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Urteil: Kassenärzte dürfen nicht streiken

Kassel (dpa) - Niedergelassene Ärzte dürfen nicht streiken. Das Bundessozialgericht hat das Streikverbot heute bekräftigt. Ein Streikrecht stehe sogenannten Vertragsärzten nach wie vor nicht zu, urteilte der 6. Senat. Es sei "mit der gesetzlichen Konzeption des Vertragsarztrechts" nicht vereinbar. Kassenärzte sind demnach nicht berechtigt, ihre Praxis während der Sprechstundenzeiten für einen Warnstreik zu schließen. Die vertragsarztrechtlichen Bestimmungen dazu seien verfassungsgemäß, heißt es in der Entscheidung.

30.11.2016 UPDATE: 30.11.2016 16:21 Uhr 15 Sekunden

Kassel (dpa) - Niedergelassene Ärzte dürfen nicht streiken. Das Bundessozialgericht hat das Streikverbot heute bekräftigt. Ein Streikrecht stehe sogenannten Vertragsärzten nach wie vor nicht zu, urteilte der 6. Senat. Es sei "mit der gesetzlichen Konzeption des Vertragsarztrechts" nicht vereinbar. Kassenärzte sind demnach nicht berechtigt, ihre Praxis während der Sprechstundenzeiten für einen

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