterhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Verbreitung pornografischer Schriften anhängig sowie eine Strafanzeige wegen Untreue. Zudem war Noch-Intendant Peter Spuhler über Monate in den Schlagzeilen wegen seines angeblich autoritären Führungsstils. Wegen der Querelen verlässt er das Haus im Sommer; sein zunächst verlängerter Vertrag wurde zum Ende dieser Spielzeit aufgelöst.
Drei Verhandlungstage sind anberaumt und unter anderem 14 Zeugen geladen. Ein Urteil könnte demnach am 23. Februar fallen. (Az.: Az.: 1 Ls 330 Js 7575/19).