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Österreich verschärft Asylrecht - "Notstands"-Artikel gebilligt

Wien (dpa) - Österreich kann in der Flüchtlingskrise künftig einen "Notstand" ausrufen. Als Folge hätten Schutzsuchende kaum mehr eine Chance auf Asyl. Das ist die Konsequenz der Novellierung des Asylrechts, die das österreichische Parlament mit deutlicher Mehrheit beschlossen hat. Der "Notstand" wird definiert als Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit. Ein entsprechender Beschluss der Regierung muss vom Parlament erneut gebilligt werden. In diesem Fall würden nur noch Asylanträge von bestimmten Flüchtlingen angenommen.

27.04.2016 UPDATE: 27.04.2016 17:31 Uhr 17 Sekunden

Wien (dpa) - Österreich kann in der Flüchtlingskrise künftig einen "Notstand" ausrufen. Als Folge hätten Schutzsuchende kaum mehr eine Chance auf Asyl. Das ist die Konsequenz der Novellierung des Asylrechts, die das österreichische Parlament mit deutlicher Mehrheit beschlossen hat. Der "Notstand" wird definiert als Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit. Ein entsprechender

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