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Verurteilung von Allgäuer Islamistin ist rechtskräftig

Karlsruhe (dpa) - Die Verurteilung einer Islamistin aus dem Allgäu zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München. Damit verwarfen die Richter die Revision der Münchner Staatsanwaltschaft, die eine härtere Bestrafung erreichen wollte. Die Frau war im Januar 2014 mit ihren damals drei und sieben Jahre alten Töchtern nach Syrien gereist. Dort wurde sie die Zweitfrau eines "Gotteskriegers". Dieser hatte sich der Al-Nusra-Front angeschlossen.

27.10.2015 UPDATE: 27.10.2015 11:06 Uhr 17 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Die Verurteilung einer Islamistin aus dem Allgäu zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München. Damit verwarfen die Richter die Revision der Münchner Staatsanwaltschaft, die eine härtere Bestrafung erreichen wollte. Die Frau war im Januar 2014 mit ihren damals drei und sieben

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